Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Kontrolle von Trockensuppen (Instantsuppen, “Packerlsuppen“) auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen

Endbericht der Schwerpunktaktion A-905-18

Mit der Schwerpunktaktion wurden Trockensuppen (Instantsuppen, „Packerlsuppen“) auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen“ kontrolliert.

21 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 2 Proben wurden beanstandet:

  • bei zwei Proben (Herkunft Japan) war eine Bestrahlung nachweisbar. Eine dieser Probe enthielt Kräuter, bei denen eine ionisierende Bestrahlung zulässig ist, allerdings fehlte der entsprechende Hinweis.

In Österreich dürfen nur „getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze“ mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Jedes bestrahlte Lebensmittel, das eine oder mehrere bestrahlte Zutaten enthält, muss mit den Worten „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Wird ein bestrahltes Erzeugnis als Zutat für ein zusammengesetztes Lebensmittel verwendet, muss bei dessen Bezeichnung im Verzeichnis der Zutaten derselbe Hinweis hinzugefügt werden.

Aktualisiert: 18.07.2022

Jump to top