§ 8 Veröffentlichung

Gemäß § 8 TNRSG sind Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeurinnen und Importeure von Tabak- und verwandten Erzeugnissen verpflichtet, den zuständigen Behörden eine Liste ihrer Produkte sowie alle bei der Herstellung verwendeten Inhaltsstoffe bekannt zu geben. Die den Behörden vorliegenden Informationen werden unter Wahrung allfälliger Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht.

Die Daten werden monatlich (Mitte) mit den Daten des EU-CEG abgeglichen und aktualisiert.

Zu beachten ist:

  • Die Veröffentlichung auf dieser Website bestätigt NICHT die Rechtmäßigkeit/Vollständigkeit der Meldung bzw. die Verkehrsfähigkeit der gemeldeten Produkte. Die Verkehrsfähigkeit wird durch die Behörden stichprobenartig kontrolliert.
  • Elektronische Zigaretten und Liquids dürfen frühestens sechs Monate nach erfolgter Meldung in Verkehr gebracht werden.
  • Das Inverkehrbringen von Tabak zum oralen Gebrauch ist in Österreich verboten. Diese Produkte scheinen daher in dieser Auflistung nicht auf.
  • Neuartige Tabakerzeugnisse dürfen erst nach Zulassung durch das BMSGPK in Verkehr gebracht werden. Daher scheinen hier nur zugelassene neuartige Produkte auf.

Diese Produkttypen stehen gemäß ihren Eintragungen in EU-CEG in der Suchmaschine bei den Datentypen „Tabak“ und „E-Zigarette“ unter folgenden Nummern zur Verfügung:

Datentyp Tabak

01        Zigarette

02        Zigarre

03        Zigarillo

04        Tabak zum Selbstdrehen

05        Pfeifentabak

06        Wasserpfeifentabak

07        Tabak zum oralen Gebrauch

08        Schnupftabak

09        Kautabak

10        Pflanzliches Raucherzeugnis

11        Neuartiges Tabakerzeugnis

12        Sonstige (vor dem 19. Mai 2014 in Verkehr gebrachtes und nicht in die Kategorien 1 bis 9 fallendes Produkt)

Datentyp E-Zigarette

E01     Elektronische Zigarette – Einwegprodukt

E02     Elektronische Zigarette – nachladbar, mit E-Liquid nur einer Art in Verkehr gebracht (feste Kombination). Nachladungen, die auch als Nachfüllungen verwendet werden können, sind in der Kategorie Nachfüllungen anzugeben.

E03     Elektronische Zigarette – nachladbar, nur Gerät. Nachladungen, die auch als Nachfüllungen verwendet werden können, sind in der Kategorie Nachfüllungen anzugeben

E04     Elektronische Zigarette – nachfüllbar, mit nur einer Art E-Liquid in Verkehr gebracht (feste Kombination)

E05     Elektronische Zigarette – nachfüllbar, nur Gerät

E06     Kit – Packung mit mehr als einem E-Zigaretten-Gerät und/oder mehr als einen Nachfüllbehälter / einer Kartusche

E07     Nachfüllbehälter/Kartusche mit E-Liquid-Füllung

E08     Elektronikzigaretten-Einzelteil, das E-Liquid enthalten kann

E09     Sonstige

Produkttyp:
Einmelder:
Marke:
Sorte:
Datentyp Einmelder Produkttyp Marke Sorte Technische Daten
Tabak Landewyck Tobacco s.a. 01 Cigarette O'NYLE RED 100's - Teer: 10,000000
Nikotin: 0,800000
CO: 10,000000
Tabak Imperial Tobacco Limited 01 Cigarette Davidoff Magenta Davidoff Magenta Teer: 6,000000
Nikotin: 0,600000
CO: 5,000000
Tabak Landewyck Tobacco s.a. 01 Cigarette O'NYLE RED - Teer: 10,000000
Nikotin: 0,800000
CO: 10,000000
Tabak Landewyck Tobacco s.a. 01 Cigarette O NYLE GOLD - Teer: 8,000000
Nikotin: 0,600000
CO: 9,000000
Tabak Imperial Tobacco Limited 01 Cigarette JPS Cigarettes JPS AB White SKS Teer: 1,000000
Nikotin: 0,100000
CO: 1,000000
Tabak "KT INTERNATIONAL" SA 01 Cigarette MOHAWK ORIGINS BLUE KS - Teer: 7,000000
Nikotin: 0,600000
CO: 7,000000
Tabak JT INTERNATIONAL SA 01 Cigarette Benson & Hedges Black - Teer: 10,000000
Nikotin: 0,800000
CO: 10,000000
Tabak Imperial Tobacco Limited 01 Cigarette JPS Red 100s JPS Red 100s Teer: 9,500000
Nikotin: 0,790000
CO: 8,700000
Tabak "KT INTERNATIONAL" SA 01 Cigarette THE KING RED KS - Teer: 10,000000
Nikotin: 0,800000
CO: 10,000000
Tabak BRITISH AMERICAN TOBACCO EXPORTS LIMITED 01 Cigarette Pall Mall Pocket Teer: 7,000000
Nikotin: 0,600000
CO: 8,000000
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Büro für Tabakkoordination

Aktualisiert: 18.10.2024