Düngemitteluntersuchung

Wir bieten im Rahmen unserer Dienstleistungen eine breite Palette an Untersuchungsmöglichkeiten für Düngemittel an. Darunter fallen: Mineralische Düngemittel, organische Düngemittel wie Wirtschaftsdünger (Stallmist, Gülle und Jauche), Gärreste und Kompost sowie andere Reststoffe aus der pflanzlichen Produktion und tierische Nebenprodukte.

Mit den anfallenden und/oder zugekauften Düngemittel ergeben sich meist Fragen zu Qualität (Nährstoffgehalt, organische Substanz…) sowie Quantität bei mengen- bzw. flächenmäßiger Düngung. Eine besondere Herausforderung für Landwirtinnen und Landwirte besteht in diesem Zusammenhang in der Anforderung Düngemittel nachhaltig und kosteneffizient einsetzen zu müssen. Für diesen Zweck sind Nährstoffbilanzen sinnvoll, die den Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern Zusammenhänge und Perspektiven in der Bodenbewirtschaftung (Bodenbearbeitung, Düngung, Fruchtfolge…) offenlegen.

Die Erstellung einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz ermöglicht unter anderem die Optimierung der Pflanzenproduktion (z. B. Ertrag, Qualität, usw.) und die Reduzierung von Umweltproblemen (z. B. Nitratauswaschung, Eutrophierung usw.). Um diesen Anforderungen gerecht zu werden ist eine Bodenuntersuchung sinnvoll. In der Folge ist auch eine Untersuchung der zur Verwendung stehenden Düngemittel ratsam, um betriebseigene Ressourcen effizient nutzen zu können.

Bodenuntersuchungen

Ähnliches gilt auch für den Hobbygartenbau, da über die Untersuchung des eigenen Düngemittels (z. B. Kompost) Wissen über die Nährstoffversorgung wirkungsvoll eingesetzt werden kann. Auch hier empfehlen wir eine vorhergehende Bodenuntersuchung oder die Durchführung des Bodenchecks.

Wir bieten ein vielfältiges Untersuchungsangebot zur Überprüfung der Qualität von mineralischen und organischen Düngemitteln, Kultursubstraten, Bodenhilfsstoffen und Pflanzenhilfsmitteln und ermöglichen so die Absicherung einer nachhaltigen Produktqualität.

Düngemitteluntersuchung - Probenahme, Beauftragung und Versand

Bei der Probenahme durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber ist auf eine gute Durchmischung und Homogenität (z. B. Siebung, Mischkreuz usw.) der Probe für die Analytik zu achten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für jede Probenahme adäquate Maßnahmen betreffend des Arbeitsschutzes (Handschuhe, Atemschutz, Augenschutz…) getroffen werden müssen.
Bei Proben (z. B. flüssige und feste Biogasgülle, Kompost usw.), die mikrobiologischen Untersuchungen zugeführt werden, sind Hygienestandards zu beachten, um Sekundärkontaminationen weitgehend zu vermeiden.
Die Probenahmegeräte (Probenschaufel, Schöpfheber usw.) die der Entnahme von Einzel-, Sammel- und Endproben dienen, müssen aus einem Material (z. B. Edelstahl) bestehen, das die qualitative Beschaffenheit der Probe nicht beeinflusst.
Die sofortige Kühlung (4 – 5 °C) der Probe wird empfohlen, sodass die Stabilisierung der Probeneigenschaften zum Zeitpunkt der Probenahme garantiert werden kann.

Schritt 1: Probenahme und Probenmenge

Feste mineralische, organische Düngemittel und Wirtschaftsdünger

Für feste mineralische und organische Düngemittel sowie feste Wirtschaftsdünger (Stallmist, Kompost, feste Biogasgülle usw.) hat die Probenahme entsprechend eines repräsentativen Probenahmeverfahrens zu erfolgen. Dafür ist aus dem vorhandenen Material bei guter Durchmischung eine adäquate Anzahl (siehe Düngemittelverordnung 2004 bzw. Kompostverordnung 2001) an Einzelproben zu entnehmen, welche zu einer Sammelprobe vereint werden.

Die Sammelprobe wird mit einer Probenschaufel nochmals gut durchmischt. Anschließend wird aus der Sammelprobe eine Endprobe von 0,5 - 3,0 kg entnommen. Die Probenmenge orientiert sich am Umfang der Analyse, z.B. mineralisches Düngemittel - Untersuchung (NPK): ca. 0,5 kg; Untersuchung von Kompost gem. Kompostverordnung BGBl. II Nr. 292/2001: ca. 3,0 Liter.

Flüssige mineralische, organische Düngemittel und Wirtschaftsdünger

Um eine gute Durchmischung und Homogenität der Probe zum Zeitpunkt der Probenahme zu gewährleisten, erfolgt die Probenahme der flüssigen Düngemittel nach Rühren oder mehrmaligen Umpumpen bzw. bei Betrieb des Rührwerks (z. B. Güllegruben, Biogasgülle usw.). Für Proben, die der Hygiene-Untersuchung zugeführt werden, ist vor der Probenahme die Sterilisation des Probenahmegefäß (z. B. Eimer) erforderlich.

Bei flüssiger Biogasgülle beispielsweise kann bei guter Zugänglichkeit die Probe direkt am Hauptventil des Biogasgülletanks bzw. des Endlagers erfolgen. Um eine mikrobiologische Verunreinigung der Probe durch die Ventilöffnung zu verhindern, sind die ersten 20 bis 25 Liter (ca. ein Eimer) zu verwerfen. Danach erfolgt die Probenahme in den vorbereiteten (u. U. sterilisierten) Eimer, aus dem die Endproben entnommen werden kann.

Die sofortige Kühlung der Endproben reduziert die mikrobiologische Aktivität und garantiert die Stabilisierung der Probeneigenschaften zum Zeitpunkt der Probenahme. Die Probenmenge orientiert sich am Umfang der Analyse, wobei in der Regel 0,5 - 1,0 Liter Probenmaterial ausreichen. Alternativ kann eine Probenahme der homogenisierten Biogasgülle mit einem Schöpfheber direkt aus dem Biogasgülletank erfolgen, falls die Entnahme der flüssigen Biogasgülle über eine Ventilöffnung nicht möglich ist.

Wir ersuchen Sie, die Probegefäße nicht vollständig bis zum Rand zu befüllen, da sonst die Handhabe im Labor erschwert wird.

Schritt 2: Verpacken der Probe

Das entnommene Probenmaterial (Endprobe) ist in ein adäquates Probengefäß (z. B. Kübel, Dose, Plastiksack usw.) zu transferieren.

Wir empfehlen die Verwendung von Kunststoffgebinden - bitte keine Glas- oder Metallgebinde!

Schritt 3 und 4: Auftragsformular und Versand

Der Probe ist das gänzlich ausgefüllte Auftragsformular (Name, Adresse, Probenbezeichnung, Datum der Probenahme) mit den gewünschten Analysen beizulegen. Das Formular finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads (Auftragsschreiben zur Düngemitteluntersuchung). Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Auftragsschreibens. Sie können uns hierfür telefonisch oder per Mail kontaktieren.

Bitte achten Sie beim Versand des Probematerials per Post darauf, dass die Probe entsprechend sicher und stabil verpackt wird und senden Sie das Paket anschließend an:

AGES GmbH
Abteilung für Bodengesundheit und Pflanzenernährung

Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien

Hinweis: Poststücke ohne identifizierbaren Absender und/oder mit sichtbaren Flüssigkeits- oder Ölflecken können aus Sicherheitsgründen nicht entgegengenommen werden.

Düngemitteluntersuchung - Leistungen

Im Folgenden finden Sie einen Überblick unserer Untersuchungsangebote für Düngemittel, Komposte, Gärreste, Kultursubstrate, Pflanzenhilfsmittel und Bodenhilfsstoffe.

Untersuchung von Haupt- und Spurennährstoffe sowie Basisparametern

  • Gesamtstickstoff (Kjeldahl oder Elementaranalyse)
  • Nitratstickstoff, Ammoniumstickstoff, organisch gebundener Stickstoff, Carbamidstickstoff (Harnstoff)
  • Gesamtgehalte und/oder wasserlösliche Anteile der Elemente Phosphat, Kalium, Magnesium, Calcium, Schwefel und Natrium
  • Gesamtgehalte und/oder wasserlösliche Anteile von Spurennährstoffen (Bor, Kupfer, Eisen, Zink, Mangan, Molybdän, Kobalt)
  • Stickstoff verfügbar (CaCl2), Phosphat, Kalium, und Magnesium verf. in CAL oder CAT, Eisen, Mangan, Natrium, Kupfer Zink und Bor im CAT-Extrakt (in Kultursubstraten)
  • Trockensubstanz, Organische Substanz, Gesamtkohlenstoff, C/N Verhältnis
  • Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit (Salzgehalt) und des pH-Wertes

Untersuchung von Schwermetallen und anorganischen Spurenstoffen

  • Blei, Cadmium, Chrom, Chrom (VI), Nickel, Quecksilber, Vanadium, Arsen, Kupfer, Zink, Aluminium

  • Eisen, Mangan, Molybdän, Natrium, Kupfer, Zink und Bor

     

Untersuchung organischer Spurenstoffe und Radioaktivität

  • Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
  • Organochlorpestizide und Polychlorierte Biphenyle (PCB)
  • Bestimmung von Pflanzenschutzmittelrückständen
  • Bestimmung der Gesamt-Gamma-Radioaktivität von Düngemitteln

Weitere Untersuchungen

  • Pflanzenverträglichkeitstest für Kultursubstrate, Kompost, Düngemittel und Bodenhilfsstoff: Biotest mit Kresse und/oder Chinakohl
  • Wurzelwachstumstest für Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und deren Ausgangsstoffe sowie Bodenmaterial (Petrischalen Test mit Kresse)
  • Prüfung auf keimfähige Samen und austriebsfähige Pflanzenteile („Unkrauttest“)
  • Makroskopische und mikroskopische Prüfung von Düngemitteln (und deren Ausgangsstoffen)
  • Seuchenhygienische Untersuchung: pathogene E. coli, Salmonella sp., Listeria sp., Campylobacter sp.
  • Quantifizierung von E. Coli und Enterobacteriaceae
  • Bestimmung bzw. Differenzierung von Legionellen
  • Untersuchung auf Biuret
  • Untersuchung auf Aluminium
  • Bestimmung von Anionen mittels Ionenchromatographie (Sulfat, Chlorid)
  • Bestimmung der Füllmenge bei Kultursubstraten und Bodenverbesserungsmitteln
  • Bestimmung der Ballaststoffe (lt. Düngemittelverordnung 2004 idgF. und Kompostverordnung 2001 idgF.)
  • Bestimmung von Siebfraktionen (1 und 0,3 mm)

Prüfung, Bewertung und Beratung von Düngemitteln, Komposten, Gärresten, Kultursubstraten, Pflanzenhilfsmitteln und Bodenhilfsstoffen

  • Beratungen zu Düngemitteluntersuchungen bzw. Untersuchungsumfang
  • Interpretation und Bewertung von Prüfberichten (Gutachten)

Schulungen und Fortbildungen

Die Preisauskunft zu Einzeluntersuchungen oder individuellen Untersuchungspaketen erfolgt auf Anfrage.

Düngemitteluntersuchung - Empfohlener Analyseumfang

Der von uns empfohlene Analyseumfang Ihrer mineralischen oder organischen Düngemittel richtet sich nach den Anforderungen des jeweiligen Düngemittel-Typs gemäß Düngemittelgesetz 2021 idgF in Verbindung mit der Düngemittelverordnung 2004 idgF und ist den genannten Links zu entnehmen.

Wirtschaftsdünger - Festmist

  • Gesamtgehalte an Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O)
  • Organische Substanz (i.d.TS)
  • Trockenmasse
  • C/N Verhältnis
  • Kupfer (Cu)
  • Zink (Zn)

Wirtschaftsdünger - Flüssigmist

  • Gesamtgehalte an Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O)
  • Ammonium- (NH4-N) Gehalt (insb. bei Schweinegülle)
  • Organische Substanz (i.d.TS)
  • Trockenmasse

Kompost

  • Gesamtgehalte an Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O)
  • Organische Substanz (i.d.TS)
  • Trockenmasse
  • Kupfer (Cu)
  • Zink (Zn)
  • Schwermetalle nach Düngemittelverordnung 2004 (Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber, Vanadium, Arsen) in der Trockenmasse

Für das in Verkehr bringen von Kompost als Qualitätskompost A bzw. Qualitätskompost A+ wird eine Untersuchung gemäß Kompostverordnung BGBl. II Nr. 292/2001 empfohlen.

Biogasgülle und Gärrückstände

Biogasgülle

Ausgangsmaterial: aus land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie Ernte- und Verarbeitungsrückstände landwirtschaftlicher Produkte (gem. Düngemittelverordnung 2004)

  • Gesamtgehalte an Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O)
  • Organische Substanz (i. d. TS)
  • Trockenmasse

Gärrückstände

Ausgangsmaterial: Rückstände der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte und/oder anderer biogener Reststoffe aus der Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelindustrie (Richtlinie „Der sachgerechte Einsatz von Biogasgülle und Gärrückständen im Acker und Grünland“ (BML 2007))

  • Gesamtgehalte an Stickstoff (N), Phosphat (P2O5) und Kalium (K2O)
  • Organische Substanz (i.d.TS)
  • Trockenmasse
  • Schwermetalle nach Düngemittelverordnung 2004 (Blei, Cadmium, Chrom, Nickel, Quecksilber, Vanadium, Arsen) in der Trockenmasse
  • Hygiene (E. coli, Salmonella, Listeria, Campylobacter)

Untersuchung von stickstoffhaltigen Düngemitteln für die Verwendung im biologischen Landbau

Für die Listung im Easy-Cert Betriebsmittelkatalog ist die Ausweisung des Anteils an organischem Stickstoff erforderlich. In diesem Fall sind folgende Untersuchungen durchzuführen:

  • Gesamtgehalt an Stickstoff
  • Gehalt an anorganischem Stickstoff: Nitrat, Ammonium, Harnstoff

Der Gehalt an organischem Stickstoff wir als Differenz zwischen dem Gesamtstickstoff und dem mineralischen Stickstoff berechnet.

Häufig gestellte Fragen zu Düngemitteluntersuchungen

Folgende Punkte sollten beachtet werden:

  • die Probe muss gut verschlossen sein
  • die notwendige Einsendemenge (ca. 1kg bzw. 1/2kg) sollte berücksichtigt werden, da sonst keine ordentliche Untersuchung garantiert werden kann
  • die Probengefäße dürfen nicht vollständig gefüllt sein
  • keine Glas- oder Metallgebinde
  • ausgefülltes und unterschriebenes Auftragsschreiben beilegen
  • Absender auf dem Poststück angeben

Die Probe kann vor Ort abgegeben oder per Post an folgende Adresse versandt werden:

AGES GmbH

Abteilung für Bodengesundheit und Pflanzenernährung

Spargelfeldstraße 191

1220 Wien

Preisauskünfte erhalten Sie auf Anfrage.

Eine Untersuchung dauert je nach Untersuchungsaufwand und Auslastung 3-5 Wochen.

Die zuständige Behörde in Österreich für die Kontrolle und Überwachung des Inverkehrbringens von Düngemitteln, Kultursubstraten, Bodenhilfsstoffen und Pflanzenhilfsmitteln im Sinne des Düngemittelgesetzes 2021 ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Alle weiteren Informationen zum Verfahren, den Kosten und dem Ablauf entnehmen Sie bitte der Webseite des Bundesamtes für Ernährungssicherheit.

Kontakt

Leitung

Dr. Andreas Baumgarten

Aktualisiert: 27.02.2024