Übersicht

Mit 01.01.2021 wurde gemäß § 6e. im Rahmen des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) das Büro für Tabakkoordination (Tabak-Büro) als gemeinsame Einrichtung des Gesundheitsministeriums sowie der AGES eingerichtet und mit den Aufgaben in Zusammenhang mit der Vollziehung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) betraut.

Leitung Gesundheitsministerium

Dr. Franz Pietsch
Mag. Werner Pilz (Leitung Kompetenzstelle Tabak)

Leitung AGES

N.N.
Mag. Dr. Christine Weber (Administrative stellvertretende Leitung)

 

Abteilung Kontrolle und Begutachtung

DI Edith Lechner

Zu den Aufgaben des Büros für Tabakkoordination gehören

  • Planung der gesetzlich vorgesehenen Überwachung und Kontrolle von Tabak- und verwandten Erzeugnissen nach den Vorgaben des Gesundheitsministeriums einschließlich weiterer Veranlassungen und Ergebnisdokumentation;
  • Überwachung und Beprobung der in Verkehr stehenden Tabak- und verwandten Erzeugnissen, im Umfang des jeweiligen jährlichen Prüfplanes bzw. im Anlassfall durch besonders geschulte Organe der Agentur;
  • Untersuchung, Analytik, Begutachtung und Risikobewertung von Tabak- und verwandten Erzeugnissen, einschließlich der Überwachung der Berichterstattung von Herstellerinnen oder Herstellern bzw. Importeurinnen oder Importeuren, sowie Kontrolle und Bewertung der Meldedaten;
  • Vorbereitung des Schriftverkehrs mit Behörden, Handelsbetrieben und Wirtschaftsunternehmen insbesondere im Falle von Mängelfeststellungen bei Tabak- und verwandten Erzeugnissen, einschließlich der Vorbereitung der Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren und deren Dokumentation;
  • Mitbetreuung der Schnellwarn-, Kommunikations- und Informationssysteme, insbesondere der Schnittstellen zu RAPEX, IRASFF, ICSMS, EWS/EBDD und der Vergiftungszentrale der Gesundheit Österreich GmbH soweit Tabak- und verwandte Erzeugnisse betroffen sind;
  • Fachliche und rechtliche Bearbeitung von Eingaben und Anfragen durch Behörden, Wirtschaftsvertreterinnen oder Wirtschaftsvertretern, Interessenvertretungen, internationalen Organisationen und Personen der Allgemeinbevölkerung, in Vorbereitung der Erledigung der Eingaben und Anfragen durch den Gesundheitsminister als zuständige Behörde;
  • Fachliche und organisatorische Angelegenheiten der pauschalierten Jahresgebühren gemäß TNRSG in Verbindung mit der Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen und für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse einschließlich der Durchführung der jährlichen Evaluierung;
  • Fachliche Beurteilung im Rahmen der Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen in Verbindung mit der Verordnung des Gesundheitsministeriums hinsichtlich der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse;
  • Fachliche Aufgabenstellungen der Erhebung der Inhaltsstoffe von Tabakerzeugnissen nach der Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe-Erhebungsverordnung;
  • Veröffentlichung von fachlichen Informationen zu Tabak- und verwandten Erzeugnissen;
  • Erstattung von fachlichen Berichten, Gutachten, Evaluierungen und Stellungnahmen zu Tabak- und verwandten Erzeugnissen;
  • Mitwirkung an nationalen und internationalen Projekten und Arbeitsgruppen im Fachbereich.

Büro für Tabakkoordination

Aktualisiert: 31.01.2024