Produktwarnungen
Folgende Warnungen wurden bisher ausgesprochen
- Produktwarnung: „CBD CARTRIDGE, Bedtime“ und „CBD CARTRIDGE, Energize“ für elektronische Zigarette
Das „CBD CARTRIDGE, BEDTIME“ (Liquid in einer Kartusche für eine elektronische Zigarette) enthält 37,3 Prozent Öl. Gelangt dieses Öl bei Inhalation in die Lunge, kann das zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Das Produkt enthält somit einen Inhaltsstoff, der ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.
Das „CBD CARTRIDGE, Energize“ (Liquid in einer Kartusche für eine elektronische Zigarette) enthält 39,8 Prozent Öl. Gelangt dieses Öl bei Inhalation in die Lunge, kann das zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Das Produkt enthält somit einen Inhaltsstoff, der ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.
OTS0155, 17.06.2024 - Produktwarnung: „CBD CARTRIDGE, Relax“ für elektronische Zigarette
Das „CBD - Liquid in einer Kartusche für eine elektronische Zigarette enthält 54,8 Prozent Öl. Gelangt dieses Öl bei Inhalation in die Lunge, kann das zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Das Produkt enthält somit einen Inhaltsstoff, der ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.
OTS0145, 24.05.2024 - Produktwarnung: elektronische Zigarette „CBDAY Vape Pen 50 % CBD“
Gesundheitliches Risiko durch enthaltenes Öl
Diese mit Liquid gefüllte elektronische Zigarette enthält 98 % Öl, das bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Das Produkt enthält somit einen Inhaltsstoff, der ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt. Vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.
OTS0084, 30.11.2020 - Produktwarnung: „Happease Jungle Spirit Banana Kush“ Liquid für E-Zigaretten
Einstufung als Risiko für die menschliche Gesundheit gemäß § 10b Abs. 7 Z 5 TNRSG
Produkt kann bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen.
Dieses Liquid für E-Zigaretten enthält Öl (Glycerintricaprylat), das bei Inhalation zu schweren Atemwegserkrankungen führen kann. Das Produkt wurde als Risiko für die menschliche Gesundheit beurteilt, vor dem Gebrauch wird ausdrücklich gewarnt.
OTS0160, 28.02.2020
Auf Grund der am 23. März 2023 in Kraft getretenen Novelle der Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) ist die cannabinomimetisch wirksame Verbindung Hexahydrocannabinol (HHC) - unabhängig davon, ob sie voll-synthetisch oder halb-synthetisch produziert wurde - gemäß Anlage II als Neue Psychoaktive Substanz einzustufen. Daher ist der Verkauf jeglicher HHC-Produkte (inkl. Restbestände) in Österreich verboten.
Hexahydrocannabinol (HHC) ist eine psychoaktiv wirkende Substanz, die seit kurzem in Österreich und Europa vermehrt auf den Markt drängt. Es bestand das Potenzial einer großen Nachfrage nach HHC-Produkten durch Konsument:innen in Österreich und Europa. Dazu gehören bestehende Cannabiskonsument:innen aber auch neue (u.a. junge und unerfahrene) Konsument:innen, die von seiner Wirkung und seinem Status als „legal high“ angezogen werden hätten können.
Daher wird mit der Aufnahme von HHC in die Neue-Psychoaktive-Substanzen-Verordnung (NPSV) der Handel mit diesen psychoaktiv wirkenden Produkten, die zuvor ohne jede Qualitätskontrolle auf den Markt gebracht wurden, unterbunden, ohne dabei Konsument:innen zu kriminalisieren.
Der Besitz von HHC-Produkten wird durch diese Novelle nicht unter Strafe gestellt. Strafbar macht sich jedoch, wer entgegen der Strafbestimmung des § 4 Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG) derartige Produkte in Verkehr bringt.
Eine wirtschaftliche Entschädigung für Restbestände ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Büro für Tabakkoordination
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Aktualisiert: 20.12.2024