Bienengesundheit

Honig- und Wildbienen nehmen eine wichtige Funktion in den Ökosystemen ein und sind gemeinsam mit anderen Insekten unverzichtbar für die Bestäubung von Blütenpflanzen und damit für Biodiversität und Ernährungssicherung. Nur ein gesundes, intaktes Bienenvolk kann diese Aufgaben erfüllen. Unser Ziel ist die nachhaltige Sicherung des Honigbienenbestandes in Österreich. Im Unterschied zu anderen Nutztieren sind Honigbienen freifliegend und wählen sich ihr Futter selbstständig aus dem Angebot der umliegenden Natur. Damit stehen die Honigbienen und ihre Gesundheit in ständiger Wechselwirkung mit der Umwelt und deren Nutzung durch den Menschen (z. B. die Art der Landbewirtschaftung, dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, von behandeltem Saatgut und gentechnisch veränderten Organismen). Der Klimawandel sowie die globalisierte Wirtschaftsweise stellen weitere Herausforderungen für Bienen und Imkerei dar, da sie die Lebensräume und Lebensbedingungen verändern sowie einer globalen Verbreitung von bienengefährlichen Krankheitserregern, Parasiten und Schädlingen die Tür öffnen. Dies gilt auch für Hummeln und Solitärbienen, die zusammen mit den Honigbienen und anderen blütenbesuchenden Insekten durch ihre Bestäubungstätigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Biodiversität der Tier- und Pflanzenwelt im Ökosystem leisten und zur Ernährungssicherung beitragen.

Beim Thema Bienen- und Völkerverluste sind sich Wissenschafterinnen und Wissenschafter einig, dass diese von vielen Faktoren beeinflusst werden. Unter anderem spielen hierbei der Lebensraum der Bienen, die Interaktion mit der Landwirtschaft, die Bienenzucht und Imkerei, das Auftreten von Krankheitserregern und eine sachgemäße Krankheitsbekämpfung eine Rolle.

Gerne steht Ihnen unsere Abteilung für Bienenkunde und Bienenschutz für Fragen rund um die Themen Bienengesundheit und Bienenschutz sowie bei anderen bienenkundlichen Anliegen zur Verfügung.

Bienenkrankheiten & Schädlinge

Bienenkrankheiten

Diverse Bienenkrankheiten und Schädlinge können zu einem Problem für Bienenvölker werden und zu großem Schaden an diesen führen. Eine frühzeitige Erkennung und korrekte Diagnose von Krankheiten bei Bienen ist daher maßgeblich. In unserer Krankheitserreger-Datenbank finden Sie umfangreiche Informationen zu den diversen Krankheitserregern und Schädlingen der Honigbiene. Hier kann auf die Tierart „Biene“ gefiltert werden.

Eine Übersicht zur Diagnose verschiedener Bienenkrankheiten und Schädlingen finden Sie auf unserer Seite Bienenkrankheiten Diagnosehilfe.

Die Anzeigepflicht gemäß EU-Tiergesundheitsrecht VO (EU) 2016/429 (AHL = Animal Health Law) und der Delegierten Verordnung 2018/1629 gilt für:

  • Amerikanische Faulbrut
  • Befall mit Varroa spp. (Varroose)
  • Befall mit Aethina tumida (Kleiner Bienenbeutenkäfer)
  • Befall mit Tropilaelaps spp.

Da auch das Bienenseuchengesetz (BGBl. 290/1988) bis zur Zurückziehung noch gültig ist, gilt die Anzeigepflicht zusätzlich bei folgenden Konstellationen:

  • Varroose bei seuchenhaftem Auftreten;
  • jeder Verdacht auf derartige Krankheiten (s. o.)
  • jedes drohende oder erfolgte Absterben von mindestens 30 % der Völker eines Bienenstandes

Die Anzeige ist unverzüglich bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu erstatten. Die Amtstierärztin bzw. der Amtstierarzt ordnet die Probenahme durch eine Bienensachverständige oder einen Bienensachverständigen an oder führt diese selbst durch, trägt die Daten in das Veterinärinformationssystem (VIS) ein und leitet die Probe an die Untersuchungsstelle weiter.

Amerikanische Faulbrut

Die Amerikanische Faulbrut ist eine schwere Krankheit der Honigbiene, die zum Absterben der Bienenbrut führt. Sie wird durch das Bakterium Paenibacillus larvae ausgelöst und durch die hochansteckenden Dauerformen (Sporen) des Bakteriums übertragen. Aufgrund der hohen Infektiosität und der Schwere der Krankheit gilt EU-weit die Anzeigepflicht. Bei Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut werden in einem Radius von 3 km alle Bienenstände kontrolliert und bei Ständen mit erkrankten Völkern sind Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen um den Erreger zu eliminieren.

Die Amerikanische Faulbrut ist für einen großen Teil der behördlich erfassten Tierseuchenfälle in Österreich verantwortlich. Zur Vorbeugung eines Krankheitsausbruches sind Hygienemaßnahmen sowie Untersuchungen zur frühen Erkennung einer eventuellen Sporenbelastung in Materialien aus dem Bienenvolk besonders wichtig (z.B. Futterkranzprobe). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Krankheitserreger-Datenbank . Für den Menschen besteht keinerlei Risiko – weder bei der Bearbeitung der Völker noch beim Verzehr von Bienenprodukten wie Honig.

Varroamilbe

Die Varroamilbe (Varroa destructor) kommt ursprünglich aus Asien und parasitiert an Bienen und Bienenbrut. Durch die Varroamilbe werden unterschiedliche Bienenviren übertragen. Sowohl die Parasitierung als auch die Bienenviren schädigen Bienen und ihre Brutstadien. Seit circa 1980 kommt die Varroamilbe in Österreich vor, heute ist sie in jedem Bienenvolk zu finden. Die Varroamilbe ist für einen großen Teil der Völkerzusammenbrüche im Herbst und Winter verantwortlich.

Seit 01.01.2014 benötigen Mittel zur Varroabekämpfung in Österreich eine Zulassung als Tierarzneimittel (TAM). Bienen dürfen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stoffen (Verordnung (EU) Nr. 37/2010) behandelt werden (§ 4 (5) TAKG).

Für die Bekämpfung sind nur zugelassene Tierarzneimittel einsetzbar. Die in Österreich zugelassenen Tierarzneimittel zur Varroabekämpfung sind im Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu finden, wo für jedes Präparat Gebrauchsinformation sowie Fachinformation abrufbar sind.

In unserer Krankheitserreger-Datenbank finden Sie umfangreiche Informationen zu Varroamilbe, Varroose, Varroa-Bekämpfung bzw. anschauliche Videos zur Biologie und Bekämpfung der Varroamilbe.

Weiterführende Informationen

2017 wurde bienengesundheit.at ins Leben gerufen, um nach dem Vorbild der Warndienste im Bereich Pflanzenbau, Hilfestellungen bei der effektiven Bekämpfung der Varroamilbe zu geben. Hier finden Sie neben dem Service Varroawetter auch zahlreiche weitere Informationen zum Thema Varroamilbe.

Vergiftungsverdacht

Die zuständigen Stellen bei Vergiftungsverdacht sind die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Bei Frevelverdacht ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Mögliche Ursachen von Vergiftungsschäden

  • Pflanzenschutzmittel: Vergiftung durch Pflanzenschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft oder in Gärten; größter Anteil der Vergiftungsschäden
  • Frevel: Bienen werden mutwillig vergiftet
  • Industrieabgase (z.B. arsen-, blei- oder fluorhaltige Emissionen)
  • Trachtvergiftungen durch giftigen Nektar oder Pollen

Vergiftungsanzeichen

  • Massenhafter Totenfall am Boden vor der Flugfront, auf den Flugbrettern und in den Bienenstöcken
  • Auffälliges Verhalten von Bienen am Flugloch
  • Starke und plötzliche Abnahme des Bienenfluges und der Volksstärke. Werden die Flugbienen im Feld von Mitteln hoher akuter Toxizität getroffen, sterben viele davon bereits während des Fluges ab.
  • Brutveränderungen: Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Wachstumsregulatoren, welche die Entwicklung der Brut schädigen, hinterlassen an toten Puppen und Jungbienen charakteristische Schadbilder (weißgraue Sicheln am Innenrand der Facettenaugen), die erst 10 bis 25 Tage nach der Spritzung auftreten.

Aktuelles: Kleiner Bienenstockkäfer

Aufhebung der Verkehrsbeschränkungen für Bienen, Hummeln und Imkerei-Ausrüstung aus Sizilien

In Sizilien wurde sowohl im November 2014 als auch im Juni 2019 ein Befall durch den Kleinen Bienenstockkäfer (= Kleiner Bienenbeutenkäfer) bei einzelnen Bienenständen festgestellt. Diese Fälle ließen sich auf vereinzelte Ereignisse der Verschleppung vom Festland zurückführen und konnten durch strenge Bekämpfungsmaßnahmen, begleitet von einem umfangreichen Monitoring, getilgt werden.

Aufgrund der erfolgreichen Tilgung des Kleinen Bienenstockkäfers aus der Region Sizilien wurde die Situation im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/597 der Kommission neu bewertet. Es wurde beschlossen, dass das Verbot der Versendung von Honigbienen, Hummeln, unverarbeiteten Imkerei-Nebenerzeugnissen, Imkerei-Ausrüstung und für den menschlichen Verzehr bestimmte Imkereierzeugnissen in Waben ab 21.4.2021 nur mehr für die Region Kalabrien gilt.

Ausbreitung nach Europa

2014 wurde der kleine Bienenstockkäfer in Süd-Italien entdeckt und hat sich dort in Kalabrien etabliert. Dies ist die erste etablierte Population des Käfers in Europa. Ab 2015 wurden durch die Veterinärbehörden in Kalabrien und Sizilien Überwachungsableger (sogenannte „Sentinel-Völker“) aufgestellt, um ein Bild über die Befallssituation zu erhalten. Im übrigen Italien ergaben die Monitoringaktivitäten bislang keine Funde des Kleinen Bienenstockkäfers.

Gesetzliche Regelungen zur Einfuhr von Bienen

Da auch in Österreich die Gefahr einer Einschleppung des Käfers besteht, ist es unbedingt notwendig, die gesetzlichen Regelungen zur Einfuhr von Bienen einzuhalten. Die Delegierte Verordnung (EU) 2020/ 688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 erlaubt die Verbringung nur wenn die Herkunftsbienenstöcke keine Anzeichen von Amerikanischer Faulbrut, Aethina tumida und Tropilaelapsmilbe zeigen sowie aus einem Betrieb stammen, der sich an einem Ort befindet, an dem im Umkreis von mindestens „100 km kein Befall mit Aethina tumida (Kleiner Bienenbeutenkäfer) gemeldet wurde und der nicht wegen des bestätigten Auftretens von Aethina tumida (Kleiner Bienenbeutenkäfer) oder eines entsprechenden Verdachts zur Sperrzone erklärt worden ist“.

Da die ganze Region Kalabrien als Überwachungszone Beschränkungen unterworfen ist (nach 2021/597/EU), ist eine Verbringung von Bienenvölkern aus der Region Kalabrien, sowie einer diese Region umfassenden 100 km breiten Pufferzone, nicht erlaubt.

Für den Transport von Königinnen in Käfigen (einzelne Königin mit höchstens 20 Pflegebienen pro Käfig) sind folgende, kleinere Mindestabstände zu Befallsgebieten des Kleinen Bienenstockkäfers möglich: die Entfernung zu den Grenzen einer Schutzzone, die ihrerseits einen Radius von mindestens 20 km um ein bestätigtes Auftreten des Kleinen Bienenstockkäfers aufweist, muss mindestens 30 km betragen. Daher sind mindestens 50 km Distanz zu einem bestätigten Fall erforderlich. Dies gilt vorausgesetzt, dass regelmäßige behördliche Kontrollen des Gebietes mit genau definierter statistischer Zuverlässigkeit stattfinden. Für die Verbringung von Hummelvölkern gilt, dass die Zucht in einer von der Außenwelt abgeschirmten Einrichtung stattfinden muss.

Grundvoraussetzung für jegliche Verbringung sind gültige Veterinärzeugnisse des Herkunftslandes, die Meldung der Verbringung über TRACES und die Meldung an die zuständige Veterinärbehörde des Empfängerlandes. Damit sind sowohl die Behörden des Herkunfts- als auch des Aufnahmelandes über die Verbringung von Bienen bzw. Hummeln informiert und können gezielte Kontrollen durchführen.

Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung

Aus Gründen der Vorsorge sollten weder Bienenvölker noch Bienenköniginnen aus Italien verbracht oder im Zuge von Wanderungen nach Österreich rückverbracht werden.

Information zur aktuelle epidemiologischen Situation in Italien

Probeneinsendung

Unser Angebot für Untersuchungen zu Bienengesundheit und Bienenprodukten

Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner für die Untersuchung auf Bienenkrankheiten zur Verfügung. Sie können uns bei Verdacht einer Krankheit Proben Ihres Bienenvolkes zukommen lassen. Wir führen die angeforderten Untersuchungen für Sie durch. Bei kostenpflichtigen Untersuchungen gilt die aktuelle Preisliste. Diese finden Sie unter Downloads am Ende der Seite.

Wir bitten Sie, der Proben-Einsendung einen schriftlich ausgefüllten Auftrag beizulegen. Das Auftragsformular finden Sie in den Downloads. Details zu Probenarten, Probenumfang, Verpackung und Versand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt „ Private Probeneinsendung“.

Proben können an die untenstehende Kontaktadresse eingesandt werden. Alternativ ist auch eine Abgabe von Montag bis Donnerstag von 9-12 und 13-15 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr möglich.

Projekte zur Bienengesundheit

Kontakt

Leitung

Dr. Josef Mayr

Aktualisiert: 13.02.2024