Gesetzliche Grundlagen
Im Mai 2016 ist das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) in Kraft getreten, damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie (2014/40/EU) in österreichisches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie hat zum Ziel, die Vorgaben für Tabakprodukte EU-weit zu harmonisieren, den Gesundheitsschutz zu verbessern und Jugendliche davon abzuhalten, mit dem Rauchen zu beginnen.
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz regelt das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, dazu gehören auch jedes neuartige Tabakerzeugnis, pflanzliche Raucherzeugnisse, die elektronische Zigarette und deren Liquids.
Wer Tabakerzeugnisse oder verwandte Erzeugnisse in Verkehr bringt, hat umfassende Verpflichtungen. Diese reichen von der Meldung umfangreicher Daten (wie Inhaltsstoffe, Emissionen, toxikologische Daten und Verkaufsmenge) zu jedem einzelnen Produkt in das EU-CEG (EU Common Entry Gate) über die entsprechende Kennzeichnung bis zur Beachtung zahlreicher Verbote (wie Werbung, Sponsoring, Abgabe an Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versandhandel).
Auf der Webseite des Gesundheitsministeriums finden Sie weitere relevante Informationen im Zusammenhang mit Tabak- und verwandten Erzeugnissen.
Folgende Verordnungen haben ihre Gültigkeit
- Nichtraucherschutz-Kennzeichnungsverordnung
- Verordnung für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
- Verordnung für die Festlegung einer kostendeckenden Jahresgebühr für die Überwachung von Tabakerzeugnissen für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
- Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise-Verordnung
- Prioritätenliste-Verordnung
- Tabakerzeugnis-Inhaltsstoffe-Erhebungsverordnung
- Tabakerzeugnis-Sicherheitsmerkmalverordnung
Büro für Tabakkoordination
- E-Mail:
tabak@ages.at - Telefon:
+43 5 0555-25614
oder
+43 5 0555-34837 - Adresse:
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Aktualisiert: 11.09.2024