Tollwutberatungsstelle

Wir sind 2005 zur Tollwutberatungsstelle ernannt worden. Unsere Ärzt:innen sind an 365 Tagen pro Jahr für Fragen zur Tollwut erreichbar:

  • fachlichen Information und Beratung für Ärzt:innen und Patient:innen zur Tollwutsituation in Österreich und im Ausland sowie im Anlassfall
  • Beratung zu Indikationen zur Tollwutimpfung nach Bissverletzung durch ein wutverdächtiges Tier sowie für Fernreisende auf Basis der WHO-Empfehlungen
  • Erstellung eines Jahresberichtes

Die Titerbestimmung von Antikörpern gegen Tollwut beim Menschen wird vom Institut für medizinische Mikrobiologie und Hygiene Wien zum Preis von EUR 73,20 angeboten.

Tollwut-Impfung

Wichtiger Hinweis: Rabipur® ist bis zumindest Ende Mai 2024 nicht lieferbar. Als Alternative steht Verorab® zur Verfügung.

Immunglobulin

Die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) benannten Impfstellen für postexpositionelle Tollwutbehandlung können Immunglobulin über folgende Apotheke beziehen:

Alte Feldapotheke
Stephansplatz 8a
1010 Wien
(werktags 8.00 - 16.00 Uhr).
Telefon: +43 1 53 36 571
E-Mail: alte.feldapotheke@aon.at

Der CSL-Behring Notfalldienst bietet ganzjährig einen 24-Stunden Lieferservice an:
Tel: +43 664 85 78 177
Die Kosten entsprechen Apothekenpreisen
Es werden 20IE/kg KG benötigt; bei 70 kg wären das 2x5 ml Serum.

FAQ Impfung und Prophylaxe

Bei der aktiven Immunisierung kommen inaktivierte Tollwut-Totimpfstoffe zum Einsatz. Nach Verabreichung dieser wird der Körper zur Bildung von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus angeregt. Die aktive Immunisierung wird im Rahmen der präexpositionellen Prophylaxe (vor einem potenziellen Tollwutrisikokontakt, z. B. als Reiseimpfung) und als Teil der postexpositionellen Prophylaxe (nach stattgefundenem Tollwutrisikokontakt) angewandt.

Im Gegensatz dazu ist die Gabe von Tollwut-Antikörpern (auch „Humanes Rabies-Immunglobulin“ [HRIG] genannt) eine Form der passiven Immunisierung, bei der dem Patienten bzw. der Patientin direkt Antikörper gegen das Tollwutvirus verabreicht werden. Ziel der passiven Immunisierung ist eine Überbrückung der Zeitspanne bis zur körpereigenen Antikörperbildung nach der aktiven Immunisierung. Die Durchführung einer passiven Immunisierung ist im Gegensatz zur aktiven Immunisierung nur in speziellen Situationen nach einem Tollwut-Risikokontakt als Teil der postexpositionellen Prophylaxe notwendig.

Im Rahmen der aktiven Immunisierung werden sowohl zur präexpositionellen Prophylaxe (vor einem potenziellen Tollwutrisikokontakt, z. B. als Reiseimpfung) als auch zur postexpositionellen Prophylaxe (nach stattgefundenem Tollwutrisikokontakt) weltweit inaktivierte Tollwut-Totimpfstoffe eingesetzt. Bei diesen handelt es sich heutzutage in den meisten Fällen um sogenannte Zellkulturimpfstoffe, bei denen Tollwutviren auf humanen oder tierischen Zellen gezüchtet und anschließend inaktiviert werden. Zellkulturimpfstoffe haben die früher gebräuchlichen Nervengewebeimpfstoffe abgelöst.

In Österreich ist aktuell nur ein inaktivierter Tollwut-Totimpfstoff erhältlich: Das Präparat Rabipur®, ein Zellkulturimpfstoff auf Basis von Hühner-Embryonalzellen. Zur passiven Immunisierung ist in Österreich das humane Rabies-Immunglobulin Berirab® erhältlich.

Die Arzneimittelsicherheit der handelsüblichen Tollwutimpfstoffe gilt als ausgezeichnet, Impfreaktionen wie Lokalreaktionen an der Impfstelle, Kopfschmerzen, Müdigkeit, allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber und Schwindel sind möglich, jedoch kurzdauernd. Alle bekannten möglichen Nebenwirkungen sind zudem in der jeweiligen Gebrauchsinformation des verwendeten Impfstoff-Präparats mit Angabe der ungefähren Häufigkeit, mit der sie auftreten können, angeführt. Auskunft zu möglichen Neben- und Wechselwirkungen sowie Gegenanzeigen können zudem von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erteilt werden.

Falls ein Risiko bekannt ist, dass eine schwere Allergie gegen den Impfstoff oder einen seiner Bestandteile auftreten kann, kann ein anderer Tollwutimpfstoff verabreicht werden, der diesen Bestandteil nicht enthält. Dies ist eine individuelle Entscheidung, welche im Einzelfall durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt getroffen werden muss.

Bei Vorliegen einer Hühnereiweißallergie können alternativ zu auf Hühner-Embryonalzellen basierenden Impfstoffen (wie z. B. Rabipur®) auf humanen diploiden Zellen basierende HDC-Tollwutimpfstoffe zum Einsatz kommen. Da in Österreich nur der Impfstoff Rabipur® erhältlich ist, muss ein HDC-Tollwutimpfstoff im Bedarfsfall aus dem Ausland, z. B. über die Internationale Apotheke (Kärntner Ring 17, 1010 Wien, +43 1 5122825) bezogen werden.

Sowohl eine aktive als auch passive Immunisierung (inaktivierter Tollwut-Impfstoff bzw. Immunglobulin) haben sich in Schwangerschaft und Stillzeit als sicher und effektiv erwiesen. Insbesondere aufgrund der Schwere der Tollwutinfektion und den fehlenden Therapiemöglichkeiten der Erkrankung muss nach einem Tollwutrisikokontakt auch in Schwangerschaft und Stillzeit eine postexpositionellen Prophylaxe gemäß Kategorie des Kontaktes erfolgen. Im Falle einer präexpositionellen Prophylaxe (vor einem potenziellen Tollwutrisikokontakt, z. B. als Reiseimpfung) muss eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung in Absprache mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt erfolgen.

Sowohl im Rahmen der aktiven als auch passiven Immunisierung (inaktivierter Tollwut-Impfstoff bzw. Immunglobulin) kommen für Kinder und Erwachsene dieselben Präparate zum Einsatz. Es gibt keine eigenen Tollwutimpfstoffe für Kinder. Die jeweilige Dosierung ist der Gebrauchsinformation des eingesetzten Arzneimittels zu entnehmen.

Die Überprüfung der Kompatibilität der eingesetzten Impfstoffe hat prinzipiell durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt zu erfolgen.

Der in Österreich verwendete Impfstoff Rabipur® ist grundsätzlich mit allen modernen Tollwut-Zellkulturimpfstoffen austauschbar (1, 16). Ein Wechsel des Impfstoffprodukts (Marke oder Hersteller) während einer Impfserie (prä- oder postexpositionellen Prophylaxe) ist akzeptabel, sofern ein solcher Wechsel unvermeidlich ist. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Impfstoffserie in einem anderen Land mit den vor Ort verfügbaren Präparaten begonnen wurde (z. B. nach Tollwutrisikokontakt im Ausland) und diese nach Reiserückkehr im Heimatland fortgesetzt wird.

In anderen Ländern gebräuchliche, mit Rabipur® kompatible Impfstoffe sind beispielsweise sogenannte HDC-Impfstoffe (Human diploid cell vaccine), PVR-Impfstoffe (Purified vero cell vaccine) und PDE-Impfstoffe (Purified duck embryo vaccine).

Nicht kompatibel sind sogenannte SMB-Impfstoffe (Suckling mouse brain vaccine) und Impfstoffe auf Basis von Nervengewebe, deren Herstellung jedoch aufgrund eines ungünstigen Nebenwirkungsprofils und einer vergleichsweise schlechten Immunantwort schrittweise eingestellt wird.

Wichtig ist, dass eine bereits gestartete Impfserie im begonnenen Impfschema fortgesetzt  wird.

Die Durchführung einer präexpositionelle Tollwut-Impfung wird Personen vor einer Reise in ein Tollwut-Endemiegebiet empfohlen. Hierbei sollen vor allem Reisende in Tollwut-Endemiegebiete, die Outdoor-Aktivitäten (z. B. Radfahren, Wandern) unternehmen sowie bei Reisen in abgelegene Gebiete, in denen eine zeitnahe medizinische Versorgung nicht sichergestellt werden kann, eine Impfserie vor Reiseantritt erhalten.

Für den Aufenthalt in Österreich ist die Durchführung einer präexpositionellen Tollwut-Impfung nur für Personen empfohlen, die beruflich gegenüber Tollwut exponiert sein könnten. Dazu zählt Personal aus dem Bereich der Veterinärmedizin und Tierpflege (inkl. Studierende der Veterinärmedizin, Tierpräparator:innen, Tierwärter:innen, Tierhändler:innen), der Forst- und Landwirtschaft, des Militär bzw. Katastrophendienstes, der Justiz‑/Haftwache, der Seuchenhygiene, der einschlägigen Laboratorien und der Impfstoffproduktionsstätten sowie Fledermausforscher:innen und Höhlenforscher:innen. Für Jäger:innen ist eine Tollwutprophylaxe nur bei Jagdaufenthalten im tollwutendemischen Ausland bzw. im Grenzbereich zu tollwutendemischen Gebieten indiziert, wobei die Grenzbereiche Österreichs zu seinen Nachbarländern aktuell nicht als tollwutendemische Gebiete zu zählen sind. 

Zur Grundimmunisierung gegen Tollwut als präexpositionelle Prophylaxe gab es bisher zwei empfohlene Impfschemata mit jeweils drei Dosen: Ein konventionelles Schema mit jeweils einer Impfung (je nach Herstellerangaben 0,5 oder 1 ml i. m.) an den Tagen 0, 7 und 21-28 und ein Schnellschema mit jeweils einer Impfung (je nach Herstellerangaben 0,5 oder 1 ml i. m.) an den Tagen 0, 3 und 7 für Personen zwischen 18 und 65 Jahren, wenn das konventionelle Schema aus Zeitgründen nicht durchführbar ist.

Seit 2018 wird von der WHO ein alternatives Schnellschema zur Grundimmunisierung empfohlen. In diesem Schema werden nur zwei Dosen an den Tagen 0 und 7 intramuskulär verabreicht. Dieses alternative Schnellschema darf nur bei immunkompetenten Personen angewendet werden. Wird in diesem Schema grundimmunisiert, sollte jedenfalls nach einem Jahr eine dritte Impfung erfolgen, sofern zukünftige Reisen in Tollwut-Endemiegebiete nicht sicher auszuschließen sind. Dieses Impfschema ist jedoch nicht offiziell zugelassen (Off-Label-Use), worüber Patient:innen aufgeklärt werden müssen.

Gemäß Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann in Ausnahmefällen (z. B. bei Impfstoffknappheit) statt der intramuskulären Applikation auch eine intradermale Applikation erfolgen. Beim konventionellen Schema und beim Schnellschema werden hierbei an allen drei Tagen je 0,1 ml intradermal verabreicht. Beim alternativen Schnellschema werden den Tagen 0 und Tag 7 jeweils zwei Dosen (am linken und rechten Arm) zu je 0,1 ml intradermal verabreicht.

Die korrekte Durchführung der intradermalen Impfstoff-Applikation erfordert allerdings Übung und sollte daher nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Bei korrekter Applikation kann von einer ebenso guten Immunantwort wie bei intramuskulärer Applikation ausgegangen werden.

Immunsupprimierte Personen sollen zur präexpositionellen Prophylaxe jedenfalls in einem aus drei Impfungen bestehenden Schema geimpft werden. Zusätzlich soll 4-8 Wochen nach der dritten Impfung eine Impferfolgskontrolle (Bestimmung des Antikörpertiters mittels Neutralisationstest) erfolgen. In Abhängigkeit des Ergebnisses der Impferfolgskontrolle sind diese Personen im Fall eines Tollwut-Risikokontaktes bei der Auswahl des erforderlichen PEP-Impfschemas als immunsupprimierte Personen zu werten oder nicht.

Gemäß WHO sind für die Allgemeinbevölkerung nach erfolgter Grundimmunisierung keine routinemäßigen Auffrischungsimpfungen notwendig, da eine jahrzehnte- bis lebenslange Boosterfähigkeit besteht. Das bedeutet, dass durch die Verabreichung einer postexpositionellen Impfung nach Tollwut-Risikokontakt eine rasche Immunantwort induziert wird, und zwar unabhängig davon, wie lange die Grundimmunisierung zurückliegt.

Personen, die in Tollwutendemie-Gebiete mit schlechter Impfstoffverfügbarkeit reisen, sollten vor Reiseanatritt jedoch vorsorglich eine kontaktunabhängige Auffrischungsimpfung durchführen lassen, sofern die Grundimmunisierung länger als 2–5 Jahre zurückliegt. Weiters sollten Personen, die einem fortlaufenden Tollwutrisiko ausgesetzt sind (z. B. beruflich Exponierte) regelmäßig in Abhängigkeit vom Antikörperspiegel eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Personen, die aufgrund ihres Berufs einem fortlaufenden Tollwutrisiko ausgesetzt sind, sollten regelmäßig eine Überprüfung des Tollwut-Antikörperspiegels (Titerkontrollen) durchführen lassen. Das Intervall ist auf Basis einer individuell Risikoevaluierung festzulegen. Sollten Titerkontrollen nicht möglich sein, kann alternativ alle zwei bis fünf Jahre eine Auffrischungsimpfung, unabhängig vom Antikörperspiegel, durchgeführt werden.

Auch Personen, die in Tollwutendemie-Gebiete mit schlechter Impfstoffverfügbarkeit reisen, können im Zweifelsfall vor Reiseantritt eine serologische Impferfolgsprüfung durchführen lassen.

In Ausnahmefällen ist auch nach erfolgter postexpositioneller Prophylaxe eine Überprüfung des Tollwut-Antikörperspiegels indiziert.

Unter einer postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe versteht man Maßnahmen, die nach einem stattgehabten Tollwut-Risikokontakt eine Infektion mit dem Tollwutrisiko verhindern sollen. Im Wesentlichen besteht die postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe aus drei Säulen: der Wundversorgung, der aktiven Immunisierung und der passiven Immunisierung. Je nach Art des stattgehabten Kontaktes bzw. der Tierart ist der Umfang der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe zu wählen.

Zur Beurteilung der Indikation einer postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe nach einem Tierkontakt ist zu evaluieren, ob es sich bei dem stattgehabten Kontakt um einen Tollwut-Risikokontakt gehandelt hat oder nicht. Dazu sind folgende Aspekte zu beurteilen: Geographische Lokalisation der Exposition bzw. Ursprungsland des Tieres, Art des Tieres und Art des Kontaktes.

Nach stattgehabtem Tollwut-Risikokontakt sollen Wunden (Bisswunden, Kratzer) im Rahmen der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe sofort durch gründliches Waschen und Spülen mit Seife und reichlich Wasser und/oder viruzidem Desinfektionsmittel versorgt werden (insgesamt mindestens 15 Minuten). Dadurch soll das Eindringen des Tollwut-Virus an der Wundstelle reduziert werden. Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Wundversorgung (unfallchirurgische Versorgung, antibiotische/analgetische Therapie, Tetanus-Impfung) ist durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin zu evaluieren.

Unter einer aktiven Immunisierung im Rahmen der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe versteht man die Verabreichung von Tollwut-Impfungen (inaktivierte Tollwut-Totimpfstoffe) nach stattgehabtem Tollwut-Risikokontakt. Nach Verabreichung dieser wird der Körper zur Bildung von Antikörpern gegen das Tollwut-Virus angeregt. Dadurch wird im Falle eines Tollwut-Risikokontakts eine Infektion möglichst verhindert.

Unter einer passiven Immunisierung im Rahmen der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe versteht man die Verabreichung von Tollwut-Antikörpern (Humanem Rabies-Immunglobulin, HRIG). Die passive Immunisierung erfolgt bei zuvor ungeimpften Personen immer parallel zur aktiven Immunisierung und hat das Ziel, die Zeitspanne bis zur körpereigenen Antikörperbildung nach der aktiven Immunisierung zu überbrücken. Die Durchführung einer passiven Immunisierung ist im Gegensatz zur aktiven Immunisierung nur in speziellen Situationen nach einem Tollwut-Risikokontakt als Teil der postexpositionellen Prophylaxe notwendig.

Die benötigte Anzahl der zu verabreichenden Impfdosen im Rahmen der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe (PEP) ist davon abhängig, ob die betroffene Person zuvor bereits eine Immunisierung gegen Tollwut erhalten hat oder nicht.

Personen, die zuvor eine vollständige Grundimmunisierung erhalten haben, werden zwei Impfungen (jeweils eine Impfung an den Tagen 0 und 3) verabreicht (= verkürztes PEP-Schema). Dies gilt auch für Personen, bei denen die Grundimmunisierung schon länger zurückliegt.

Bei Personen, die keine oder eine unvollständige Grundimmunisierung erhalten haben, ist ein vollständiges PEP-Schema zu verabreichen. Dieses kann entweder als sogenanntes „Essen-Schema“ mit je einer eine Impfung an den Tagen 0, 3, 7, 14 und 28 (insgesamt fünf Impfdosen) oder als sogenanntes „Zagreb-Schema“ mit zwei Impfungen am Tag 0 (eine in den rechten und eine in den linken Arm) und je einer Impfung an den Tagen 7 und 21 (insgesamt vier Impfdosen) erfolgen.

Die fünfte Impfung am Tag 28 im Rahmen des Essen-Schemas kann jedoch laut Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für gesunde, immunkompetente Personen entfallen, sofern unter optimalen Bedingungen der Wundversorgung und der postexpositionellen Tollwut-Prophylaxe gearbeitet wurde.

Personen, die eine Grundimmunisierung mit drei Impfungen im konventionellen Schema (0, 7, 21-28) oder drei Impfungen im Schnellschema (0, 3, 7) als präexpositionelle Impfung erhalten haben, gelten als vollständig grundimmunisiert. Aufgrund der langen Boosterfähigkeit spricht man hier auch bei länger zurückliegender Grundimmunisierung von einer vollständigen Grundimmunisierung.

Personen, die das von der WHO empfohlene alternative Schnellschema mit insgesamt 2 Impfdosen an den Tagen 0 und 7 erhalten haben, gelten innerhalb eines Jahres nach der zweiten Impfung als vollständig grundimmunisiert. Danach gelten sie nur dann als vollständig grundimmunisiert, wenn nach einem Jahr eine dritte Impfung erfolgt ist. Ist diese ausgeblieben, gelten sie aufgrund der Unklarheiten bzgl. der Boosterfähigkeit nicht mehr als vollständig grundimmunisiert.

Weiters zählen Personen, die nach einem Tollwut-Risikokontakt eine postexpositionelle Prophylaxe (mindestens drei Impfungen im Essen- bzw. komplettes Zagreb-Schema) erhalten haben, als vollständig grundimmunisiert.

Eine passive Immunisierung (Verabreichung eines Rabies-Immunglobulins) ist grundsätzlich nach einem Tollwut-Risikokontakt der Kategorie III durchzuführen. Darüber hinaus sollen Personen mit Immunschwäche auch bei einem Tollwut-Risikokontakt der Kategorie II eine passive Immunisierung erhalten.

Bei immunkompetenten Personen, die zuvor mindestens zwei Dosen eines Tollwutimpfstoffes erhalten haben, wird im Fall eines tollwutverdächtigen Kontaktes unabhängig von der Kategorie der Exposition kein Immunglobulin mehr verabreicht.

Sollte die postexpositionelle Prophylaxe bei einer länger zurückliegenden Exposition nachgeholt werden, so wird bei einer Exposition, die länger als ein Jahr zurückliegt, auch bei entsprechender Indikation keine passive, sondern nur noch eine aktive Immunisierung durchgeführt.

Wenn möglich soll das Immunglobulin am gleichen Tag wie die erste Impfung verabreicht werden. Sie kann bis inklusive dem siebten Tag nach Beginn der aktiven Immunisierung nachgeholt werden. Eine Verabreichung mehr als 7 Tage nach der ersten Impfdosis oder mehr als einen Tag nach der zweiten Impfdosis ist nicht mehr indiziert.

Nach einem stattgehabten Risiko-Kontakt in Österreich mit einem Säugetier (z. B. Hund oder Katze), das aus einem Tollwut-Endemiegebiet importiert wurde und keinen Nachweis über eine Tollwut-Impfung verfügt (illegaler Import), ist eine postexpositionelle Prophylaxe entsprechend der Kategorie des stattgehabten Kontaktes indiziert. Im Fall von Hunden und Katzen gilt, dass die postexpositionelle Prophylaxe beendet werden kann, wenn das Tier greifbar ist und während eines Beobachtungszeitraums von zehn Tagen gesund bleibt.

Besonders auf Reisen ist es unter Umständen nicht immer möglich, die empfohlenen Impfstoff-Intervalle der postexpositionellen Prophylaxe genau einzuhalten. Wenn das Impfschema nicht genau eingehalten wurde, weil beispielsweise eine Dosis verspätet verabreicht wurde, ist der Neubeginn einer Impfserie im jeweiligen Schema nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung dafür ist, dass die ersten drei Impfstoffgaben nicht mehr als einen Tag vom empfohlenen Schema abweichen. In allen anderen Fällen ist das Impfschema neu zu starten.

Die Durchführung einer postexpositionellen Tollwutprophylaxe hat prinzipiell so früh wie möglich nach einem Tollwutrisiko-Kontakt zu erfolgen. Da bei der Tollwuterkrankung des Menschen auch Inkubationszeiten (Zeitraum zwischen Infektion und Ausbruch der Erkrankung) von über einem Jahr beschrieben sind, soll eine aktive Immunisierung im Rahmen einer postexpositionellen Tollwutprophylaxe prinzipiell auch noch bei Monaten oder Jahren zurückliegendem Tollwut-Risikokontakt verabreicht werden. Wenn die Exposition länger als ein Jahr zurückliegt, sollte aber kein humanes Rabies-Immunglobulin (passive Immunisierung) mehr verabreicht, sondern nur noch eine aktive Immunisierung durchgeführt werden.

Da es keine Therapie der Tollwut gibt, ist die postexpositionelle Prophylaxe (PEP) von entscheidender Bedeutung. Voraussetzung für den Erfolg der postexpositionellen Prophylaxe ist die zeitnahe Verabreichung dieser. Aus diesem Grund ist es bei entsprechender Indikation nicht zulässig, mit der Verabreichung zuzuwarten. Insbesondere ist das Abwarten von Ergebnissen von Untersuchungen des Tieres auf Tollwut nicht zulässig.

Im Falle eines Tollwut-Risikokontaktes mit einem Hund oder einer Katze, der/die greifbar ist (Besitzer:in bekannt und kontaktierbar), kann erwogen werden, die postexpositionelle Tollwutprophylaxe nach Ablauf von zehn Tagen zu beenden, sofern das Tier im gesamten Beobachtungszeitraum gesund geblieben ist. Dieses Vorgehen gilt nur bei Hunden und Katzen. Zudem kann die postexpositionelle Tollwutprophylaxe beendet werden, wenn das tote Tier (gilt für alle tollwutverdächtigen Tiere) negativ auf Tollwut getestet wurde.

Bei erneutem Tollwut-Risikokontakt innerhalb von drei Monaten nach Durchführung einer vollständigen postexpositionellen Prophylaxe ist keine weitere aktive oder passive Immunisierung erforderlich. Lediglich eine entsprechende Wundversorgung hat zu erfolgen. Davon ausgenommen sind Personen mit Immunschwäche.

Wurde bei einer immunsupprimierten Person zuvor eine präexpositionelle Prophylaxe durchgeführt und liegt eine Impferfolgskontrolle mit nachgewiesenem Antikörpertiter von > 0,5 IE/ml (bestimmt im Neutralisationstest) vor, so wird bei diesen Personen bei der postexpositionellen Prophylaxe wie bei immunkompetenten Personen vorgegangen.

Wurde die Person zuvor niemals gegen Tollwut immunisiert, liegt keine Impferfolgskontrolle vor oder lag der Antikörpertiter bei dieser < 0,5 IE/ml (bestimmt im Neutralisationstest), so wird bei diesen Personen im Rahmen der postexpositionelle Prophylaxe das Essen-Schema angewendet (0, 3, 7, 14 und 28) mit dem Unterschied, dass an Tag 0 noch eine zusätzliche Impfdosis verabreicht werden kann. Zusätzlich zu einer aktiven Immunisierung ist bei dieser Personengruppe sowohl bei einer Exposition der Kategorie II als auch III eine passive Immunisierung indiziert.

Da es bei Vorliegen einer Immunsuppression zu einer verminderten Immunantwort kommen kann, wird eine Antikörperbestimmung am Tag der letzten Impfstoffdosis empfohlen. Unterschreitet der Titer 0,5 IE/ml (bestimmt im Neutralisationstest), dann sollten unverzüglich weitere Impfdosen verabreicht werden. Es soll jedenfalls mit einer Fachärztin oder einem Facharzt für Innere Medizin bzw. für Klinische Immunologie Kontakt aufgenommen werden.

In Österreich wird die postexpositionelle Tollwut-Prophylaxe (aktive und passive Immunisierung) kostenfrei von den damit betrauten Nationalen Tollwut-Impfstellen durchgeführt.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Impfplan Österreich 2023/2024 Version 1.0 vom 05.09.2023, 2023.

World Health Organization (WHO): Rabies. Online verfügbar unter: https://www.who.int/en/news-room/fact-sheets/detail/rabies (zuletzt abgerufen am: 08.08.2023).

Robert Koch-Institut (2022): Tollwut. RKI-Ratgeber. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tollwut.html (zuletzt abgerufen am: 08.08.2023).

World Health Organization (WHO). Rabies Vaccines: WHO Position Paper - April 2018. 2018. Weekly Epidemiological Record, No 16, 2018, 93, 201–220.

Jackson A, Wunner W. Rabies. Scientific Basis of the Disease and Its Management. 2. Auflage. London: Academic Press; 2007.

Centers for Disease Control and Prevention (2021): Rabies Hompeage, Other Wild Animals. Online verfügbar unter: https://www.cdc.gov/rabies/exposure/animals/other.html (zuletzt abgerufen am: 08.08.2023).

Russell K, Brown K. UKHSA guidelines on managing rabies post-exposure (January 2023). UK Health Security Agency; 2023.

World Health Organization. FAQs: Frequently asked questions on rabies. WHO Regional Office for South-East Asia. 2013.

Fitzpatrick JL, Dyer JL, Blanton JD, Kuzmin IV, Rupprecht CE. Rabies in rodents and lagomorphs in the United States, 1995-2010. J Am Vet Med Assoc. 2014;245(3):333-7.

Ständige Impfkommission und Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. unter besonderer Mitarbeit von Kling K, KülperSchiek W, Rothe C, Boecken G, Bogdan C, Feldt T, Köhler C, Ledig T, Löscher T, Meerpohl J, Mertens T, Ramharter M, Rieke B, Röbl-Mathieu M, Rosenbusch D, Schmidt-Chanasit J, Wichmann O, Wiedermann U, Zepp F, Burchard G: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit e.V. (DTG) zu Reiseimpfungen. Epid Bull 2023;14:1–193 | DOI: 1025646/112013. 2023.

WHO Expert Consultation on Rabies, third report. Geneva: World Health Organization; 2018 (WHO Technical Report Series, No. 1012). Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO.

Manning SE, Rupprecht CE, Fishbein D, Hanlon CA, Lumlertdacha B, Guerra M, Meltzer MI, Dhankhar P, Vaidya SA, Jenkins SR, Sun B, Hull HF. Human rabies prevention--United States, 2008: recommendations of the Advisory Committee on Immunization Practices. MMWR Recomm Rep. 2008;57(Rr-3):1-28.

Roß RS. Tollwutprophylaxe: So beraten Sie in der Hausarztpraxis. MMW - Fortschritte der Medizin. 2020;162(11):53-8.

Weißer K, Barth I, Keller-Stanislawski B. Sicherheit von Impfstoffen. Bundesgesundheitsblatt-Gesundheitsforschung-Gesundheitsschutz. 2009;52(11):1053-64.

GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (2019): Rabipur® Fachinformation. Stand November 2019. Online verfügbar unter: https://portal.dimdi.de/amispb/doc/pei/Web/2613602-spcde-20191101.pdf (zuletzt abgerufen am: 11.08.2023)

Ravish HS, Sudarshan MK, Madhusudana SN, Annadani RR, Narayana DH, Belludi AY, et al. Assessing safety and immunogenicity of post-exposure prophylaxis following interchangeability of rabies vaccines in humans. Hum Vaccin Immunother. 2014;10(5):1354-8.

17.         Tepsumethanon V, Lumlertdacha B, Mitmoonpitak C, Sitprija V, Meslin FX, Wilde H. Survival of naturally infected rabid dogs and cats. Clin Infect Dis. 2004;39(2):278-80.

Kontakt und weitere Informationen

Öffentliche Gesundheit

Wien Währingerstraße

  • Telefon:
    +43 50 555-37111
  • Fax:
    +43 50 555-37109
  • Adresse:
    Währingerstraße 25a
    1090 Wien

Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
Samstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Sonn- und Feiertage: 8.00 bis 12.00 Uhr

In der restlichen Zeit/24h/7Tage/Woche) besteht eine telefonische Notfallnummer (Portierloge mit Weiterleitung an Arzt/Ärztin):
Tel: +43 50 555-38112 oder 050555-38112

Aktualisiert: 22.01.2024