Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Tierseuchenradar – Februar 2021

| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar



Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.

Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.

CAVE: Im folgenden Bericht bezieht sich der Begriff "Fall" auf die im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Ausbrüche (Seuchenmeldungen) und nicht auf die Anzahl der einzelnen betroffenen Tiere.

Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Fällen nach dem Stichtag der Abfrage können nicht dargestellt werden. Daraus können sich Unterschiede in den Fallzahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.

Gesichtete Quellen: ADIS

Definition der Ampelfarben:

rot-schwarzes Symbol Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
rotes Symbol Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
oranges Symbol Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.
grünes Symbol Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.
Neue Meldungen Dez. Jan. Feb.
ASP Im Februar 2021 wurden in Europa 121 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1132 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen gesunken. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei und Deutschland auch im Februar mehr als 100 Fälle von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze und der steigenden Fallzahlen wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
HPAI Im Februar 2021 wurden in Europa 365 Ausbrüche von HPAI gemeldet. Bei Wildvögeln (249) ist die Fallzahl im Vergleich zum Vormonat deutlich, bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (5) gering gestiegen. Beim Hausgeflügel (111) hingegen ist die Fallzahl beinahe um ein vierfaches gesunken.
Ersmals seit dem letzten Ausbruch 2016/2017 tritt derzeit HPAI in Österreich auf. Betroffen sind hierbei bisher ausschließlich Wildvögel, HPAI wurde in 20 Fällen nachgewiesen. Aufgrund der Zirkulation in heimischen Wildvogelpopulationen besteht zusätzlich ein hohes Risiko eines Eintrages auch in Hausgeflügelbestände und einer Übertragung auf in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Österreich.
Die Übertragung von HPAI (H5N8) auf den Menschen durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel wurde 2021 erstmals in Russland beobachtet. Das ECDC bewertet das Risiko einer Übertragung auf Menschen als sehr gering, bei engem Kontakt zu infiziertem Geflügel als gering.
Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
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Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.

Afrikanische Schweinepest

Situation

Situation in Österreich

Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, der Slowakei und Ungarn vor.

Situation in Europa

Im Februar 2021 gab es in Europa 121 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1132 bei Wildschweinen. Im Vergleich zum Vormonat (1582) ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen gesunken (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).

Hausschweine

Im Februar 2021 wurden zahlreiche Ausbrüche aus Rumänien (112) und einzelne Ausbrüche aus Serbien (9) bei Hausschweinen gemeldet. Erwähnenswert ist, dass in den letzten 3 Monaten die Anzahl der ASP-Fälle bei Hausschweinen in Serbien von einem Fall auf 9 Fälle gestiegen ist. Allerdings waren in beiden Ländern ausschließlich kleinere Haltungen betroffen (Tabelle ASP-Ausbrüche).

Wildschweine

Wie im Vormonat (Januar 2021) wurden in Deutschland im Berichtszeitraum weitere Fälle (147) von ASP bei Wildschweinen nachgewiesen. Die Fälle traten in Ostdeutschland in getrennten und abgegrenzten Zonen entlang der Grenze zu Polen auf (siehe Detaildarstellung in Abbildung ASP-Karte). Seit dem Ausbruch der Tierseuche im September 2020 liegt die Zahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen in Deutschland somit bei 757.

Im Februar 2021 meldeten 5 Länder, von denen 3 an Österreich grenzen, mehr als 100 Fälle von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Fälle brachen in Ungarn (343) aus, gefolgt von Polen (268), Rumänien (175), Deutschland (147), und der Slowakei (114). Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche.

Ein viertes Nachbarland, Italien, meldete einen ASP-Fall bei einem Wildschwein. Da ASP seit 1978 auf der Insel Sardinen endemisch ist, muss das Risiko im Kontext dieses Szenarios, das sich epidemiologisch von den anderen Ländern unterscheidet, beurteilt werden.
Tabelle ASP-Ausbrüche: Anzahl der ASP-Meldungen im ADNS für Hausschwein (HS), Wildschwein (WS) im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Dezember
Januar
Februar
HS WS HS WS HS WS
Ungarn 0 268 0 496 0 343
Polen 0 376 0 342 0 268
Rumänien 107 136 119 228 112 175
Deutschland 0 210 0 201 0 147
Slowakei 0 127 0 169 0 114
Bulgarien 0 57 0 72 0 46
Lettland 0 49 0 40 0 22
Litauen 0 27 0 16 0 11
Serbien 1 15 2 0 9 0
Estland 0 6 0 15 0 5
Italien 0 5 0 3 0 1
Ukraine 2 1 2 0 0 0
GESAMT 110 1277 123 1582 121 1132
Europakarte zu ASP-Fällen wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung ASP-Karte: Karte der im ADNS gemeldeten ASP-Fälle für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Verlaufsgrafik zu ASP-Fällen in Europa: Die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein stieg in den kälteren Wintermonaten, während die Zahl der Fälle bei Hausschweinen über das ganze Jahr stabil blieb und stieg leicht zwischen August und September. In den letzen zwei Februarwochen ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen leicht gesunken. Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADNS gemeldeten ASP-Fälle für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der ASP-Fälle zur Staatsgrenze: Im Febraur 2021 betrug die Distanz der ASP-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze ca. 93. km. Seit Mitte September blieb dieser Wert konstant. Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Distanz: Distanz der im ADNS gemeldeten ASP-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).

Folgen für Österreich

Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten abgeraten. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben aus dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.

Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen.

Im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2241), in der ASP-Verordnung 2005 und in der Wildschweine-Schweinepestverordnung 2003 sind Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten bzw. in Österreich festgelegt.

Kommentar

Wie bereits in den vergangenen Jahren zu beobachten war, steigt die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Dies kann teilweise auf die Tatsache zurückzuführen sein, dass kaltes und feuchtes Klima die Umweltpersistenz des Virus und das längere Liegenbleiben von Kadavern begünstigt. Darüber hinaus erleichtert die weniger dichte Vegetation im Winter das Auffinden von Kadavern. Interessanterweise ist in den letzten zwei Februarwochen die Anzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen leicht gesunken, während die Zahl der Fälle bei Hausschweinen über das ganze Jahr stabil geblieben ist.

Die Anzahl der Ausbrüche in Europa bei Hausschweinen, insbesondere in Rumänien, gibt weiter Anlass zur Sorge. Besorgniserregend für Österreich ist die Situation in den Nachbarländern.

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Falles zur österreichischen Staatsgrenze 93 km und befindet sich in Ungarn (siehe Abbildung ASP-Distanz).

Quellen

ADNS
Icon Huhn Icon Vogel Icon Info

Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Hochpathogene aviäre Influenza

Situation

Situation in Österreich

Am 4. Februar 2021 wurde bei einem verendet aufgefundenen Schwan in Niederösterreich (Bezirk Klosterneuburg) das hochpathogene aviäre Influenzavirus (Serotyp H5N8) im Referenzlabor der AGES diagnostiziert. Seit dem Jahr 2017 ist dies der erste Nachweis von HPAI in Österreich. Im Februar wurden nachfolgend 187 Proben von Hausgeflügel (84) und Wildvögeln (103) untersucht. Bei Wildvögeln wurde in insgesamt 20 Fällen HPAIV (H5N8 und H5N5) in Wien, Niederösterreich und der Steiermark nachgewiesen. 13 dieser Fälle betrafen Wien (11 Höckerschwäne, 1 Möwe, 1 Silberreiher), 3 Fälle den Bezirk Leibnitz (3 Höckerschwäne), 3 Fälle den Bezirk Tulln (3 Höckerschwäne) und 1 Fall den Bezirk Klosterneuburg (Sperber). Alle Fundorte der positiv getesteten Tiere sind gemäß Geflügelpestverordnung als Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Alle eingehenden Proben von Hausgeflügel ergaben ein negatives Untersuchungsergebnis auf HPAIV. Ein Eintrag in österreichische Hausgeflügelbestände ist im Beobachtungszeitraum somit nicht erfolgt. Eine Übersicht über die betroffenen Bezirke, Tierarten und Anzahl der betroffenen Tiere finden Sie hier.

Situation in Europa

Im Februar 2021 wurden in Europa insgesamt 365 Fälle von HPAI gemeldet (Vormonat 519 Fälle). 249 bei Wildvögeln, 111 bei Hausgeflügel und 5 bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (im weiteren Text als Zoovögel bezeichnet). Im Vergleich zum Vormonat hat sich die Gesamtfallzahl deutlich verringert, die Anzahl der betroffenen Länder im Februar hingegen von 19 auf 23 erhöht. Während für Nordirland und Slowenien keine HPAI-Meldungen im ADNS zum Stichtag eingegangen sind, wurden im Februar neben Österreich auch aus Bulgarien, Estland, Lettland und der Schweiz Seuchenfälle gemeldet. Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland, Frankreich, Dänemark, Polen, Irland, Schweden, Italien, Norwegen, Tschechien, Belgien, die Ukraine, die Niederlande, Rumänien, die Slowakei, Ungarn, Finnland, Litauen und Spanien HPAI-Fälle in das ADNS ein (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Das Vereinigte Königreich (mit Ausnahme Nordirland) meldet mit 2021 keine Fälle von Tierseuchen mehr in das ADNS.

Hausgeflügel

Im Februar sind für Hausgeflügel mit 111 Meldungen deutlich weniger Fälle zu verzeichnen als im Vormonat (384 Fälle). Mit 55 Fällen im Februar ist dieser Rückgang in Frankreich mit Abstand am größten (Vormonat 328 Fälle), gefolgt von Deutschland mit 18 Meldungen (Vormonat 25 Fälle). Von HPAI betroffen waren im Februar auch Hausgeflügelbestände in Ländern, die im Vormonat keine Fälle meldeten. Dies ist für Bulgarien (4), Finnland (1), Estland (1) zutreffend. Im Gegensatz zum Vormonat meldeten Belgien, die Slowakei, Litauen und Nordirland zum Stichtag keine HPAI Ausbrüche mehr beim Hausgeflügel (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Wie in den Vormonaten liegen die Schwerpunkte der HPAI-Fälle weiterhin in Küstennähe, Meldungen erfolgten jedoch auch für Hausgeflügel im Landesinneren (z.B. in Deutschland, Polen und Tschechien). Zu beobachten ist eine vermehrte Meldung von HPAI in der Nähe von bereits in den Vormonaten gemeldeten Seuchenfällen (z.B. in Polen, Tschechien) (siehe Abbildung HPAI-Karte).

Die Fälle von HPAI bei Hausgeflügel mit der geringsten Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze traten im Februar in Tschechien (37 km) und Italien (82 km) auf. Im Vormonat war dies für die Slowakei (15 km) der Fall (siehe Abbildung HPAI-Distanz).

Wildvögel

Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Wildvögeln hat sich im Februar mit 249 Fällen im Vergleich zum Vormonat (132 Fälle) beinahe verdoppelt. Mehr Fälle wurden aus Deutschland (82), Dänemark (57), Polen (32), Schweden (8), Tschechien (5), der Slowakei (3) und Finnland (4) im ADNS gemeldet. Fälle von HPAI bei Wildvögeln meldeten mit Lettland (25), Österreich (20), Estland (1) und der Schweiz (2) zusätzlich auch Länder, die in den beiden Vormonaten nicht von HPAI betroffen waren.

Im ADNS eingehende Meldungen von HPAI bei Wildvögeln waren im Februar hauptsächlich an Sammelorten von Zugvögeln (Küstengebiete, Flussläufe, Binnengewässer) mit deutlichem Schwerpunkt an Nord- und Ostsee, jedoch auch vermehrt im Landesinneren lokalisiert (siehe Abbildung HPAI-Karte).

Mit Anfang Februar 2021 wurde HPAI in Österreich bei Wildvögeln nachgewiesen. Weitere, der österreichischen Staatsgrenze naheliegende Fälle von HPAI bei Wildvögeln traten im Februar in der Slowakei (1 km), Tschechien (30 km) und Deutschland (48 km) auf. Im Vormonat war dies ebenfalls für die Slowakei (1 km) der Fall (siehe Abbildung HPAI-Distanz).

Zoovögel

Bei Zoovögeln wurden im Februar mit 5 Meldungen gegenüber dem Vormonat (2) mehr Fälle gemeldet. Fälle wurden im Gegensatz zum Vormonat aus Dänemark (1), Polen (1), Schweden (1) und den Niederlanden (1) gemeldet. Deutschland meldete weiterhin einen Fall von HPAI bei Zoovögeln (Vormonat 2 Fälle). Aus der Slowakei wurden keine HPAI-Fälle bei Zoovögeln mehr gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Mit einer Entfernung von 490 km lag der Fall mit der geringsten Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze im Februar in Polen. Im Vormonat war dies für einen Ausbruch in Deutschland (245 km) der Fall (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Tabelle HPAI-Ausbrüche: Anzahl der HPAI-Meldungen im ADNS für Hausgeflügel (HG), Wildvögel (WV), Zoovögel (ZV) im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Dezember
Januar
Februar
HG WV ZV HG WV ZV HG WV ZV
Frankreich 47 8 0 365 2 0 55 2 0
Deutschland 15 120 0 25 71 2 18 82 1
Dänemark 0 21 1 1 16 0 1 57 1
Polen 18 4 0 13 3 0 11 32 1
Vereinigtes Königreich 11 45 1 0 0 0 0 0 0
Lettland 0 0 0 0 0 0 0 25 0
Irland 1 11 0 0 9 0 0 2 0
Schweden 0 5 1 3 2 0 2 8 1
Österreich 0 0 0 0 0 0 0 20 0
Italien 0 13 0 1 2 0 2 0 0
Norwegen 0 7 1 0 5 0 0 3 0
Tschechien 0 0 0 1 3 0 7 5 0
Belgien 0 7 1 1 4 0 0 1 0
Ukraine 8 0 0 2 0 0 4 0 0
Niederlande 3 2 2 1 0 0 1 0 1
Rumänien 0 0 0 1 7 0 1 0 0
Slowakei 0 0 0 1 2 1 0 3 0
Ungarn 0 0 0 3 1 0 3 0 0
Finnland 0 0 0 0 1 0 1 4 0
Litauen 0 0 0 1 3 0 0 1 0
Bulgarien 0 0 0 0 0 0 4 0 0
Slowenien 0 4 0 0 0 0 0 0 0
Nordirland 0 0 0 2 1 0 0 0 0
Estland 0 0 0 0 0 0 1 1 0
Schweiz 0 0 0 0 0 0 0 2 0
Spanien 0 0 0 0 1 0 0 1 0
GESAMT 103 247 7 421 133 3 111 249 5
Europakarte zu HPAI-Fällen wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung HPAI-Karte: Karte der im ADNS gemeldeten HPAI-Fälle für Hausgeflügel, Wildvögel, Zoovögel im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Verlaufsgrafik zu HPAI-Fällen in Europa: Im Zuge des Frühjahrzuges der Wildvögel im April und Mai wurden vermehrt Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Mit Beginn des Herbstzuges ab November kam es zu einem drastischen Anstieg der Fälle bei Wildvögeln mit steigenden Fallzahlen auch beim Hausgeflügel. Im Januar kam es zu einem erneuten starken Anstieg der Fälle, wobei hauptsächlich Hausgeflügel betroffen war. Im Februar hingegen sind wieder hauptsächlich Wildvögel betroffen. Die Fallzahlen sinken, verbleiben aber im Jahresverlauf auf hohem Niveau.
Abbildung HPAI-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADNS gemeldeten HPAI-Fälle für Hausgeflügel, Wildvögel, Zoovögel im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der HPAI-Fälle zur Staatsgrenze: Im Januar betrug die Distanz der HPAI-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze ca. 50 km und stieg danach auf ca. 200 km an. Von Mitte März bis Oktober blieb dieser Wert konstant. Von Mitte Oktober bis Anfang November stieg die Distanz auf über 400 km. Ab Mitte November wurden einzelne Fälle sehr nahe an der Staatsgrenze gemeldet. Mit Februar 2021 tritt HPAI auf österreichischem Staatsgebiet auf. Detailbeschreibung im Kapitel "Situation in Europa".
Abbildung HPAI-Distanz: Distanz der im ADNS gemeldeten HPAI-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.12.2020 bis 28.02.2021 (Stichtag: 04.03.2021).

Folgen für Österreich

Um eine Übertragung von HPAIV-positiven Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände und Zoovögel in Österreich, sollten Biosicherheitsmaßnahmen auf Betriebsebene konsequent umgesetzt und Biosicherheitsprotokolle auf Lücken überprüft werden. Ebenso bedeutend ist dies zur Verhinderung einer möglichen Übertragung von HPAIV zwischen Hausgeflügelhaltungen. Dies ist für Kontakte zu Hausgeflügelhaltungen im Ausland ebenso wichtig, wie innerhalb Österreichs. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung.

Seit dem 7. Dezember 2020 werden per Verordnung in den Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko Biosicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Diese Maßnahmen, gemäß § 8 der Geflügelpest-Verordnung 2007, sind für Tierhalter in den im Anhang 1 genannten Risikogebieten verpflichtend und wurden durch die 1. Novelle 2021 der Geflügelpest-Verordnung 2007 um zusätzliche Präventivmaßnahmen erweitert. Ziel dieser Maßnahmen ist den Kontakt von Hausgeflügel zu Wildvögeln und deren Kot zu verhindern und Kontakt zu wildlebenden Wasservögeln auszuschließen. Die Ausweisung als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko erfolgte aufgrund der Nähe zu positiv getesteten Wildvögeln in Bayern. Ein weiteres Kriterium ist die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen beim letzten Ausbruch der Geflügelpest 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden. Über die Anzeigepflicht gemäß § 17 TSG hinaus sind in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko in allen Haltungen von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln weitere Anzeichen einer Infektion mit HPAI der Behörde zu melden.

Kommentar

Während die Anzahl der HPAI-Fälle bei Hausgeflügel im Vergleich zum Vormonat stark rückläufig ist, steigt die Zahl der Ausbrüche bei Wildvögeln im Februar (besonders in der letzten Kalenderwoche) erneut deutlich an. Im Gegensatz zum Januar sind somit hauptsächlich Wildvögel von den eingehenden Meldungen betroffen, wie dies auch bereits im November und Dezember des Vorjahres der Fall war. Die Gesamtfallzahl ist im Vergleich zum Vormonat deutlich gesunken, verbleibt jedoch im Jahresverlauf auf hohem Niveau (siehe Abbildung HPAI-Verlauf).

Der Rückgang der Fallzahlen bei Hausgeflügel ist hauptsächlich durch die sinkenden Fallzahlen in Frankreich begründet. Während in einigen Ländern im Februar ein Eintrag in Hausgeflügelbestände erfolgte, konnte in anderen Ländern eine Ausbreitung in weitere Hausgeflügelbestände verhindert werden (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Die unmittelbare Nähe einiger im Vormonat eingegangener Meldungen ohne gleichzeitige HPAI-Fälle bei Wildvögeln, lässt auf eine Übertragung von HPAIV zwischen Hausgeflügelhaltungen schließen (siehe Abbildung HPAI-Karte).

Aufgrund des positiven Nachweises von HPAIV bei Wildvögeln in Österreich sollte die Biosicherheit verstärkt beachtet werden um direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Zoovögeln zu Wildvögeln zu verhindern. Dies gilt besonders, jedoch nicht ausschließlich für Haltungen in den ausgewiesenen Risikogebieten. Außerdem sollte das Risiko einer Übertragung auch zwischen Hausgeflügelhaltungen durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen minimiert werden. Hierdurch kann die Einschleppung aus Ländern, in denen HPAI bereits bei Hausgeflügel vorkommt verhindert und eine mögliche Weiterverbreitung zwischen österreichischen Betrieben eingegrenzt werden.

Infektionen mit bestimmten Subtypen der aviären Influenza beim Menschen durch engen Kontakt zu Hausgeflügel sind in zahlreichen Ländern bekannt. Bei Aufenthalten in den betroffenen Ländern sollte daher direkter oder indirekter Kontakt zu Hausgeflügel vermieden werden. Der Verzehr von ausreichend erhitztem Geflügelfleisch und Eiern in den betroffenen Ländern ist nach aktuellem Wissensstand unbedenklich. Um einen Eintrag von HPAIV nach Österreich zu verhindern, sollten Personen, die im Ausland Kontakt mit potentiell infiziertem Geflügel hatten mindestens 48 Stunden keine heimischen Geflügelhaltungen betreten. Potentiell kontaminierte Gegenstände sollten nicht, oder wenn nötig nur nach ausreichender Reinigung und Desinfektion nach Österreich gebracht werden.

Am 20 Februar 2021 meldeten russische Behörden erstmals eine Übertragung des HPAI Subtyps H5N8 von Geflügel auf Menschen. Die betroffenen Mitarbeiter eines Geflügelbetriebes zeigten hierbei milde Krankheitssymptome oder waren symptomlos. Mit dem in Europa zirkulierenden Subtyp H5N8 kamen bereits während des letzten Ausbruchs der Geflügelpest 2016/2017 in Europa tausende Menschen in Kontakt. Eine Übertragung auf den Menschen wurde hierbei nicht beobachtet. Das European Center for Disease Control (ECDC) schätzt daher das Risiko für die Infektion des Menschen mit dem Subtyp H5N8 als sehr gering und für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Tieren als gering ein. Mögliche Schutzmaßnahmen für Menschen mit engem Kontakt zu infizierten Tieren sind das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (Gesichtsmaske, Handschuhe, Overall, etc.) sowie eine mehrtägige Überwachung um mögliche Krankheitssymptome frühzeitig zu erkennen. Weitere Informationen des ECDC finden Sie hier.

Auch wenn weiterhin eine Übertragung von HPAI durch Wildvögel auf den Menschen nicht bekannt ist, sollten Menschen direkten Kontakt mit toten oder verendenden Wildvögeln vermeiden. Tot aufgefundene Wasser- oder Greifvögel sind unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Unter Einhaltung entsprechender Biosicherheitsmaßnahmen hat die Bergung und Einsendung dieser an das nationale Referenzlabor durch den zuständigen Amtstierarzt zu erfolgen. Aufgrund des Nachweise von HPAI bei Wildvögeln in Österreich und der anhaltenden Zirkulation von HPAIV in Hausgeflügelbeständen in mehreren Nachbarländern (teilweise in unmittelbarer Grenznähe) wird das Risiko für den Eintrag auch in österreichische Hausgeflügelbestände und Zoovogelpopulationen als hoch eingestuft.

Quellen

ADNS

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Tierseuchenradar



Aktualisiert: 08.09.2023

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