Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Sicherheit von Wasserspielzeug

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Spielzeug



Endbericht der Schwerpunktaktion A-030-23

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften bei aufblas-baren Wasserspielzeugen und anderen aufblasbaren Spielzeugen eingehalten werden. 

31 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 12 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:

  • eine Probe aufgrund von Sicherheitsmängeln durch ablösbares Kleinteil
  • vier Proben wegen fehlerhafter Kennzeichnung
  • zehn Proben wegen fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung

Es waren keine verbotenen Weichmacher oder Weichmacher über den jeweiligen Grenzwerten nachweisbar.

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Aktualisiert: 18.07.2022

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