Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob die gesetzlichen Vorschriften bei aufblas-baren Wasserspielzeugen und anderen aufblasbaren Spielzeugen eingehalten werden.
31 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 12 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- eine Probe aufgrund von Sicherheitsmängeln durch ablösbares Kleinteil
- vier Proben wegen fehlerhafter Kennzeichnung
- zehn Proben wegen fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung
Es waren keine verbotenen Weichmacher oder Weichmacher über den jeweiligen Grenzwerten nachweisbar.