Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Schwermetallgehalte in Faschingsschminken.
37 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Sechs Proben wurden beanstandet:
- Alle sechs Proben wegen erhöhter Cadmiumgehalte
Kosmetische Mittel dürfen Cadmium sowie seine Verbindungen, nicht enthalten. Die unbeabsichtigte Anwesenheit kleiner Mengen einer verbotenen Substanz, die sich aus Verunreinigungen natürlicher oder synthetischer Bestandteile, dem Herstellungsprozess, der Lagerung, der Migration aus der Verpackung ergibt und die bei guter Herstellungspraxis technisch nicht zu vermeiden ist, wird erlaubt, wenn das kosmetische Mittel sicher ist.