Das Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung von getrockneten Kräutern auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen. 30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Keine Probe wurde beanstandet.
Eine Bestrahlung mit ionisierender Strahlung zur Haltbarmachung von Lebensmitteln ist in Österreich nur bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Diese Produkte müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein.
Kontrolle von getrockneten Kräutern auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen
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Aktualisiert: 18.07.2022