Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Kontrolle von exotischen Würzmitteln und getrockneten Kräutern auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen

Endbericht der Schwerpunktaktion A-905-17

In Österreich dürfen nur getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze mit ionisierender Strahlung haltbar gemacht werden. Diese Produkte müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein. Die Bestrahlung sonstiger Lebensmittel ist in Österreich verboten; sie dürfen auch nicht im Lebensmittelhandel erhältlich sein. Im Rahmen dieser Schwerpunktaktion wurden ausschließlich Waren untersucht, die keinen Hinweis auf eine Behandlung mit ionisierender Strahlung aufwiesen.
Es wurden 39 Gewürzproben aus ganz Österreich untersucht:

  • Bei keiner Probe wurde eine unerlaubte Behandlung mit ionisierender Strahlung festgestellt

Aktualisiert: 18.07.2022

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