Fleisch aus Drittstaaten wurde in dieser Schwerpunktaktion erstmals auf Bestrahlung mit ionisierender Strahlung untersucht. Zusätzlich wurden die Proben einer Untersuchung auf Tierarzneimittel unterzogen.
Es wurden 26 Proben aus ganz Österreich untersucht. Keine Probe wurde beanstandet.
Eine Bestrahlung mit ionisierender Strahlung zur Haltbarmachung von Lebensmitteln ist in Österreich nur bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Sie müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet werden. Die Bestrahlung sonstiger Lebensmittel und das Inverkehrbringen jeglicher anderer bestrahlter Lebensmittel sind in Österreich verboten.
Fleisch aus Drittstaaten: Kontrolle auf Tierarzneimittelrückstände und eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen
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Aktualisiert: 18.07.2022