Nationales Referenzlaboratorium für Pflanzengesundheit – Viren, Viroide und Phytoplasmen, Teilbereich Kartoffel

Im Allgemeinen dürfen Pflanzkartoffeln gewerbsmäßig nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie gemäß den Anerkennungsvorschriften als Basispflanzgut oder Zertifiziertes Pflanzgut amtlich geprüft und anerkannt worden sind.  Aus Vorstufenpflanzgut erwachsenes Basispflanzgut und Zertifiziertes Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn das Vorstufenpflanzgut anerkannt ist. Zertifiziertes Pflanzgut wird nur anerkannt, wenn es aus anerkanntem Vorstufenpflanzgut oder anerkanntem Basispflanzgut erwachsen ist.

Die Prüfung des Kartoffelpflanzgutes in Hinblick auf die Anforderungen an die Beschaffenheit schließt die Prüfung des Befalles mit Kartoffelvirosen PLRV (Blattrollvirus bei Kartoffel), PVY (Potato Virus Y), PVA (Potato Virus A), PVM (Potato Virus M), PVX (Potato Virus X) und PVS (Potato Virus S) ein. Je nach Vermehrungskategorie wird ein definierter Grad an Virusbefall akzeptiert. Sofern für den Nachweis dieser Viren keine internationalen Normmethoden zur Verfügung stehen, sind Methoden anzuwenden, die vorzugsweise validiert, international erprobt und vom Bundesamt für Ernährungssicherheit anerkannt sind.

Die Virustests können an Knollen oder an Sprossen oder Blättern durchgeführt werden, die aus Knollen oder Augenstecklingen gezogen wurden (EPPO PM 4/28). ELISA-Tests werden an Blättern von Kartoffelpflanzen durchgeführt, die aus Knollenmaterial (im Bereich der Augen) im Gewächshaus gezogen werden. Da die Anzucht im Gewächshaus mindestens vier Wochen in Anspruch nimmt wurde der molekularbiologische Nachweis direkt aus der Knolle in die Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz 1997 BGBl. I Nr. 72/1997 idgF Normen und Verfahren zur Anerkennung von Kartoffelpflanzgut aufgenommen.

Candidatus phytoplasma solani gehört zu der Gruppe der Stolbur Phytoplasmen und ist für Kartoffeln als Quarantäne-Schaderreger gelistet. Bei der Stolbur-Krankheit der Kartoffel welken die Pflanzen, die Knollen bleiben kleiner, sind verformt und zeigen gummiartige Konsistenz. Knollen infizierter Pflanzen treiben fädig aus und bilden keine vitalen Pflanzen. Die Laborprüfung erfolgt laut Methoden für Saatgut und Sorten bei jenen Partien, bei denen im Rahmen der amtlichen Feldbesichtigung Symptome festgestellt wurden. Der Nachweis von Phytoplasmen erfolgt mittels Real-Time Screening PCR. Anschließend wird die phylogenetische Gruppe der Stolbur Phytoplasmen (16S rRNA XII) mittels Endpoint PCR nachgewiesen.

Um die Pflanzengesundheit in der Land- und Forstwirtschaft zu schützen und die Einschleppung und Ausbreitung von Schädlingen innerhalb der EU zu verhindern bzw. zu überwachen, wird in internationalen Projekten an der Harmonisierung der Pflanzenschutzvorschriften gearbeitet. Im Zuge des Euphresco „POVIRDET“ Projektes werden molekularbiologische Methoden zum Nachweis von Potato Virus T (PVT) und Andean Potato Mottel Virus (APMoV) getestet.

Leitung

Mag. Bernhard Föger

Aktualisiert: 10.10.2023