Tierseuchenradar – November2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im November 2024 (Stichtag: 04.12.2024) wurden in Europa 31 Ausbrüche bei Hausschweinen und 916 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 947 gemeldeten Ausbrüchen hat sich gegenüber September in etwa verdreifacht, was vor allem auf einen starken Anstieg der Zahl der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Derzeit sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 13) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum hat Moldawien keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im November 2024 (Stichtag: 04.12.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gesunken (im Berichtszeitraum 31, im Vormonat 57). Es wurden Ausbrüche aus Rumänien (18), Serbien (9), der Ukraine (3) und Italien (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (27) sind kleine Betriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 13 private Kleinsthaltungen mit weniger als 10 Schweinen. In 2 Betrieben, einer davon in Rumänien und einer in Italien, wurden jeweils mehr als 500 Tiere gehalten.
Italien hat einen Ausbruch im Piemont (Provinz Alessandria) in einem Betrieb mit 2345 Schweinen gemeldet.
Im Berichtszeitraum meldete Deutschland keine weiteren Ausbrüche.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 225 km (gemeldet aus Italien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im November 2024 (Stichtag: 04.12.2024) meldeten 16 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Alle betroffenen Länder meldeten einen weiteren Anstieg der Zahl der Ausbrüche, wobei Bulgarien mit einem Anstieg von 2 im September auf 225 im November hervorsticht. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (265) gemeldet, gefolgt von Bulgarien (225), Deutschland (164), Lettland (102), Ungarn (60), Litauen (45), Italien (16), Rumänien (15), Slowakei (11), Serbien (4), Estland (3), Nordmazedonien (2), Albanien (1), Bosnien und Herzegowina (1), Kroatien (1) und Ukraine (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Deutschland meldete zahlreiche Ausbrüche in Hessen (Kreis Groß-Gerau, Bergstraße und Darmstadt-Dieburg), Brandenburg (Kreis Oberspreewald-Lausitz, Oberhavel und Uckermark) und Rheinland-Pfalz (Kreis Mainz-Bingen, Rhein-Hunsrück-Kreis und Alzey-Worms).
Italien meldete Ausbrüche in Ligurien, in der Emilia-Romagna, in der Lombardei und im Piemont. In Basilikata, Toskana, Kampanien und Kalabrien wurden im Berichtszeitraum keine Ausbrüche gemeldet.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 88 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 2 | 86 | 0 | 201 | 0 | 265 |
Deutschland | 0 | 94 | 0 | 131 | 0 | 164 |
Bulgarien | 0 | 2 | 0 | 135 | 0 | 225 |
Lettland | 0 | 50 | 1 | 68 | 0 | 102 |
Ungarn | 0 | 21 | 0 | 31 | 0 | 60 |
Litauen | 1 | 20 | 1 | 23 | 0 | 45 |
Rumänien | 13 | 4 | 23 | 8 | 18 | 15 |
Serbien | 5 | 0 | 23 | 0 | 9 | 4 |
Italien (ohne Sardinien) | 5 | 10 | 1 | 6 | 1 | 16 |
Slowakei | 0 | 6 | 0 | 15 | 0 | 11 |
Ukraine | 11 | 0 | 5 | 0 | 3 | 1 |
Estland | 0 | 1 | 0 | 6 | 0 | 3 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 1 |
Nordmazedonien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Moldawien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 38 | 295 | 57 | 624 | 31 | 916 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/2928/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I–III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Ab Oktober steigen die ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in ganz Europa an, was die in den vergangenen Jahren beobachtete Saisonalität der ASP-Ausbreitung (Nachweishäufigkeit von ASP im Wildschwein steigt in der kalten Jahreszeit) bestätigt.
Die EFSA hat kürzlich einen wissenschaftlichen Bericht veröffentlicht, in dem die Risiko- und Schutzfaktoren bewertet werden, die die Ausbreitung der ASP in der EU beeinflussen. Der Bericht hebt hervor, dass Praktiken wie die Ausbringung von Dung in der Umgebung von landwirtschaftlichen Betrieben und die Verwendung von Einstreumaterial Risikofaktoren darstellen, während die Verwendung von Insektennetzen schützend wirken kann. Die Rolle der Wildschweindichte bei der ASP-Übertragung ist nach wie vor nicht eindeutig geklärt, wobei auch Umweltelemente wie Vegetation und natürliche Barrieren die Seuchendynamik beeinflussen. Der einzige in Europa vorkommende biologische Vektor, die Zecke Ornithodoros erraticus, spielt bei der derzeitigen ASP-Epidemie in den betroffenen Gebieten der EU keine Rolle. Es ist bekannt, dass Stallfliegen und Bremsen mit ASPV kontaminiert sein können, aber ihre Rolle bei der Übertragung auf Schweine ist unklar. Zu den wirksamen Strategien für das Management von Wildschweinpopulationen gehört der Einsatz von Zäunen, die in die bestehende Straßeninfrastruktur integriert sind und durch andere Kontrollmaßnahmen ergänzt werden.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum November 2024 wurden aus Österreich vier Ausbrüche in Geflügelbetrieben und ein Ausbruch bei Vögeln in Gefangenschaft (Hobbyhaltung) gemeldet. Mit 42 Ausbrüchen bei Wildvögeln meldete Österreich im November deutlich mehr positive Nachweise als andere europäische Länder in das ADIS.
Mit 32 Meldungen erfolgten die meisten Nachweise bei Wildvögeln in Niederösterreich. Oberösterreich meldete 7, aus dem Burgenland wurden 2 Ausbrüche und aus der Steiermark ein Nachweis bei Wildvögeln gemeldet. Hauptsächlich betroffen waren Schwäne und andere Wasservögel, vereinzelt aber auch Greifvögel sowie ein Reiher und ein Kranich.
Von allen vier Ausbrüchen bei Geflügel waren Betriebe im Bezirk Amstetten (Niederösterreich) betroffen:
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Legehennenbetrieb mit 125.573 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Putenbetrieb mit 8.923 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Putenbetrieb mit 11.580 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Junghennenbetrieb mit 32.150 Tieren.
Um diese Ausbrüche wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet, bzw. bestehende Zonen erweitert. Haltungen und Betriebe von Vögeln in Niederösterreich können hier erfahren, ob sie sich in einer Schutz- oder Überwachungszone befinden.
Im Bezirk Bruck an der Leitha (Niederösterreich) wurde zudem am 22. November ein Ausbruch des HPAI A(H5N1) Virus in einer Hobbyhaltung (Vögeln in Gefangenschaft) gemeldet, in der 30 Hühner und 6 Tauben gehalten wurden.
Das aktuelle Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch bewertet, Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden aktuell umgesetzt. Höchste Aufmerksamkeit und strikte Biosicherheitsmaßnahmen von allen TierhalterInnen sind unbedingt angeraten.
Am 08. November 2024 ist die Vogelgesundheitsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird das gesamte Bundesgebiet zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im November 2024 wurden in Europa 167 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Im Vergleich zum Vormonat Oktober (97 Ausbrüche) ist die Zahl weiter deutlich angestiegen. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, hat sich hingegen von 14 im Vormonat auf 9 verringert. Ungarn meldete nach 57 Ausbrüchen im Vormonat mit 127 Ausbrüchen im November weiterhin die meisten betroffenen Betriebe. In einem Großteil dieser Betriebe wurden Enten oder Gänse gehalten. Italien und Polen meldeten im November jeweils 10 Ausbrüche, Deutschland 5 Ausbrüche, Frankreich, Österreich und die Türkei jeweils 4 Ausbrüche. Aus Tschechien wurden zwei Ausbrüche gemeldet und aus den Niederlanden ein einzelner Ausbruch (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Wildvögel
Im November 2024 stieg die Zahl der Ausbrüche in Europa von 108 im Vormonat deutlich auf 158 Ausbrüche. Die HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln erfolgten in 17 Ländern (Österreich: 42 Ausbrüche; Italien und Slowenien: jeweils 22 Ausbrüche; Deutschland und Polen: jeweils 16 Ausbrüche; Spanien und Kroatien: jeweils 6 Ausbrüche; Ungarn und Frankreich: jeweils 5 Ausbrüche; Tschechien, Norwegen und Island: jeweils 4 Ausbrüche; Slowakei: 2 Ausbrüche; Moldawien, Rumänien, Portugal und die Schweiz: jeweils 1 Ausbruch) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren hauptsächlich Wasservögel in Ost- und Mitteleuropa. Ausbrüche bei Möwenvögeln in Küstengebieten, die in den vergangenen Monaten am stärksten betroffen waren, sind deutlich zurückgegangen (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Während im Rest Europas diverse Varianten des Subtyps A(H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen wurden, erfolgten im November in Norwegen und Island Nachweise des Subtyps HPAI A(H5N5). Von diesen Ausbrüchen betroffen waren neben Möwen auch Vögel aus der Familie der Rabenvögel (Krähen und Raben). In Österreich waren alle Untersuchungen von Rabenvögeln auf HPAI negativ.
Vögel in Gefangenschaft
Im November 2024 wurden in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft 24 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Aus Tschechien erfolgten 5 Meldungen, aus Polen und der Ukraine 4 Meldungen, aus der Slowakei 3 Meldungen, aus der Türkei 2 Meldungen, sowie jeweils eine Meldung aus Ungarn, Deutschland, Moldawien, Frankreich und Norwegen (A(H5N5)). In Österreich war ebenfalls eine Hobbyhaltung mit 36 Tieren von HPAI A(H5N1) betroffen, gehalten wurden 30 Hühner und 6 Tauben.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 0 | 2 | 0 | 57 | 12 | 0 | 127 | 5 | 1 |
Deutschland | 4 | 23 | 1 | 2 | 34 | 1 | 5 | 16 | 1 |
Italien | 0 | 2 | 0 | 12 | 17 | 0 | 10 | 22 | 0 |
Österreich | 0 | 1 | 0 | 2 | 5 | 1 | 4 | 42 | 1 |
Polen | 0 | 2 | 0 | 9 | 7 | 0 | 10 | 16 | 4 |
Moldawien | 0 | 0 | 18 | 0 | 0 | 16 | 0 | 1 | 1 |
Slowenien | 0 | 0 | 0 | 0 | 7 | 1 | 0 | 22 | 0 |
Frankreich | 2 | 2 | 1 | 4 | 1 | 1 | 4 | 5 | 1 |
Tschechien | 2 | 0 | 1 | 1 | 0 | 3 | 2 | 4 | 5 |
Spanien | 0 | 5 | 0 | 0 | 5 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Slowakei | 0 | 1 | 0 | 2 | 3 | 1 | 0 | 2 | 3 |
Norwegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 1 |
Island | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Kroatien | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Türkei | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 4 | 0 | 2 |
Ukraine | 0 | 1 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 |
Serbien | 0 | 1 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Rumänien | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Bulgarien | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Belgien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Niederlande | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 10 | 42 | 23 | 97 | 108 | 25 | 167 | 158 | 24 |
Folgen für Österreich
Um Ausbruchsbetriebe werden Schutzzonen im Umkreis von 3 Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von 10 Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen gilt generelle Stallpflicht, auch für Klein- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch, etc. dürfen nur unter Auflagen verbracht werden. Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und Besuche sind zu dokumentieren. Alle Fahrzeuge, die einen Geflügelbetrieb anfahren oder verlassen, müssen geeigneten Desinfektionsmaßnahmen unterzogen werden. Eine erhöhte Sterblichkeit von Geflügel ist unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Tierschauen, Wettbewerbe oder Messen mit Geflügel sind in diesen Zonen verboten. Die genauen Bestimmungen finden Sie hier. Diese Zonen bleiben mindestens 21 bzw. 31 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. Da die Ausbruchsbetriebe im Bezirk Amstetten sehr nahe beieinander lagen, wurde anstelle von einzelnen Zonen eine größere Schutz- und Überwachungszone eingerichtet, die alle Ausbruchsbetriebe abdeckte.
Mit Inkrafttreten der Vogelgesundheitsverordnung am 8. November ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen. Im Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier. Die Notwendigkeit weitere Gebiete mit stark erhöhtem Risiko auszuweisen, wird fortlaufen bewertet.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2 – Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein hohes Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Die AGES stellt zur Veranschaulichung der notwendigen Maßnahmen beim Betreten und Verlassen von Seuchen(-verdächtigen) Betrieben ein Video für die zuständigen Personen und andere Interessierte zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Nach den gehäuften HPAI-Ausbrüchen in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen in Niederösterreich sind aktuell keine weiteren Haltungen in Österreich betroffen. Nachweise von HPAI A(H5N1) erfolgen bei Wildvögeln jedoch weiterhin auch in anderen Regionen Österreichs. Es ist unbedingt notwendig, den Stand der Biosicherheit in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen zu überprüfen (siehe vorheriges Kapitel), die Lücken zu schließen, um einen indirekten Kontakt zu Wildvögeln und anderen Vogelhaltungen zu verhindern. Genauso wichtig ist die Verhinderung einer Weiterverbreitung innerhalb eines Betriebes, sollte das HPAI-Virus bereits eingetragen worden sein. Das Risiko bleibt erfahrungsgemäß auch in den kommenden Monaten weiterhin hoch.
Die Meldungen von Nachweisen des Subtyps A(H5N5) beschränken sich mit dem Vereinigten Königreich, Island und Norwegen auch im November auf Nordeuropa, während im Rest Europas weiterhin Varianten des Subtyps A(H5N1) zu Ausbrüchen führen. Es wird laufend überwacht, ob sich A(H5N5) weiter in Europa ausbreitet oder andere Subtypen auftreten, die möglicherweise besser auch an weitere Vogelarten (z.B. Rabenvögel) angepasst sind.
Aviäre Influenza – Verstehen, Erkennen, Vermeiden. In einem neuen Video der AGES und des Bundesministeriums für Gesundheit und Ernährungssicherheit können Hobbyhalter:innen mehr über die Aviäre Influenza erfahren: Was ist die Vogelgrippe? Wie wird sie übertragen? Wie kann man sie erkennen und verhindern? Was gilt in Risikogebieten? Diese und weitere Fragen sollen in diesem Video beantwortet werden.
Tierärzt:innen steht mit der Ausschlussuntersuchung auch ohne dringenden Seuchenverdacht bei AI-ähnlicher Symptomatik ein Angebot zur Verfügung einen Seuchenausbruch frühzeitig auszuschließen. Im Gegensatz zu einer Verdachtsuntersuchung erfolgt keine vorläufige Sperre des Betriebs. Die Kosten für Probenversand und Untersuchung werden vom Bund getragen.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 04.12.2024) wurden in das ADIS 23 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 19 Ausbrüche). Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Ein Ausbruch (ein Rind) wurde im Osten von Rumänien gemeldet. Polen meldete 17 Ausbrüche (zwölf Füchse, zwei Hunde, ein Rind, ein Marderhund, ein Reh) aus dem Grenzgebiet zur Ukraine. Drei Ausbrüche (ein Rind, ein Hund, eine Ziege) wurden in Moldawien gemeldet. Ungarn meldete einen Ausbruch (ein Fuchs) im Osten des Landes an der Grenze zu Rumänien. Die Türkei meldete einen Ausbruch (ein Rind) im Süden des Landes. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche. Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Sep | Okt | Nov | |
---|---|---|---|
Polen | 2 | 7 | 17 |
Türkei | 14 | 7 | 1 |
Moldawien | 1 | 3 | 3 |
Rumänien | 1 | 1 | 1 |
Ungarn | 0 | 1 | 1 |
GESAMT | 18 | 19 | 23 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Im September 2023 wurde erstmals auch in Österreich Fledermaustollwut bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Eine Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen ist extrem selten und konnte in Österreich bis dato auch nicht festgestellt werden. Dennoch sind solche „spill over“ Infektionen nicht zu unterschätzen. Ende Oktober 2024 wurde bei einer Katze in den Niederlanden Fledermaustollwut nachgewiesen. 8 Kontaktpersonen und 4 Kontakttiere haben daraufhin eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) erhalten und stehen unter ärztlicher Beobachtung. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.12.2024) wurden im ADIS 12 WNV-Ausbrüche bei Tieren in Europa gemeldet, im Vergleich zu 199 Ausbrüchen im Vormonat. Damit ist die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche deutlich zurückgegangen (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche). In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für das Auftreten neuer WNV-Ausbrüche in Österreich in den nächsten Wochen wird als mittel eingeschätzt, da die Übertragungssaison offiziell zu Ende ist.
Pferde
Bei Pferden wurden im November 6 WNV-Ausbrüche gemeldet (131 im Vormonat). Meldungen kamen aus Deutschland (2), Italien (2), Spanien (1) und Österreich (1).
In Österreich wurde im November eine WNV-Infektion bei einem Pferd im Burgenland festgestellt.
Vögel
Bei Vögeln wurden im November 6 WNV-Ausbrüche gemeldet (68 im Vormonat). Meldungen kamen aus Deutschland (3) und Italien (3).
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erstellt einen monatlichen Bericht über die gemeldeten Ausbrüche bei Menschen, Vögeln und Pferden. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2024 und bis zum 4. Dezember 2024 wurden 1439 WNV-Infektionen beim Menschen in 19 EU-Ländern (Albanien, Österreich, Bulgarien, Cyprus, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Kosovo, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Türkiye) gemeldet.
In Österreich wurden 36 WNV-Infektionen beim Menschen in den NUTS3 Regionen Nordburgenland, Weinviertel, Wiener Umland Nordteil, Wiener Umland Südteil und Wien festgestellt.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 34 | 89 | 10 | 53 | 3 | 2 |
Italien | 100 | 16 | 46 | 6 | 3 | 2 |
Frankreich | 2 | 41 | 2 | 30 | 0 | 0 |
Spanien | 4 | 24 | 6 | 18 | 0 | 1 |
Österreich | 5 | 28 | 1 | 10 | 0 | 1 |
Ungarn | 3 | 22 | 0 | 6 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 15 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 2 | 3 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Polen | 1 | 1 | 0 | 5 | 0 | 0 |
Slowenien | 4 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 155 | 241 | 68 | 131 | 6 | 6 |
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.12.2024) wurde ein Ausbruch aus Bulgarien in das ADIS gemeldet. Es handelt sich dabei heuer um die erste Meldung von PPR aus Bulgarien. Betroffen war ein Schafbetrieb im Südwesten des Landes, wo in Folge über 1.700 Tiere gekeult werden mussten. Aus Griechenland, Rumänien und der Türkei, die vor allem im Sommer stark betroffen gewesen sind, gab es keine Meldungen mehr von Fällen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
Sep | Okt | Nov | |
---|---|---|---|
Griechenland | 17 | 7 | 0 |
Türkei | 0 | 3 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 1 |
Rumänien | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 18 | 10 | 1 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Es sind jedoch auch andere Paarhufer wie das Hausrind, Büffel, und Wildwiederkäuer (z. B. Hirsch, Steinwild, Gazellen, Antilopen) sowie das Dromedar und das Schwein davon betroffen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch engen direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich. Deshalb ist das Risiko der Verschleppung des Virus – insbesondere auch bei Transporten von symptomlosen, aber bereits infizierten Tieren – von besonderer Bedeutung.
Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, Augen- und Nasenausfluss. Die Tiere bekommen Atembeschwerden, oftmals Wunden im Maulbereich und heftigen Durchfall. Sie können innerhalb weniger Tage sehr schwach und stark dehydriert werden, was häufig zum Tode führt.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.12.2024) wurden insgesamt 140 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, Bulgarien und der Türkei in das ADIS gemeldet. Vor allem Griechenland ist mit 129 gemeldeten Ausbrüchen stark betroffen, was im Vergleich zu den beiden Vormonaten eine Steigerung bedeutet (siehe Tabelle SPPV_GTPV-Ausbrüche).
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
Sep | Okt | Nov | |
---|---|---|---|
Griechenland | 39 | 89 | 129 |
Türkei | 1 | 3 | 7 |
Bulgarien | 1 | 3 | 4 |
GESAMT | 41 | 95 | 140 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpocken (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.12.2024) wurden in Europa 20 Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle BT-Ausbrüche). ADIS-Meldungen erfolgten aus Österreich, Italien, Portugal und Polen.
Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In Österreich sind inzwischen alle Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, von der Blauzungenkrankheit betroffen. Ausbrüche vom BTV Serotyp 3 (BTV-3) gab es weiterhin in Vorarlberg und Tirol. In Salzburg und der Steiermark trat der Serotyp 3 im Berichtszeitraum erstmals auf, wobei bei einem Betrieb in der Steiermark BTV-3 zusätzlich zu BTV-4 nachgewiesen wurde. Ausbrüche von BTV Serotyp 4 (BTV-4) gab es in Kärnten, der Steiermark, Niederösterreich und erstmals auch in Oberösterreich und dem Burgenland. Bis 3. Dezember 2024 waren insgesamt 244 Betriebe von Ausbrüchen mit BTV betroffen, wobei zum Stichtag des Berichtszeitraums noch nicht alle Ausbrüche in das ADIS gemeldet worden sind. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt. Für den innergemeinschaftlichen Handel sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Diese werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
In Deutschland gab es im November 1.004 Ausbrüche, was weiterhin einen deutlichen Rückgang bedeutet. Der Status „frei von der BT“ wurde für das gesamte Bundesgebiet ausgesetzt.
In den Niederlanden gab es weiterhin zahlreiche Ausbrüche mit BTV-3, wobei auch hier die Ausbrüche deutlich zurück gehen. Vom Serotyp 12, der erstmals im Oktober aufgetreten ist, gab es bisher 11 Ausbrüche. Derzeit ist kein Impfstoff für den Serotyp 12 verfügbar. Es gibt aber auch noch keine ausreichenden Informationen über die Ausbreitung und das klinische Bild, um festzustellen, ob ein neuer Impfstoff erforderlich ist. In Luxemburg und Belgien gab es im Berichtszeitraum auf den offiziellen Seiten kaum Meldungen von Ausbrüchen. In Dänemark und im Nordosten von Frankreich gab es dagegen wieder zahlreiche bestätigte Fälle von BTV-3. In Spanien erfolgten auch im November Nachweise von BTV-3, BTV-1 und BTV-8. In der Schweiz wurde im November nach wie vor neben BTV-3 auch der Serotyp 8 nachgewiesen. Die Blauzungenzone umfasst die ganze Schweiz. In Italien wurden im November bis zum Stichtag nur 250 BTV-Ausbrüche bestätigt.
Insgesamt ist das Seuchengeschehen europaweit in vielen Ländern zwar rückläufig, aber nach wie vor aktiv und dynamisch.
Es muss davon ausgegangen werden, dass sich besonders Serotyp 3, aber auch Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit in Europa ausbreiten und auch in Österreich weitere Ausbrüche auftreten. Zudem gibt es auch laufend Nachweise von BTV-4 in Österreich. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 amtlich gestattet und ein inaktivierter Impfstoff ist zugelassen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit drei inaktivierte Impfstoffe mit einer Notfallzulassung in anderen EU-Ländern. Sie wurden durch die Novelle 2024 in die Tierimpfstoffanwendungsverordnung aufgenommen, wodurch eine Anwendung in Österreich möglich ist. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten diese Impfungen keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen. Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
Sep | Okt | Nov | |
---|---|---|---|
Österreich | 15 | 108 | 10 |
Italien | 36 | 75 | 8 |
Schweiz | 14 | 0 | 0 |
Spanien | 7 | 3 | 0 |
Portugal | 3 | 0 | 1 |
Schweden | 3 | 0 | 0 |
Tschechien | 3 | 0 | 0 |
Niederlande | 0 | 1 | 0 |
Nordmazedonien | 0 | 1 | 0 |
Polen | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 81 | 188 | 20 |
Quellen
KVG, FLI, Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit, Luxemburger Regierung, Sciencano, Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.12.2024) wurde in Europa nur 1 Ausbruch der EHD in das ADIS gemeldet. Betroffen war ein Rind in Spanien. Die Zahl der ADIS-Meldungen in Europa ist im Vergleich zum September (31 Ausbrüche) deutlich gesunken. Der Schwerpunkt der ADIS-Meldungen liegt weiterhin auf der Iberischen Halbinsel.
Jedoch ist zu beachten, dass die Meldung eines EHD-Ausbruchs in das ADIS nur erfolgen muss, sofern es sich um einen Ausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. EHD-Ausbrüche in NICHT-seuchenfreien Gebieten werden von den Mitgliedsstaaten hingegen in einem jährlichen Bericht an die Kommission gemeldet und könnten somit am Stichtag der Datenabfrage im ADIS nicht dargestellt sein. Die tatsächliche Häufigkeit und Ausbreitung der EHD kann daher deutlich höher liegen, als im ADIS abgebildet.
Allein in Frankreich wurden zwischen dem 1. Juni und dem 28. November 2024 3.267 EHD-Ausbrüche nachgewiesen, wobei noch nicht alle in das ADIS gemeldet worden sind. Zum Schutz der seuchenfreien Gebiete im Osten von Frankreich werden vom Staat zwei Millionen Impfdosen zur Verfügung gestellt. In einer über 50 km breiten Impfzone werden Rinder über zwölf Monate gegen die EHD geimpft.
In Spanien wurde die Krankheit zuletzt in Rinderbetrieben in der Provinz Asturien (, im Norden des Landes), und der Provinz Guadalajara, in ( Zentralspanien), nachgewiesen. Auch ein Hirsch in der Provinz Teruel war betroffen. Die Kanarischen Inseln gelten als frei von EHD.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Spanien | 65 | 2 | 1 | 24 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Portugal | 11 | 0 | 0 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 9 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 85 | 2 | 1 | 32 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Spanien
Aktualisiert: 08.09.2023
Anstieg der Ausbrüche bei Wildschweinen, besonders in Bulgarien