Tierseuchenradar – März 2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland, Tschechien und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im März 2024 wurden in Europa 15 Ausbrüche bei Hausschweinen und 672 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 03.04.2024). Die Gesamtzahl von 687 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Februar (612) leicht gestiegen (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Die Anzahl der derzeit betroffenen Länder in Europa ist 17 (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum haben Albanien, Montenegro und Estland keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im März 2024 (Stichtag: 03.04.2024) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen leicht gesunken (im Berichtszeitraum 15, im Vormonat 20). Es wurden einige Ausbrüche aus Rumänien (5), Serbien (4), der Ukraine (3), Moldawien (2) und Bulgarien (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe mit weniger als 100 Tieren.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 308 km (gemeldet aus Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im März 2024 (Stichtag: 03.04.2024) meldeten 17 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (209) gemeldet, gefolgt von Italien (146), Lettland (92), Litauen (68), Ungarn (47), Serbien (25), der Slowakei (25), Kroatien (19), Rumänien (15), Deutschland (9), Moldawien (4), Tschechien (3), Bulgarien (3), Nordmazedonien (2), Bosnien und Herzegowina (2), der Ukraine (2) und Griechenland (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Die Anzahl der von Italien gemeldeten Ausbrüche bleibt hoch. Die meisten Ausbrüche waren in der Lombardei (Pavia, Milan und Lodi) und Emilia-Romagna (Parma und Piacenza), aber auch in Piemont (Asti, Cuneo, Alessandria und Novara), Ligurien (Genua, Savona, La Spezia), Lazio (Rom) und Kampanien (Salerno) zu verzeichnen. In Basilikata und Kalabrien wurden im Berichtszeitraum keine Ausbrüche gemeldet. Weitere Informationen über die Tierseuchenlage in Italien finden Sie hier.
Die Anzahl der von der Slowakei gemeldeten positiven Wildschweine hat sich im März verdoppelt. Daher wurde eine Erweiterung der Sperrzone II in den drei Bezirken Ružomberok, Topoľčany und Levice vorgeschlagen.
Deutschland meldete 9 Ausbrüche in Sachsen (Kreis Bautzen und Görlitz) und Brandenburg (Kreis Spree-Neiße und Uckermark).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 103 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 166 | 0 | 149 | 0 | 209 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 183 | 0 | 146 | 0 | 146 |
Lettland | 0 | 68 | 0 | 66 | 0 | 92 |
Litauen | 0 | 68 | 0 | 35 | 0 | 68 |
Ungarn | 0 | 51 | 0 | 47 | 0 | 47 |
Rumänien | 12 | 43 | 7 | 27 | 5 | 15 |
Serbien | 19 | 14 | 3 | 24 | 4 | 25 |
Bulgarien | 0 | 77 | 0 | 5 | 1 | 3 |
Slowakei | 0 | 15 | 0 | 15 | 0 | 25 |
Deutschland | 0 | 13 | 0 | 30 | 0 | 9 |
Bosnien und Herzegowina | 7 | 18 | 6 | 9 | 0 | 2 |
Kroatien | 0 | 3 | 0 | 12 | 0 | 19 |
Nordmazedonien | 0 | 9 | 2 | 15 | 0 | 2 |
Griechenland | 1 | 4 | 1 | 5 | 0 | 1 |
Ukraine | 2 | 1 | 1 | 3 | 3 | 2 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 1 | 2 | 4 |
Estland | 0 | 3 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 3 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Montenegro | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 41 | 738 | 20 | 592 | 15 | 672 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/968/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Im Jahr 2023 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Jahr davor beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November bis April), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (Mai bis Oktober) zunimmt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Österreich meldete seit Beginn der aktuellen HPAI-Saison 2023/2024 am 01. Oktober 2023 bislang 24 Ausbrüche der HPAI bei Wildvögeln und vier Ausbrüche bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in das ADIS. Im Berichtszeitraum März wurde ein Ausbruch von HPAI A(H5N1) in Niederösterreich bei Wildvögeln in das ADIS gemeldet. Die Meldung erfolgte für einen Schwan, der bereits Ende Februar im Bezirk Amstetten verendet aufgefunden wurde. Das Risiko wird daher trotz des genannten Ausbruchs im Berichtszeitraum aktuell als mittel bewertet. Erhöhte Aufmerksamkeit wird bundesweit empfohlen.
Am 18. April 2024 ist die 2. Novelle 2024 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden alle Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben. Einige Gebiete in Österreich sind als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Für das restliche Bundesgebiet gilt kein erhöhtes Geflügelpest-Risiko.
Situation in Europa
Geflügel
Im März 2024 wurden in Europa bei Geflügel 6 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) aus 4 Ländern in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Polen (2 Ausbrüche), Bulgarien (2 Ausbrüche), Rumänien (1 Ausbruch) und Schweden (1 Ausbruch). Im Vormonat Februar wurden 64 Ausbrüche aus 9 Ländern gemeldet.
Mit einer Entfernung von 576 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Polen mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der Meldungen von Ausbrüchen bei Wildvögeln ist im März mit 45 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (169 Ausbrüche) deutlich gesunken. Ausbrüche wurden hauptsächlich in Küstengebieten an Nord- und Ostsee, aber auch vereinzelt in Mittel- und Osteuropa gemeldet. Wildvögel in Süd-Westeuropa sind im Berichtszeitraum hingegen kaum betroffen (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt im Vergleich zum Vormonat (18 Länder) auf 12 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Aus Österreich wurde Anfang März ein HPAIV-Nachweis bei einem tot aufgefundenen Schwan im Bezirk Amstetten gemeldet. Mit Deutschland, Tschechien und Slowenien erfolgten im März in drei Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Vögel in Gefangenschaft
Im März 2024 wurde in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza in einer Haltung in Tschechien in das ADIS gemeldet (Vormonat 18 Ausbrüche)(siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 5 | 34 | 4 | 4 | 66 | 3 | 0 | 15 | 0 |
Dänemark | 3 | 15 | 0 | 4 | 41 | 1 | 0 | 12 | 0 |
Moldawien | 18 | 6 | 0 | 27 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Polen | 7 | 6 | 0 | 16 | 5 | 3 | 2 | 4 | 0 |
Tschechien | 1 | 2 | 13 | 4 | 4 | 9 | 0 | 1 | 1 |
Schweden | 2 | 12 | 0 | 0 | 7 | 0 | 1 | 2 | 0 |
Rumänien | 0 | 9 | 0 | 0 | 6 | 0 | 1 | 4 | 0 |
Niederlande | 0 | 8 | 0 | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 7 | 2 | 0 | 4 | 1 | 0 | 1 | 0 |
Slowakei | 2 | 4 | 1 | 3 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ungarn | 6 | 5 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Slowenien | 0 | 0 | 0 | 0 | 11 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Ukraine | 0 | 3 | 5 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 3 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Frankreich | 4 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Italien | 0 | 4 | 0 | 1 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 1 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Belgien | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Norwegen | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Zypern | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 52 | 131 | 25 | 64 | 169 | 18 | 6 | 45 | 1 |
Folgen für Österreich
Aufgrund der europaweiten Entspannung der Seuchensituation wurde eine neuerliche Risikobewertung duchgeführt. Mit 18. April 2024 ist die 2. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Mit dieser Änderung werden alle Gebiete stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko aufgehoben. In Teil B der Anlage 1 (zu §8) sind Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko in Österreich ausgewiesen. Für das übrige Bundesgebiet gilt kein erhöhtes Geflügelpest-Risiko. Eine entsprechende Karte finden Sie hier.
In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko müssen Tierhalter Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der HPAI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt. Behörden können unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagen oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen. Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden.
Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI, verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen sowie weitere Empfehlungen zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Tot aufgefundene oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Dem letzten gemeldeten HPAI-Ausbruch bei Wildvögeln in Österreich am 01. März folgten bis zum Berichtszeitpunkt mehrere Wochen ohne einen Nachweis von HPAIV in Österreich. Die Zahl der Nachweise bei Wildvögeln ist in der HPAI-Saison 2023/2024 insgesamt deutlich geringer als zu den Vergleichszeitpunkten der Saison 2022/2023 und aktuell nochmals deutlich gesunken. Wildvögel, die vermehrt an einer Infektion nicht verenden, sondern eine Immunität ausbilden, sind dabei vermutlich von Bedeutung. Diese Tiere könnten jedoch weiterhin Virus ausscheiden und übertragen. Eine Viruszirkulation wird in diesem Fall von einem passiven Überwachungssystem nicht erkannt. Daten sind dementsprechend dazu derzeit nicht verfügbar. In einigen Ländern Europas kommt es weiterhin zu Ausbrüchen bei Wildvögeln und Einträgen in Geflügelhaltungen, durch Wanderbewegungen können die aktuell vorkommenden HPAI-Viren durch Wildvögel nach Österreich eingetragen werden. Abgesehen vom Einsammeln von erkrankten oder verstorbenen Tieren und der Vermeidung von Störungen der Tiere können keine Maßnahmen ergriffen werden, um das Vorkommen und die Ausbreitung der HPAI bei Wildvögeln einzudämmen. Für Geflügelbestände steht in Österreich kein wirksamer Impfstoff gegen die aktuellen HPAI A(H5N1) Viren der Klade 2.3.4.4b zur Verfügung. Im erneuten Fall eines vermehrten Auftretens von HPAI-Ausbrüchen bei Wildvögeln ist daher die konsequente Verhinderung eines direkten Kontakts von Geflügel und gehaltenen Vögeln zu Wildvögeln sowie die korrekte Umsetzung umfangreicher Biosicherheitsmaßnahmen entscheidend, um einen Eintrag in Geflügelbestände Vogelhaltungen zu verhindern. Es ist zu erwarten, dass das Seuchengeschehen weiter sehr dynamisch bleiben wird, was eine Abschätzung künftiger Entwicklungen erschwert. Mit der Notwendigkeit kurzfristig und situationsabhängig Risikobewertungen zu aktualisieren und Maßnahmen zu ergreifen muss weiterhin gerechnet werden.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 03.04.2024) wurden in das ADIS 4 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche (Vormonat 21 Ausbrüche) gemeldet. Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Der Ausbruch in Ungarn (ein Fuchs) wurde aus dem Grenzgebiet zur Ukraine und Rumänien gemeldet. Die Ausbrüche in Rumänien (ein Rind, ein Fuchs) traten im Norden des Landes im Grenzgebiet zur Ukraine auf. Die Türkei meldete einen Ausbruch beim Schaf. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Jan | Feb | Mrz | |
---|---|---|---|
Türkei | 14 | 10 | 1 |
Ungarn | 5 | 6 | 1 |
Rumänien | 1 | 4 | 2 |
Frankreich | 1 | 0 | 0 |
Moldawien | 1 | 0 | 0 |
Polen | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 22 | 21 | 4 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Seit 15. Juni 2023 gelten für Flüchtende in Begleitung von Heimtieren aus der Ukraine wieder die regulären Bedingungen für die Einreise in die EU. Informationen zu den Reiseverkehrsregelungen finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen.Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Im September 2023 wurde erstmals auch in Österreich Fledermaustollwut bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Eine Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen ist extrem selten und konnte in Österreich bis dato auch nicht festgestellt werden. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.04.2024) wurden keine WNV-Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Deutschland | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 2 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Quellen
Im März 2024 erfolgte in Europa keine Ausbruchsmeldung zur EHD in das ADIS. Der letzte Nachweis erfolgte im Januar in Italien bei einem Damhirsch auf Sardinien. Im Süden Europas kam es in den vergangenen Monaten vereinzelt zu Ausbrüchen der EHD.
Das Risiko für Österreich wird als aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Weiterhin Ausbrüche in Europa