Tierseuchenradar – Jänner 2023
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Neue Meldungen | Nov. | Dez. | Jan. | |
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ASP | Afrikanische Schweinepest: Im Januar 2023 wurden in Europa 35 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1055 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen gestiegen. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien im Januar weitere Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze und den zuletzt beobachteten großen Ausbreitungssprüngen (Italien, Deutschland) wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. | |||
HPAI |
Hochpathogene aviäre Influenza: Im Januar 2023 wurden in Europa 522
Ausbrüche von HPAI A(H5N*) aus 24 Ländern gemeldet (im Vormonat 441
Ausbrüche aus 19 Ländern). Ausbrüche gab es bei
Geflügel in Deutschland, Frankreich, Ungarn,
Belgien, Polen, Dänemark, Tschechien, Niederlande, Österreich,
Rumänien, Slowakei, Luxemburg, Moldawien, Bulgarien, und der Türkei.
Ausbrüche bei Wildvögeln in Frankreich,
Deutschland, Österreich, Niederlande, Ungarn, Italien, Belgien,
Spanien, Polen, Dänemark, Irland, Norwegen, Rumänien, Schweden,
Schweiz, Slowenien, Kroatien, Serbien, Slowakei und Tschechien.
Vögel in Gefangenschaft waren in Frankreich,
Deutschland, Niederlande, Ungarn, Österreich, Schweden und der
Slowakei von der HPAI betroffen. Im Januar wurde in Österreich HPAI bei 2 Geflügelbetrieben in der Steiermark und Oberösterreich sowie 3 Hobbyhaltungen (Vögel in Gefangenschaft) in Oberösterreich und Tirol bestätigt. Bei Wildvögeln erfolgten im Januar 55 Nachweise von HPAIV in Niederösterreich, Oberösterreich, Wien, Tirol und der Steiermark. Es besteht ein anhaltend hohes Risiko eines Eintrages in weitere Nutzgeflügelbestände und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft sowie weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln. |
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RABIES | Tollwut: Ausbrüche waren in der Slowakei, Rumänien, Moldawien und der Türkei zu verzeichnen. Für Heimtiere, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine in die EU kommen, gelten weiterhin erleichterte Einreisebedingungen. Österreich ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Risiko eines Neueintrags des Tollwutvirus erhöht sich tendenziell mit der Ausbreitung in Osteuropa, wird aber aktuell noch als gering eingestuft. | |||
BT | Blauzungenkrankheit (BT): Im Januar wurden aus Europa keine BT-Ausbrüche in das ADIS gemeldet. Im Vormonat Dezember wurden 4 BT-Ausbrüche (BTV Serotyp 4) bei Ziegen aus Zypern gemeldet. Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. | |||
WNF | West Nil Fieber: Im Januar 2023 wurden keine WNF-Ausbrüche in Europa gemeldet (Vormonat 6 Ausbrüche). Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor.
Situation in Europa
Im Januar 2023 wurden in Europa 35 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1055 bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Dezember (32) hat sich die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen nicht wesentlich verändert. Die Anzahl der ASP Ausbrüche bei Wildschweinen ist dagegen deutlich gestiegen (im Vormonat 867 Ausbrüche, siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).
Im Jahr 2022 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Vorjahr beobachtete Saisonalität: Die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen ist in den kalten Monaten gestiegen, während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten zugenommen hat (siehe Abbildung ASP-Verlauf).
Hausschweine
Im Berichtszeitraum kam es in Österreichs Nachbarländern (Deutschland, Italien, Slowakei, Ungarn, Tschechien) zu keinen weiteren Ausbrüchen der ASP bei Hausschweinen.
Im Januar 2023 (Stichtag: 03.02.2023) wurden weitere Ausbrüche aus Rumänien (25), Serbien (7) und Moldawien (3) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei allen Ausbruchsbetrieben handelte es sich um Kleinhaltungen.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Ausbrüche aus Nordmazedonien und aus der Ukraine in das ADIS gemeldet.
Wildschweine
Im Januar 2023 (Stichtag: 03.02.2023) meldeten 15 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (327) gemeldet, gefolgt von Deutschland (216), Ungarn (82), Slowakei (78), Italien (78), Serbien (65) und Rumänien (60).
Im Vergleich zum Dezember (105) berichtete Deutschland im Januar (216) eine Verdopplung der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen. Die Ausbrüche aus Deutschland ereigneten sich in Brandenburg und in Sachsen.
Italien hat 78 weitere Ausbrüche bei Wildschweinen in den Regionen Piemont und Ligurien gemeldet. Die betroffene Zone hat sich nach Osten und Westen ausgeweitet. Italien sucht nach Mitteln, um neue Zäune zu installieren und eine bezahlte aktive Suche nach verendeten Wildschweinen zu organisieren. Seit Anfang September wurden in der Nähe von Rom keine weiteren positiven ASP Fälle gemeldet. (PAFF Meeting)
Zum ersten Mal seit April 2020 wurde das ASP Virus in Griechenland nachgewiesen. Der Nachweis gelang Mitte Januar in der Gemeinde Petritsio in der griechischen Region Zentralmazedonien bei einem tot aufgefundenen weiblichen Wildschwein. Innerhalb von zwei Wochen wurde ein zweites positives Tier in derselben Region (2 km entfernt) gefunden. Die griechische Region Zentralmazedonien grenzt an Bulgarien und Nordmazedonien, wo derzeit ASP-Ausbrüche zu verzeichnen sind.
Nach dem Wiederauftreten der ASP in Tschechien wurden in der gleichen Region (Liberec) zwei weitere ASP-positive tote Wildschweine aufgefunden.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Falles zur österreichischen Staatsgrenze 107 km und befindet sich in der Slowakei (siehe Abbildung ASP-Distanz).
Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und zur räumlichen Verteilung siehe Detaildarstellung in der Abbildung ASP-Karte.
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 219 | 0 | 358 | 0 | 327 |
Deutschland | 0 | 230 | 0 | 105 | 0 | 216 |
Lettland | 0 | 114 | 0 | 95 | 0 | 51 |
Rumänien | 34 | 43 | 19 | 42 | 25 | 60 |
Slowakei | 0 | 37 | 0 | 56 | 0 | 78 |
Bulgarien | 0 | 58 | 0 | 61 | 0 | 42 |
Ungarn | 0 | 26 | 0 | 48 | 0 | 82 |
Litauen | 1 | 57 | 0 | 31 | 0 | 37 |
Serbien | 1 | 15 | 7 | 31 | 7 | 65 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 7 | 0 | 26 | 0 | 78 |
Estland | 0 | 5 | 0 | 11 | 0 | 10 |
Nordmazedonien | 1 | 4 | 1 | 1 | 0 | 4 |
Moldawien | 1 | 0 | 3 | 0 | 3 | 1 |
Sardinien | 0 | 3 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 2 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Ukraine | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 38 | 818 | 32 | 867 | 35 | 1055 |
Folgen für Österreich
Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung von ASP hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Richtlinien zur Biosicherheit sind in dem Dokument “Leitfaden Biosicherheit in Schweinehaltungen” zu finden. Das von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen zur Verfügung gestellte Dokument wird ständig auf dem neuesten Stand der EU-Verordnung gehalten.
Im seit 21. April 2021 geltenden Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und den in Abhängigkeit davon geltenden zusätzlichen Rechtsakten der Europäischen Kommission, im Besonderen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/224, vom 02. Februar 2023) und der ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Durchführungsverordnung 2023/224/EU sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Wie schon im Vorjahr beobachtet wurde, scheint generell die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa in den Sommermonaten (ab Juli/August) anzusteigen und in den kalten Monaten zu sinken (Abbildung ASP-Verlauf). Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten (für einen Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von März 2022).
In der epidemiologischen Analyse von EFSA werden einige mögliche Faktoren genannt, die diese saisonale Abhängigkeit der Ausbrüche erklären könnten.
Bei Hausschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Erntesaison, wie z.B. die Verwendung von kontaminiertem Grünfutter/Einstreu und der Einsatz von externen Erntehelfern, die das Virus in einen Betrieb von außen einbringen können, als mögliche Ursache für die Zunahme der gemeldeten ASP-Ausbrüche in den Sommermonaten diskutiert. Das Ernten von Feldfrüchten im Sommer oder das Vorbereiten der Felder im Frühjahr könnte zu einem erhöhten Verkehr von Fahrzeugen in und aus den Schweinebetrieben sowie in und aus potenziell kontaminierten Gebieten führen.
Bei Wildschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Jagdsaison als Erklärung für die Zunahme von ASP-Ausbrüchen im Winter genannt. Generell steigt die Anzahl toter Wildschweine im Winter aufgrund der Jagd und der natürlichen höheren Sterblichkeit (geringere Futterverfügbarkeit), was bedeutet, dass mehr Tiere untersucht werden. Darüber hinaus erleichtert die dünnere Vegetation das Auffinden von Kadavern und die kalte Temperatur ermöglicht eine längere Haltbarkeit der Kadaver bzw. des Virus in der Umwelt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das vordergründige Risiko.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Am 13. Januar erfolgte durch die AGES die Bestätigung der HPAI A(H5N1) in einer Hobbyhaltung (Vögel in Gefangenschaft) im Bezirk Braunau am Inn. Betroffen waren 42 Tiere.
Am 19. Januar wurde HPAI A(H5N1) in einer Hobbyhaltung mit 46 Tieren im Bezirk Linz-Land und einem Zoo in Tirol (beides Vögel in Gefangenschaft) nachgewiesen. Ebenfalls am 19. Januar erfolgte zudem die Bestätigung eines HPAI-Ausbruchs bei Geflügel in einem Betrieb mit 505 Tieren im Bezirk Wels-Land. Die Behörden haben Schutz- und Überwachungszonen um diesen Betrieb eingerichtet.
Am 25. Januar bestätigte die AGES den Ausbruch der HPAI A(H5N1) bei Geflügel in einem Betrieb mit 2600 Tieren im Bezirk Leibnitz. Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung wurden Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet.
Im Berichtszeitraum Januar wurden in Österreich 55 Nachweise von HPAIV bei Wildvögeln in das ADIS gemeldet. Betroffen waren Tiere in den Bezirken Amstetten (2 Schwäne), Gänserndorf (1 Silberreiher), Gmünd (4 Enten), Hartberg-Fürstenfeld (1 Sperber), Innsbruck (1 Bussard), Korneuburg (1 Ente), Krems-Land (9 Schwäne), Melk (10 Schwäne, 1 Sperber), Tulln (1 Schwan), Vöcklabruck (1 Schwan) und Wien (14 Schwäne, 8 Möwen, 1 Ente).
Aufgrund des Auftretens von HPAI A(H5N1) im Berichtszeitraum in Österreich bei Geflügel, Vögeln in Gefangenschaft und Wildvögeln als auch in Nachbarländern in unmittelbarer Nähe zur Staatsgrenze ist das Risiko weiterer HPAI-Ausbrüche für Österreich als hoch zu bewerten. Durch anhaltende Kälteperioden ist zudem mit weiterem Viruseintrag nach Österreich und Weiterverbreitung innerhalb Österreichs durch Wanderungs- und Ausweichbewegungen von Wildvögeln zu rechnen. Die anhaltenden Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen in Europa verdeutlicht das bestehende Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände und nachfolgender Sekundärausbrüche.
Am 27. Jänner ist die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten.
Situation in Europa
Im Januar 2023 wurden in Europa bei Geflügel 119 Ausbrüche von HPAI A(H5N*), bei Wildvögeln 371 Ausbrüche und bei Vögeln in Gefangenschaft 32 Ausbrüche gemeldet (Stichtag: 03.02.2023). Die Gesamtzahl von 552 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Vormonat (441 Ausbrüche) deutlich erhöht. Im Berichtszeitraum wurden in 24 Ländern HPAI A(H5N*) Ausbrüche bei Geflügel, Wildvögeln oder Vögeln in Gefangenschaft nachgewiesen (Vormonat 19 Länder). Nachdem im Vormonat mehrheitlich Geflügelhaltungen betroffen waren, wurde im Januar hauptsächlich bei Wildvögeln HPAIV nachgewiesen (siehe Abbildung HPAI-Verlauf). Zum Stichtag gingen im ADIS Meldungen aus Kroatien, Serbien, Moldawien, Bulgarien, Slowakei und der Türkei ein, nachdem im Dezember dort keine Ausbrüche auftraten. Wie im Vormonat meldeten weiterhin Deutschland, Frankreich, Niederlande, Ungarn, Italien, Belgien, Spanien, Irland, Norwegen, Dänemark, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowenien, Österreich, Polen, Tschechien und Luxemburg Ausbrüche von HPAI. Keine Nachweise von HPAIV mehr wurden aus Zypern gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Mit Deutschland, Italien, Tschechien, Schweiz, Ungarn, Slowakei und Slowenien erfolgten im Dezember somit in sieben Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen. Insgesamt hat sich das Seuchengeschehens wieder über gesamt Europa ausgeweitet, während in den Sommermonaten 2022 der Schwerpunkt deutlich an den Küstengebieten der Nord- und Ostsee sowie des Atlantiks lag (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza (EURLAI) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Geflügel
Im Januar sinkt die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Geflügel von 242 Ausbrüchen im Vormonat auf 119 Ausbrüche deutlich. Mit Polen (39 Ausbrüche), Frankreich (35 Ausbrüche), Tschechien (13 Ausbrüche), Deutschland (9 Ausbrüche), Niederlande (3 Ausbrüche), Ungarn (3 Ausbrüche), Belgien (3 Ausbrüche), Österreich (2 Ausbrüche), Dänemark (2 Ausbrüche), Rumänien (3 Ausbrüche), Slowakei (3 Ausbrüche), Luxemburg, Moldawien, Bulgarien und Türkei (je 1 Ausbruch) meldeten 15 Länder HPAI-Ausbrüche bei Geflügel im Berichtszeitraum (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Besonders in Frankreich, das im Vormonat viele Ausbrüche von HPAI in Geflügelhaltungen meldete, sind im Januar deutlich weniger Betriebe betroffen. Im Januar steigt dafür die Anzahl der Länder mit Ausbrüchen bei Geflügel von 10 auf 15 Länder deutlich an (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Mit einer Entfernung von 7 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Tschechien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Wildvögeln ist im Januar in Europa mit 371 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (126 Ausbrüche) deutlich gestiegen. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten Ausbrüche bei Wildvögeln sind wieder vermehrt auch in südlichen und östlichen Regionen Europas lokalisiert (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder steigt mit 20 im Vergleich zu 18 Ländern im Vormonat (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Naheliegende Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln traten im Januar in Deutschland mit 1 km Entfernung unmittelbar zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Vögel in Gefangenschaft
Im Januar sinkt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Vögeln in Gefangenschaft von 73 Ausbrüchen im Vormonat auf 32 Ausbrüche deutlich. Nachweise erfolgten mit Deutschland (14 Ausbrüche), Frankreich (11 Ausbrüche), Niederlande (1 Ausbruch), Ungarn (1 Ausbruch), Österreich (3 Ausbrüche), Schweden (1 Ausbruch) und der Slowakei (1 Ausbruch) in 7 Ländern (Vormonat 6 Länder). Besonders in Deutschland ist die Zahl der Ausbrüche bei Vögeln in Gefangenschaft von 60 im Dezember auf 14 im Januar deutlich zurückgegangen. Die Anzahl der Länder, in denen Vögel in Gefangenschaft von der HPAI betroffen sind, steigt hingegen im Januar an (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 47 | 21 | 15 | 160 | 18 | 7 | 35 | 48 | 11 |
Deutschland | 12 | 53 | 39 | 9 | 20 | 60 | 9 | 92 | 14 |
Niederlande | 4 | 55 | 3 | 0 | 14 | 1 | 3 | 22 | 1 |
Polen | 0 | 0 | 0 | 33 | 12 | 1 | 39 | 16 | 0 |
Ungarn | 66 | 0 | 0 | 23 | 1 | 0 | 3 | 4 | 1 |
Belgien | 1 | 26 | 3 | 2 | 12 | 3 | 3 | 42 | 0 |
Italien | 20 | 23 | 1 | 3 | 13 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Österreich | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 2 | 55 | 3 |
Dänemark | 1 | 9 | 0 | 1 | 12 | 0 | 2 | 24 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 13 | 3 | 0 |
Schweden | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 17 | 1 |
Spanien | 0 | 8 | 0 | 1 | 8 | 0 | 0 | 7 | 0 |
Rumänien | 0 | 7 | 0 | 0 | 2 | 0 | 3 | 9 | 0 |
Norwegen | 1 | 5 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Schweiz | 0 | 2 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 | 6 | 0 |
Irland | 2 | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Slowakei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 4 | 1 |
Island | 0 | 7 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Slowenien | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Kroatien | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Serbien | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Zypern | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Luxemburg | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Moldawien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Türkei | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 156 | 228 | 64 | 242 | 126 | 73 | 119 | 371 | 32 |
Folgen für Österreich
Aufgrund des hohen Risikos weiterer Übertragungen von HPAI wurden die bestehenden „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich mit 27. Januar 2023 durch die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 auf weitere Gebiete ausgeweitet. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko müssen Geflügel und Vögel in Gefangenschaft seit 10.01.2023 bis auf weiteres in geschlossenen oder zumindest überdachten Stallungen gehalten werden. Dies gilt für alle Betriebe und Haltungen mit 50 oder mehr Tieren. Betriebe und Haltungen mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht jedoch nur ausgenommen, sofern zumindest die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko verpflichtenden Maßnahmen umgesetzt werden. Bei gemischten Haltungen mit Enten und Gänsen ist die Trennung von anderem Geflügel und der Schutz von Geflügel vor Kontakt zu Wildvögeln sicherzustellen. Die Tiere dürfen nur im Stall oder unter einem Unterstand gefüttert und getränkt werden, Wildvögel dürfen nicht mit Futter oder Wasser in Berührung kommen, das für Geflügel oder Vögel in Gefangenschaft bestimmt ist. Ausläufe müssen gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgegrenzt sein.
Weitere Pflichten von Tierhaltern in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind in der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt. Die aktuellen Fassung finden Sie hier.
Eine Karte mit den Risikogebieten finden Sie hier.
Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Beispiele für Informationsmaterial finden Sie für private Geflügelhaltungen hier und für Geflügelbetriebe hier.
Tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und untersucht werden, damit Viruseinträge frühzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021, betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1200) werden die Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene ausgewiesen. Diese sind nach dem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 einzurichten.
Kommentar
Einer der Gründe, warum sich der HPAI-Virus Subtyp H5N1 der Klade 2.3.4.4b, der aktuell in Europa, Teilen Eurasiens und Nordamerika zirkuliert, so erfolgreich ausbreiten konnte ist, dass das Virus Zug- und Wildwasservögel infizieren kann, in den meisten Fällen jedoch keine oder nur milde klinische Symptome bei den infizierten Tieren auslöst. Bei Hausgeflügel verliefen Infektionen mit HPAIV in den Seuchenzügen der vergangenen Jahre hingegen meist tödlich mit deutlichen klinischen Symptomen und das Virus breitete sich schnell in betroffenen Beständen aus. Mehrere Mitgliedsstaaten berichten aktuell von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügelbeständen, die sich zunehmend anders darstellen. Auch in Österreich zeigen die betroffenen Geflügelbetriebe teilweise Unterschiede zu dem bisherigen epidemiologischen und klinischen Geschehen eines klassischen HPAI-Ausbruchs.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien hat hierzu die HPAI-Ausbrüche in Italien zwischen Oktober 2021 und Januar 2022 detailliert untersucht und die Ergebnisse in einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlicht. Die Autoren beschreiben, dass in einigen betroffenen Betrieben keine klinischen Symptome oder erhöhte Sterblichkeitsrate bei infiziertem Geflügel zu beobachten waren. Ein Virusnachweis aus Proben von lebenden Tieren konnte teilweise nicht erbracht werden. Auch in Umgebungsproben konnte HPAIV nicht nachgewiesen werden. Der Nachweis, dass ein Bestand mit HPAIV infiziert war, konnte nur durch die Untersuchung von Proben aus verendeten Tieren erfolgen. Diese Beobachtungen können ein Hinweis auf eine geringere Virusausscheidung durch infizierte Tiere und eine damit einhergehende langsamere Ausbreitung der HPAI innerhalb betroffener Betriebe sein. Eine weitere Beobachtung der Autoren war das Fehlen von spezifischen Antikörpern bei HPAIV-positiven Tieren. Eine mögliche Erklärung ist, dass durch das schnelle Sterben nach einer generalisierten Infektion die Zeit zum Ausbilden von Antikörpern nicht ausreicht. Die Autoren bezeichnen diese Ausbrüche als „stille HPAI-Infektionen“. Die Hintergründe dieser „stillen Infektionen“ sind noch unbekannt und werden derzeit weiter erforscht.
Im Falle von „stillen Infektionen“ ist somit die (frühzeitige) Erkennung einer HPAIV-Infektion eines Betriebes oder einer Hobbyhaltung durch den Tierhalter oder den Betreuungstierarzt erschwert. Ein Nachweis kann möglicherweise nur durch Laboruntersuchung von Proben verendeter Tiere erfolgen. Auch bei unklaren klinischen Symptomen und bei leicht erhöhter Sterblichkeit sollte daher die Möglichkeit einer HPAIV-Infektion immer in Betracht gezogen und gegebenenfalls entsprechende Proben vom Nationalen Referenzlaboratorium für Aviäre Influenza der AGES untersucht werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.02.2023) wurden in Europa 5 RABIES-Ausbrüche (Vormonat 41 Ausbrüche) verzeichnet. Die Slowakei meldete einen Tollwutfall bei einem Fuchs im Nordosten des Landes. In Rumänien war ein Hund betroffen, in Moldawien zwei Hunde und in der Türkei ein Rind (für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Nov | Dez | Jan | |
---|---|---|---|
Türkei | 40 | 33 | 1 |
Rumänien | 10 | 5 | 1 |
Moldawien | 1 | 2 | 2 |
Ungarn | 3 | 0 | 0 |
Slowakei | 0 | 1 | 1 |
Polen | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 55 | 41 | 5 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist der Transport von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von tollwütigen oder nicht geimpften Welpen zu bekämpfen.
Informationen zu den kriegsbedingt erleichterten Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Begleitung von Heimtieren finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 detektiert. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.02.2023) erfolgten aus Europa keine Meldungen von BT-Ausbrüchen in das ADIS. Im Vormonat Dezember meldete Zypern 4 BT-Ausbrüchen bei Ziegen (BTV Serotyp 4). Zu beachten ist hierbei, dass eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS nur erfolgt, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Primärausbrüche müssen in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden und Sekundärausbrüche spätestens am ersten Arbeitstag der Woche für die Vorwoche. BT-Ausbrüche in NICHT-seuchenfreien Gebieten werden von den Mitgliedsstaaten hingegen in einem jährlichen Bericht an die Kommission und die übrigen Mitgliedsstatten gemeldet und sind somit zum Stichtag der Datenabfrage im ADIS nicht dargestellt. An Österreich grenzende Gebiete mit einem nicht-seuchenfreien Status befinden sich in Italien (Serotyp 1 und 4) und der Schweiz (Serotyp 8). Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebieten mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In den Jahren 2008 und 2009 traten die ersten BT-Ausbrüche (Serotyp 8) in Österreich auf. Im Zuge eines Seuchenzuges in Südosteuropa wurde 2015 und 2016 auch BTV Serotyp 4 in Österreich nachgewiesen. Seit 2017 wurde bundesweit kein weiterer BT-Ausbruch mehr festgestellt und 2018 wurden sämtliche BTV-4 Restriktionszonen aufgehoben. Aufgrund der Jahreszeit wird das Risiko für Österreich trotz der oben erwähnten Einschränkungen als gering eingestuft. Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
Nov | Dez | Jan | |
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Zypern | 0 | 4 | 0 |
GESAMT | 0 | 4 | 0 |
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.02.2023) wurden keine WNF-Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNF-Ausbrüche). Aufgrund der ausgebliebenen Ausbruchsmeldungen und der aktuell jahreszeitlich bedingten vektorarmen Periode, wird das Risiko für Österreich als gering eingeschätzt.
Bei WNF handelt es sich um eine Zoonose, die durch den Stich infizierter Stechmücken übertragen wird. Der saisonale Anstieg der WNF-Ausbrüche in den Sommermonaten ist eine Folge der Zunahme von Stechmücken. Ebenso ist die Abnahme der Ausbrüche in den Wintermonaten durch die jahreszeitlich bedingten geringeren Vorkommen von Stechmücken zu erklären. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Mit dem Gelsen-Monitoring der AGES werden an definierten Standorten in Österreich Stechmücken gesammelt, klassifiziert und auf das WNV untersucht. Seit dem ersten Nachweis einer WNV-Infektion in Österreich bei Greifvögeln 2008 wird bei Wildvögeln ein Überwachungsprogramm durchgeführt. Ebenfalls seit 2008 untersucht die AGES bei entsprechenden pathomorphologischen Hinweisen auch andere Tierarten auf WNV. Nachweise bei Pferden erfolgten erstmals 2016, wobei Pferde ebenso wie Menschen für das Virus Endwirte darstellen - von ihnen geht keine weitere Infektionsgefahr aus. Ein serologisches Überwachungsprogramm bei Pferden wurde 2011 gestartet. Für Pferde stehen mehrere zugelassene Impfstoffe gegen WNV zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion finden Sie auf der Homepage der AGES. Einen wöchentlichen Überblick des ECDC über die gemeldeten WNF-Ausbrüche bei Pferden, Vögeln und Fälle/Infektionen beim Menschen finden Sie hier.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 13 | 4 | 3 | 1 | 0 | 0 |
Spanien | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Deutschland | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 16 | 7 | 3 | 3 | 0 | 0 |
Aktualisiert: 08.09.2023