Tierseuchenradar – Februar 2023
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Neue Meldungen | Dez. | Jan. | Feb. | |
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ASP | Afrikanische Schweinepest: Im Februar 2023 wurden in Europa 21 Ausbrüche bei Hausschweinen und 826 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen und bei Wildschweinen gesunken. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien im Februar weitere Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. | |||
HPAI |
Hochpathogene aviäre Influenza: Im Februar 2023 wurden in Europa 620
Ausbrüche von HPAI A(H5N*) aus 20 Ländern gemeldet (im Vormonat 538
Ausbrüche aus 24 Ländern). Ausbrüche gab es bei
Geflügel in Deutschland, Frankreich, Polen,
Belgien, Österreich, Ungarn, Tschechien, Spanien, Slowenien und der
Türkei. Ausbrüche bei Wildvögeln in Frankreich,
Deutschland, Österreich, Belgien, Polen, Niederlande, Italien,
Dänemark, Ungarn, Schweiz, Tschechien, Schweden, Spanien, Rumänien,
Norwegen, Slowenien, Slowakei, Irland, und Luxemburg. Vögel
in Gefangenschaft waren in Frankreich, Deutschland,
Belgien, Niederlande, Österreich, und Slowenien von der HPAI
betroffen. Im Februar wurde in Österreich HPAI bei einem Geflügelbetrieb in Oberösterreich sowie einer Wildvogelauffangstation (Vögel in Gefangenschaft) in Niederösterreich bestätigt. Bei Wildvögeln erfolgten im Februar 21 Nachweise von HPAIV in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Wien. Es besteht ein anhaltend hohes Risiko eines Eintrages in weitere Nutzgeflügelbestände und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft sowie weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln. |
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RABIES | Tollwut: Ausbrüche waren in Ungarn, Moldawien und der Türkei zu verzeichnen. Für Heimtiere, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine in die EU kommen, gelten weiterhin erleichterte Einreisebedingungen. Österreich ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Risiko eines Neueintrags des Tollwutvirus erhöht sich tendenziell mit der Ausbreitung in Osteuropa, wird aber aktuell noch als gering eingestuft. | |||
BT | Blauzungenkrankheit (BT): Im Februar wurden aus Spanien 4 BT-Ausbrüche (BTV Serotyp 4) bei Rindern in das ADIS gemeldet. Im Vormonat Januar erfolgten keine Meldungen in das ADIS. Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. | |||
WNF | West Nil Fieber: Im Februar 2023 wurden keine WNF-Ausbrüche in Europa gemeldet (Vormonat 0 Ausbrüche). Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor.
Situation in Europa
Im Februar 2023 wurden in Europa 21 Ausbrüche bei Hausschweinen und 826 bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist ein allgemeiner Rückgang der Anzahl der ASP-Ausbrüche zu verzeichnen. Insbesondere hat sich die Anzahl der Ausbrüche bei Hausschweinen und bei Wildschweinen deutlich verringert (im Vormonat 42 bzw. 1110 Ausbrüche, siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).
Im Jahr 2022 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Vorjahr beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen ist in den kalten Monaten (November–März) gestiegen, während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (April–Oktober) leicht zugenommen hat (siehe Abbildung ASP-Verlauf).
Hausschweine
Im Berichtszeitraum kam es in Italien, der Slowakei, Ungarn und Tschechien zu keinen weiteren Ausbrüchen der ASP bei Hausschweinen.
Am 1. März meldete Deutschland einen ASP-Ausbruch bei Hausschweinen in einem kleinen Betrieb in Brandenburg im Landkreis Spree-Neiße, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (NRL) das ASP-positive Ergebnis am Vortag bestätigt hatte. Der Betrieb bestand aus 11 Mastschweinen und befand sich in Cottbus innerhalb der Sperrzone II, die aufgrund der Feststellung von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen eingerichtet worden war. Eine Woche zuvor wurde dort ASP bei einem frisch verendeten männlichen Jungschwein (Überläufer) nachgewiesen. Der Virusdruck in diesem Gebiet ist hoch und das brandenburgische Landesamt fordert die Schweinehaltungsbetriebe auf, ihre Biosicherheitsstandards zu erhöhen, insbesondere in kleinen Betrieben. Dies ist der bisher achte Ausbruch von ASP bei Hausschweinen in Deutschland.
Im Februar 2023 (Stichtag: 03.03.2023) wurden zudem Ausbrüche aus Rumänien (12), Moldawien (6) und der Ukraine (2) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Abgesehen von einer Haltung mit mehr als 500 Schweinen in Rumänien, handelte es sich bei allen betroffenen Betrieben um Kleinhaltungen.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Ausbrüche aus Serbien in das ADIS gemeldet.
Wildschweine
Im Februar 2023 (Stichtag: 03.03.2023) meldeten 12 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (309) gemeldet, gefolgt von Deutschland (121), Italien (116), Rumänien (72), der Slowakei (71), Ungarn (56), Lettland (37), Litauen (22), Serbien (11), Estland (8), Tschechien (2) und der Ukraine (1).
Im Vergleich zum Januar (216) berichtete Deutschland im Februar (121) praktisch eine Halbierung der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen. Die Ausbrüche aus Deutschland ereigneten sich in Brandenburg und in Sachsen.
Italien hat 116 weitere Ausbrüche bei Wildschweinen in den Regionen Piemont und Ligurien gemeldet. Seit dem ersten Auftreten von ASPV in Italien beträgt die Gesamtzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen 510. In den letzten drei Monaten hat sich die Anzahl der Ausbrüche verdoppelt. Die Tierseuchenlage in der Region Latium ist weiter entspannt und seit Anfang September 2022 wurden keine weiteren ASP Fälle in der Nähe von Rom gemeldet.
In Tschechien wurden in der gleichen Region (Liberec) wie im Vormonat zwei weitere ASP-positive tote Wildschweine aufgefunden. Weitere Informationen über die epidemiologische Situation in Tschechien sind hier zu finden.
Die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs (in Ungarn) zur österreichischen Staatsgrenze beträgt 96 km (siehe Abbildung ASP-Distanz).
Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und zur räumlichen Verteilung siehe Detaildarstellung in der Abbildung ASP-Karte.
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 358 | 0 | 338 | 0 | 309 |
Deutschland | 0 | 105 | 0 | 216 | 1 | 121 |
Rumänien | 19 | 42 | 27 | 63 | 12 | 72 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 26 | 0 | 78 | 0 | 116 |
Slowakei | 0 | 56 | 0 | 78 | 0 | 71 |
Ungarn | 0 | 48 | 0 | 82 | 0 | 56 |
Lettland | 0 | 95 | 0 | 51 | 0 | 37 |
Serbien | 7 | 31 | 11 | 79 | 0 | 11 |
Bulgarien | 0 | 61 | 0 | 69 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 31 | 0 | 37 | 0 | 22 |
Estland | 0 | 11 | 0 | 10 | 0 | 8 |
Moldawien | 2 | 0 | 3 | 1 | 6 | 0 |
Nordmazedonien | 1 | 1 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 2 | 0 | 2 |
Ukraine | 2 | 0 | 0 | 0 | 2 | 1 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Sardinien | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 31 | 867 | 42 | 1110 | 21 | 826 |
Folgen für Österreich
Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung von ASP hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Richtlinien zur Biosicherheit sind in dem Dokument “Leitfaden Biosicherheit in Schweinehaltungen” zu finden. Das von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen zur Verfügung gestellte Dokument wird ständig auf dem neuesten Stand der EU-Verordnung gehalten. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Osterreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im seit 21. April 2021 geltenden Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und den in Abhängigkeit davon geltenden zusätzlichen Rechtsakten der Europäischen Kommission, im Besonderen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/506/EU, vom 06. März 2023) und der ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Durchführungsverordnung 2023/506/EU sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Wie schon im Vorjahr beobachtet wurde, scheint generell die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa in den Sommermonaten (ab Juli/August) anzusteigen und in den kalten Monaten zu sinken (Abbildung ASP-Verlauf). Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten (für einen Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von März 2022).
In der epidemiologischen Analyse von EFSA werden einige mögliche Faktoren genannt, die diese saisonale Abhängigkeit der Ausbrüche erklären könnten.
Bei Hausschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Erntesaison, wie z.B. die Verwendung von kontaminiertem Grünfutter/Einstreu und der Einsatz von externen Erntehelfern, die das Virus in einen Betrieb von außen einbringen können, als mögliche Ursache für die Zunahme der gemeldeten ASP-Ausbrüche in den Sommermonaten diskutiert. Das Ernten von Feldfrüchten im Sommer oder das Vorbereiten der Felder im Frühjahr könnte zu einem erhöhten Verkehr von Fahrzeugen in und aus den Schweinebetrieben sowie in und aus potenziell kontaminierten Gebieten führen.
Bei Wildschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Jagdsaison als Erklärung für die Zunahme von ASP-Ausbrüchen im Winter genannt. Generell steigt die Anzahl toter Wildschweine im Winter aufgrund der Jagd und der natürlichen höheren Sterblichkeit (geringere Futterverfügbarkeit), was bedeutet, dass mehr Tiere untersucht werden. Darüber hinaus erleichtert die dünnere Vegetation das Auffinden von Kadavern und die kalte Temperatur ermöglicht eine längere Haltbarkeit der Kadaver bzw. des Virus in der Umwelt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das vordergründige Risiko.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Am 02. Februar erfolgte die Bestätigung der HPAI A(H5N1) in einer Geflügelhaltung im Bezirk Braunau am Inn. Betroffen waren 3000 Tiere.
Am 10. Februar wurde HPAI A(H5N1) Virus in einer Wildvogelauffangstation (Vögel in Gefangenschaft) im Bezirk Mödling bestätigt.
Im Berichtszeitraum Februar wurden aus Österreich 21 Nachweise von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in das ADIS gemeldet. Betroffen waren Tiere in den Bezirken Wien (3 Schwäne, 4 Möwen), Vöcklabruck (1 Graureiher, 1 Schwan), Melk (5 Schwäne), Salzburg (1 Gans), Kufstein (1 Ente), Krems-Land (1 Schwan), Linz (1 Buchfink), Perg (1 Schwan) und Tulln (2 Schwäne).
Aufgrund des Auftretens von HPAI A(H5N1) im Berichtszeitraum in Österreich bei Geflügel, Vögeln in Gefangenschaft und Wildvögeln als auch in Nachbarländern in unmittelbarer Nähe zur Staatsgrenze ist das Risiko weiterer HPAI-Ausbrüche für Österreich als hoch zu bewerten. Durch anhaltende Kälteperioden ist zudem mit weiterem Viruseintrag nach Österreich und Weiterverbreitung innerhalb Österreichs durch Wanderungs- und Ausweichbewegungen von Wildvögeln zu rechnen. Die anhaltenden Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen in Europa verdeutlichen das bestehende Risiko weiterer Übertragungen auf Geflügelbestände und nachfolgender Sekundärausbrüche.
Am 27. Jänner ist die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten.
Situation in Europa
Im Februar 2023 wurden in Europa bei Geflügel 65 Ausbrüche von HPAI A(H5N*), bei Wildvögeln 520 Ausbrüche und bei Vögeln in Gefangenschaft 35 Ausbrüche gemeldet (Stichtag: 03.03.2023). Die Gesamtzahl von 620 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Vormonat (538 Ausbrüche) weiter deutlich erhöht. Im Berichtszeitraum wurden in 20 Ländern HPAI A(H5N*) Ausbrüche bei Geflügel, Wildvögeln oder Vögeln in Gefangenschaft nachgewiesen (Vormonat 24 Länder). Nachdem bereits im Vormonat hauptsächlich Wildvögel betroffen waren, wurde auch im Februar hauptsächlich bei Wildvögeln HPAIV nachgewiesen (siehe Abbildung HPAI-Verlauf). Zum Stichtag gingen im ADIS Meldungen aus Frankreich, Deutschland, Belgien, Polen, Niederlande, Österreich, Italien, Dänemark, Ungarn, Schweiz, Tschechien, Schweden, Spanien, Rumänien, Norwegen, Slowenien, Slowakei, Irland, Luxemburg und der Türkei ein (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Mit Deutschland, Italien, Tschechien, Schweiz, Ungarn, Slowakei und Slowenien erfolgten im Februar somit in sieben Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen. Insgesamt hat sich das Seuchengeschehen wieder über gesamt Europa ausgeweitet, während in den Sommermonaten 2022 der Schwerpunkt deutlich an den Küstengebieten der Nord- und Ostsee sowie des Atlantiks lag (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza (EURLAI) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Geflügel
Im Februar sinkt die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Geflügel von 118 Ausbrüchen im Vormonat auf 65 Ausbrüche weiter deutlich. Mit Frankreich (21 Ausbrüche), Polen (16 Ausbrüche), Ungarn (13 Ausbrüche), Tschechien (5 Ausbrüche), Deutschland (5 Ausbrüche), Belgien (1 Ausbruch), Österreich (1 Ausbruch), Spanien (1 Ausbruch), Slowenien (1 Ausbruch) und der Türkei (1 Ausbruch) meldeten 10 Länder HPAI-Ausbrüche bei Geflügel im Berichtszeitraum (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Besonders in Frankreich, das im Dezember noch 160 Ausbrüche von HPAI in Geflügelhaltungen meldete, sind im Februar mit 21 Betrieben deutlich weniger Geflügelhaltungen betroffen. Im Februar sinkt die Anzahl der Länder mit Ausbrüchen bei Geflügel von 14 auf 10 Länder (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Mit einer Entfernung von 15 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Slowenien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Wildvögeln ist im Februar in Europa mit 520 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (387 Ausbrüche) weiter deutlich gestiegen. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten Ausbrüche bei Wildvögeln sind wieder vermehrt auch in südlichen und östlichen Regionen Europas entlang der Zugvogelrouten lokalisiert (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt mit 19 im Vergleich zu 20 Ländern im Vormonat nur leicht (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Naheliegende Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln traten im Februar in Ungarn mit 1 km Entfernung unmittelbar zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Vögel in Gefangenschaft
Im Februar steigt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche von HPAI A(H5N*) bei Vögeln in Gefangenschaft von 33 Ausbrüchen im Vormonat auf 35 Ausbrüche leicht. Nachweise erfolgten mit Frankreich (13 Ausbrüche), Deutschland (10 Ausbrüche), Belgien (8 Ausbrüche), Niederlande (2 Ausbrüche), Österreich (1 Ausbruch) und Slowenien (1 Ausbruch) in 6 Ländern (Vormonat 8 Länder) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 160 | 18 | 7 | 35 | 62 | 11 | 21 | 78 | 13 |
Deutschland | 9 | 20 | 60 | 9 | 94 | 14 | 5 | 125 | 10 |
Belgien | 2 | 12 | 3 | 3 | 42 | 0 | 1 | 79 | 8 |
Polen | 33 | 12 | 1 | 39 | 16 | 0 | 16 | 15 | 0 |
Niederlande | 0 | 14 | 1 | 3 | 22 | 1 | 0 | 53 | 2 |
Österreich | 0 | 1 | 0 | 2 | 55 | 3 | 1 | 21 | 1 |
Italien | 3 | 13 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 48 | 0 |
Dänemark | 1 | 12 | 0 | 2 | 24 | 0 | 0 | 19 | 0 |
Ungarn | 23 | 1 | 0 | 3 | 4 | 1 | 13 | 9 | 0 |
Schweiz | 0 | 2 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 30 | 0 |
Tschechien | 9 | 0 | 0 | 13 | 3 | 0 | 5 | 3 | 0 |
Schweden | 0 | 4 | 0 | 0 | 17 | 1 | 0 | 8 | 0 |
Spanien | 1 | 8 | 0 | 0 | 7 | 0 | 1 | 6 | 0 |
Rumänien | 0 | 2 | 0 | 3 | 9 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Norwegen | 0 | 1 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Slowenien | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 1 | 6 | 1 |
Slowakei | 0 | 0 | 0 | 3 | 4 | 1 | 0 | 2 | 0 |
Irland | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 5 | 0 |
Luxemburg | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 |
Zypern | 1 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Türkei | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Serbien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 242 | 126 | 73 | 118 | 387 | 33 | 65 | 520 | 35 |
Folgen für Österreich
Aufgrund des hohen Risikos weiterer Übertragungen von HPAI wurden die bestehenden „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko“ in Österreich mit 27. Januar 2023 durch die 2. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 auf weitere Gebiete ausgeweitet. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko müssen Geflügel und Vögel in Gefangenschaft seit 10.01.2023 bis auf weiteres in Stallungen oder zumindest in Haltungsvorrichtungen, die oben abgedeckt sind, gehalten werden. Ein Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot muss hierdurch verhindert werden und zu wildlebenden Wasservögeln ausgeschlossen sein. Dies gilt für alle Betriebe und Haltungen mit 50 oder mehr Tieren. Betriebe und Haltungen mit weniger als 50 Tieren sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern bei gemischten Haltungen mit Enten und Gänsen die Trennung von anderem Geflügel sichergestellt ist. Zusätzlich ist entweder das Geflügel durch Netze, Dächer oder Netze vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen ODER die Fütterung und Tränkung der Tiere erfolgt nur im Stall oder unter einem Unterstand, sodass Wildvögel nicht mit Futter oder Wasser in Berührung kommen und Ausläufe sind gegenüber Oberflächengewässern, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchssicher abgegrenzt.
Die Pflichten von Tierhaltern in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind in der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt. Die aktuellen Fassung finden Sie hier.
Eine Karte mit den Risikogebieten finden Sie hier.
Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Beispiele für Informationsmaterial finden Sie für private Geflügelhaltungen hier und für Geflügelbetriebe hier.
Tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und untersucht werden, damit Viruseinträge frühzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/641 der Kommission vom 16. April 2021, betreffend Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten (zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1200) werden die Schutz- und Überwachungszonen auf Unionsebene ausgewiesen. Diese sind nach dem Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln gemäß Artikel 21 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 einzurichten.
Kommentar
Die EFSA (European Food Safety Authority), ECDC (European Centre for Disease Prevention and Control) und das EURL (European Reference Laboratory for Avian Influenza) fassen in dem aktuellen Überblick für den Zeitraum Dezember 2022–März 2023 die Entwicklung der Aviären Influenza zusammen.
Der HPAI-Virus Subtyp H5N1 der Klade 2.3.4.4b, der aktuell in Europa zirkuliert, führt weiterhin zu Ausbrüchen bei Wildvögeln, Vögeln in Gefangenschaft und Geflügel. Genetische Untersuchungen zeigen, dass das Virus in Wildvogelpopulationen im Laufe der Zeit Änderungen durch Reassortments unterliegt, ein neuer Viruseintrag nach Europa konnte nicht beobachtet werden. HPAI (A)H5N1 bleibt weiter hauptsächlich an Vögel angepasst, es wurden jedoch zahlreiche Mutationen nachgewiesen, die auf ein erhöhtes zoonotisches Potential hindeuten. In Europa und Amerika wurden bei wildlebenden fleischfressenden Säugetieren aber auch bei Hausschweinen in den vergangenen Monaten Fällen einer Infektion mit HPAI A(H5N1) Viren nachgewiesen. Im Januar und Februar 2023 kam es in Peru zu einem Massensterben von Mähnenrobben durch das HPAI (A)H5N1 Virus. Ebenso wie bei einem Massensterben von Seehunden in den USA im Sommer 2022 und einem HPAI Ausbruch in einer Nerzfarm in Spanien im Herbst 2022 wird hierbei auch von einer direkten Übertragung des Virus von Säugetier zu Säugetier ausgegangen. Infektionen des Menschen werden weltweit sporadisch gemeldet und erfolgen hauptsächlich durch engen Kontakt mit infiziertem Geflügel. Das ECDC betont die schlechte Anpassung des Virus an den Menschen und das geringe Risiko einer Infektion, empfiehlt jedoch Schutzmaßnahmen bei Kontakt zu infizierten Tieren und eine erhöhte Wachsamkeit im Gesundheitssektor.
In den vergangenen Monaten tritt der in Europa zirkulierende Subtyp H5N1 auch auf anderen Kontinenten vermehrt auf. Besonders in Südamerika breitet sich die HPAI A(H5N1) entlang der Wanderrouten von Wildvögeln in Richtung Süden aus und wurde von Mexiko bis an die Südspitze Perus nachgewiesen. Besonders für die großen Vogelkolonien in der Antarktis stellt dies eine zunehmende Gefahr dar.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2023) wurden in Europa 7 RABIES-Ausbrüche (Vormonat 17 Ausbrüche) verzeichnet. Ungarn meldete einen Tollwutfall bei einem Fuchs im Grenzgebiet zur Ukraine. In Moldawien waren eine Katze, ein Rind und ein Fuchs betroffen, in der Türkei ein Rind und zwei Hunde (für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Türkei | 33 | 13 | 3 |
Moldawien | 2 | 2 | 3 |
Rumänien | 5 | 1 | 0 |
Slowakei | 1 | 1 | 0 |
Ungarn | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 41 | 17 | 7 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist der Transport von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von tollwütigen oder nicht geimpften Welpen zu bekämpfen.
Informationen zu den kriegsbedingt erleichterten Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Begleitung von Heimtieren finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 detektiert. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2023) erfolgten aus Spanien 4 Meldungen von BT-Ausbrüchen bei Rindern (BTV Serotyp 4) in das ADIS. Im Vormonat Januar wurden keine BT-Ausbrüche in das ADIS gemeldet. Zu beachten ist hierbei, dass eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS nur erfolgt, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Primärausbrüche müssen in diesem Fall innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden und Sekundärausbrüche spätestens am ersten Arbeitstag der Woche für die Vorwoche. BT-Ausbrüche in NICHT-seuchenfreien Gebieten werden von den Mitgliedsstaaten hingegen in einem jährlichen Bericht an die Kommission und die übrigen Mitgliedsstatten gemeldet und sind somit zum Stichtag der Datenabfrage im ADIS nicht dargestellt. An Österreich grenzende Gebiete mit einem nicht-seuchenfreien Status befinden sich in Italien (Serotyp 1 und 4) und der Schweiz (Serotyp 8). Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebieten mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In den Jahren 2008 und 2009 traten die ersten BT-Ausbrüche (Serotyp 8) in Österreich auf. Im Zuge eines Seuchenzuges in Südosteuropa wurde 2015 und 2016 auch BTV Serotyp 4 in Österreich nachgewiesen. Seit 2017 wurde bundesweit kein weiterer BT-Ausbruch mehr festgestellt und 2018 wurden sämtliche BTV-4 Restriktionszonen aufgehoben. Aufgrund der Jahreszeit wird das Risiko für Österreich trotz der oben erwähnten Einschränkungen als gering eingestuft. Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
Dez | Jan | Feb | |
---|---|---|---|
Spanien | 0 | 0 | 4 |
GESAMT | 0 | 0 | 4 |
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2023) wurden keine WNF-Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNF-Ausbrüche). Aufgrund der ausgebliebenen Ausbruchsmeldungen und der aktuell jahreszeitlich bedingten vektorarmen Periode, wird das Risiko für Österreich als gering eingeschätzt.
Bei WNF handelt es sich um eine Zoonose, die durch den Stich infizierter Stechmücken übertragen wird. Der saisonale Anstieg der WNF-Ausbrüche in den Sommermonaten ist eine Folge der Zunahme von Stechmücken. Ebenso ist die Abnahme der Ausbrüche in den Wintermonaten durch die jahreszeitlich bedingten geringeren Vorkommen von Stechmücken zu erklären. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Mit dem Gelsen-Monitoring der AGES werden an definierten Standorten in Österreich Stechmücken gesammelt, klassifiziert und auf das WNV untersucht. Seit dem ersten Nachweis einer WNV-Infektion in Österreich bei Greifvögeln 2008 wird bei Wildvögeln ein Überwachungsprogramm durchgeführt. Ebenfalls seit 2008 untersucht die AGES bei entsprechenden pathomorphologischen Hinweisen auch andere Tierarten auf WNV. Nachweise bei Pferden erfolgten erstmals 2016, wobei Pferde ebenso wie Menschen für das Virus Endwirte darstellen - von ihnen geht keine weitere Infektionsgefahr aus. Ein serologisches Überwachungsprogramm bei Pferden wurde 2011 gestartet. Für Pferde stehen mehrere zugelassene Impfstoffe gegen WNV zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion finden Sie auf der Homepage der AGES. Einen wöchentlichen Überblick des ECDC über die gemeldeten WNF-Ausbrüche bei Pferden, Vögeln und Fälle/Infektionen beim Menschen finden Sie hier.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
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Italien | 3 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 3 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Aktualisiert: 08.09.2023