Tierseuchenradar – Dezember 2024
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Dezember 2024 (Stichtag: 03.01.2025) wurden in Europa 44 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1142 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 1186 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Oktober (680) in etwa verdoppelt, was vor allem auf einen starken Anstieg der Zahl der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Derzeit sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 16) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Im Berichtszeitraum haben Bosnien und Herzegowina und Kroatien keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Hausschweine
Im Dezember 2024 (Stichtag: 03.01.2025) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen leicht gestiegen (im Berichtszeitraum 44, im Vormonat 34). Es wurden Ausbrüche in Rumänien (22), Serbien (15), der Ukraine (3) Moldawien (2), Nordmazedonien (1) und Albanien (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (37) sind kleine Betriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 16 private Kleinsthaltungen mit weniger als 10 Schweinen pro Betrieb. Die übrigen 6 betroffenen Betriebe haben zwischen 100 und 500 Tiere gehalten.
Im Berichtszeitraum meldeten Deutschland und Italien keine weiteren Ausbrüche.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 317 km (gemeldet in Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Dezember 2024 (Stichtag: 03.01.2025) meldeten 14 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten betroffenen Länder meldeten einen weiteren Anstieg der Ausbruchszahlen, wobei Polen mit einem Anstieg von 278 (Vormonat) auf 378 im Berichtszeitraum hervorsticht. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (378) gemeldet, gefolgt von Bulgarien (206), Deutschland (195), Lettland (147), Litauen (48), Rumänien (45), Ungarn (44), Italien (31), der Slowakei (15), Estland (13), Serbien (8), Nordmazedonien (7), Griechenland (3) und der Ukraine (2) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Polen meldete einen Ausbruch bei einem 24 Monate alten, 29 kg schweren weiblichen Wildschwein, das in der Gemeinde Dębno im Kreis Myśliborski, Woiwodschaft Westpommern, in der Sperrzone I erlegt wurde.
In Deutschland wurden die meisten Ausbrüche aus Hessen gemeldet, insbesondere aus den Kreisen Groß-Gerau, Bergstraße, Rheingau-Taunus-Kreis und Darmstadt-Dieburg. Es folgten Brandenburg mit den Kreisen Oberspreewald-Lausitz und Uckermark sowie Rheinland-Pfalz mit dem Kreis Mainz-Bingen.
Italien meldete Ausbrüche ausschließlich aus dem Norden des Landes, mit den meisten Meldungen aus Emilia-Romagna, gefolgt von Piemont, Ligurien und der Lombardei.
Griechenland berichtete von einem Ausbruch bei einem Wildschwein im Bezirk Drama, Region Ostmakedonien und Thrakien, in einer Sperrzone I.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 108 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 201 | 0 | 278 | 0 | 378 |
Bulgarien | 0 | 135 | 0 | 279 | 0 | 206 |
Deutschland | 0 | 131 | 0 | 173 | 0 | 195 |
Lettland | 1 | 68 | 0 | 102 | 0 | 147 |
Ungarn | 0 | 31 | 0 | 60 | 0 | 44 |
Rumänien | 22 | 8 | 19 | 15 | 22 | 45 |
Litauen | 1 | 23 | 0 | 45 | 0 | 48 |
Serbien | 23 | 0 | 11 | 5 | 15 | 8 |
Italien (ohne Sardinien) | 1 | 6 | 1 | 20 | 0 | 31 |
Slowakei | 0 | 15 | 0 | 11 | 0 | 15 |
Estland | 0 | 6 | 0 | 3 | 0 | 13 |
Ukraine | 5 | 0 | 3 | 1 | 3 | 2 |
Nordmazedonien | 0 | 0 | 0 | 4 | 1 | 7 |
Bosnien und Herzegowina | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 |
Albanien | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 56 | 624 | 34 | 1000 | 44 | 1142 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2024/3245 /EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I–III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Ab Oktober steigen die ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in ganz Europa an, was die in den vergangenen Jahren beobachtete Saisonalität der ASP-Ausbreitung (Nachweishäufigkeit von ASP im Wildschwein steigt in der kalten Jahreszeit) bestätigt.
Die epidemiologische Situation in Deutschland in der Region Hessen verschlechtert sich, da zunehmend neue ASP-Ausbrüche gemeldet werden, darunter auch in bisher virusfreien Gebieten wie dem Rheingau-Taunus-Kreis. Zudem wurde auf der Rheininsel Mariannenaue im Kreis Groß-Gerau der erste Ausbruch festgestellt.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Dezember 2024 wurden aus Österreich 12 Nachweise von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln gemeldet. Mit 9 Meldungen erfolgten die meisten Nachweise in Niederösterreich. Oberösterreich, Wien und die Steiermark meldeten je einen Nachweis. Hauptsächlich betroffen waren Schwäne und andere Wasservögel, aber auch ein Greifvogel sowie ein Reiher.
Im Vormonat November waren in Niederösterreich im Bezirk Amstetten auch vier Geflügelbetriebe und im Bezirk Bruck an der Leitha eine Hobbyhaltung betroffen:
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Legehennenbetrieb mit 125.573 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Putenbetrieb mit 8.923 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Putenbetrieb mit 11.580 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einem Junghennenbetrieb mit 32.150 Tieren.
- November, Bestätigung HPAI A(H5N1) in einer Hobbyhaltung mit 30 Hühnern und 6 Tauben.
Das aktuelle Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch bewertet. Höchste Aufmerksamkeit und strikte Biosicherheitsmaßnahmen von allen TierhalterInnen sind unbedingt angeraten.
Am 08. November 2024 ist die Vogelgesundheitsverordnung in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung wird das gesamte Bundesgebiet zum Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko erklärt. Im Burgenland, in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Dezember 2024 wurden in Europa 34 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Im Vergleich zum Vormonat November (168 Ausbrüche) ist die Zahl deutlich gesunken. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, ist mit 10 Ländern unverändert. Ungarn verzeichnete nach 127 Ausbrüchen im Vormonat mit 4 Ausbrüchen im Dezember den größten Rückgang der Ausbrüche. Aus Italien wurden im Dezember 12 Ausbrüche bei Geflügel gemeldet, Deutschland meldete 6 Ausbrüche, Polen 5 Ausbrüche, zwei weitere Ausbrüche meldete Frankreich und jeweils eine Ausbruchsmeldung erfolgte aus den Niederlanden, Island, Kroatien, der Türkei und Albanien (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Wildvögel
Im Dezember 2024 sank die Zahl der Ausbrüche in Europa von 172 im Vormonat auf 154 Ausbrüche. Die HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln erfolgten in 18 Ländern (Niederlande: 47 Ausbrüche; Italien: 32 Ausbrüche; Deutschland: 17 Ausbrüche; Österreich: 12 Ausbrüche; Polen: 9 Ausbrüche; Slowenien: 8 Ausbrüche; Ungarn: 7 Ausbrüche; Frankreich: 5 Ausbrüche; Slowakei: 4 Ausbrüche; Dänemark: 3 Ausbrüche; Island und Irland: je 2 Ausbrüche; Tschechien, Kroatien, Norwegen, Rumänien, Portugal und die Schweiz: je 1 Ausbruch; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren hauptsächlich Wasservögel in Ost- und Mitteleuropa. Ausbrüche bei Möwenvögeln in Küstengebieten, die in den vergangenen Monaten am stärksten betroffen waren, sind deutlich zurückgegangen (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Während im Rest Europas diverse Varianten des Subtyps A(H5N1) bei Wildvögeln nachgewiesen wurden, erfolgten im Dezember in Norwegen und Island weiterhin Nachweise des Subtyps HPAI A(H5N5). Von diesen Ausbrüchen betroffen waren neben Möwen auch Vögel aus der Familie der Rabenvögel (Krähen und Raben). In Österreich waren alle Untersuchungen von Rabenvögeln auf HPAI negativ.
Vögel in Gefangenschaft
Im Dezember 2024 wurden in Europa bei Vögeln in Gefangenschaft 24 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Aus Tschechien erfolgten 10 Meldungen, aus Deutschland 6 Meldungen, aus Polen 5 Meldungen, sowie jeweils eine Meldung aus Moldawien, der Slowakei und Kroatien.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 57 | 12 | 0 | 127 | 5 | 1 | 4 | 7 | 0 |
Italien | 12 | 17 | 0 | 10 | 25 | 0 | 12 | 32 | 0 |
Deutschland | 2 | 34 | 1 | 5 | 17 | 1 | 6 | 17 | 6 |
Österreich | 2 | 6 | 1 | 4 | 42 | 1 | 0 | 12 | 0 |
Polen | 9 | 7 | 0 | 10 | 16 | 4 | 5 | 9 | 5 |
Niederlande | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 47 | 0 |
Slowenien | 0 | 7 | 1 | 0 | 31 | 0 | 0 | 8 | 0 |
Tschechien | 1 | 0 | 3 | 2 | 4 | 5 | 0 | 1 | 10 |
Frankreich | 4 | 1 | 1 | 4 | 5 | 1 | 2 | 5 | 0 |
Moldawien | 0 | 0 | 16 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 |
Slowakei | 2 | 3 | 1 | 0 | 3 | 3 | 0 | 4 | 1 |
Island | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 1 | 2 | 0 |
Spanien | 0 | 5 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 1 | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 | 1 | 1 | 1 |
Norwegen | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 1 | 0 | 1 | 0 |
Türkei | 1 | 0 | 0 | 4 | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 |
Dänemark | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Rumänien | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Serbien | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Albanien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Bulgarien | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Irland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Nordmazedonien | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Belgien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 96 | 109 | 25 | 168 | 172 | 24 | 34 | 154 | 24 |
Folgen für Österreich
Mit Inkrafttreten der Vogelgesundheitsverordnung am 8. November ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen. Im Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark sind zudem Gebiete mit stark erhöhtem Risiko ausgewiesen. Die Kundmachung mit einer Auflistung der Gebiete finden Sie hier. Eine Karte mit den geltenden Risikogebieten finden Sie hier. Die Notwendigkeit weitere Gebiete mit stark erhöhtem Risiko auszuweisen, wird fortlaufen bewertet.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2-Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein hohes Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Die AGES stellt zur Veranschaulichung der notwendigen Maßnahmen beim Betreten und Verlassen von Seuchen(-verdächtigen) Betrieben ein Video für die zuständigen Personen und andere Interessierte zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Nach den gehäuften HPAI-Ausbrüchen in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen in Niederösterreich sind aktuell keine weiteren Haltungen in Österreich betroffen. Nachweise von HPAI A(H5N1) erfolgen bei Wildvögeln jedoch weiterhin in mehreren Regionen Österreichs. Genetische Untersuchungen zeigen, dass HPAI-Viren, die zu Ausbrüchen bei Geflügel in Europa geführt haben, eng mit den nachgewiesenen HPAI-Viren bei Wildvögeln in der Umgebung verwandt sind. Es ist daher unbedingt notwendig, den Stand der Biosicherheit in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen zu überprüfen (siehe vorheriges Kapitel), die Lücken zu schließen, um einen indirekten Kontakt zu Wildvögeln und anderen Vogelhaltungen zu verhindern. Genauso wichtig ist die Verhinderung einer Weiterverbreitung innerhalb eines Betriebes, sollte das HPAI-Virus bereits eingetragen worden sein. Das Risiko bleibt erfahrungsgemäß auch in den kommenden Monaten weiterhin hoch.
Die Meldungen von Nachweisen des Subtyps A(H5N5) beschränken sich auch im Dezember auf das Vereinigte Königreich, Island und Norwegen und führen dort auch zu Ausbrüchen bei Rabenvögeln (Krähen und Raben) während im Rest Europas weiterhin Varianten des Subtyps A(H5N1) zu Ausbrüchen führen. Es wird laufend überwacht, ob sich A(H5N5) weiter in Europa ausbreitet oder andere Subtypen auftreten, die möglicherweise besser auch an weitere Vogelarten angepasst sind.
In Frankreich sind wiederholt auch bereits gegen HPAI geimpfte Enten von Ausbrüchen betroffen. Diese geimpften Tiere zeigten häufig nur milde Krankheitssymptome. Ein vollständiger Schutz wird demnach durch den eingesetzten Impfstoff nicht erreicht, gleichzeitig wird eine frühzeitige Erkennung von Symptomen einer Infektion erschwert.
Die USA sind ebenfalls stark von A(H5N1) betroffen. Neben einer hohen Zahl von Ausbrüchen bei Vögeln kommt es dort weiterhin zu Nachweisen bei Rindern, Hausschweinen und auch beim Menschen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im AGES-Radar für Infektionskrankheiten.
Quellen
Im Berichtzeitraum Dezember (Stichtag: 03.01.2025) wurden in das ADIS 26 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 34 Ausbrüche). Alle Nachweise erfolgten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten. Aus Rumänien wurden sechs Ausbrüche gemeldet (zwei Rinder, zwei Hunde und zwei Füchse). Polen meldete zwölf Ausbrüche (acht Füchse, zwei Rinder, ein Marderhund und eine Katze) aus dem Grenzgebiet zur Ukraine. Zwei Ausbrüche (zwei Rinder) wurden aus Moldawien gemeldet. Die Slowakei meldete einen Ausbruch (ein Fuchs) im Osten des Landes an der Grenze zur Ukraine. Die Türkei meldete fünf Ausbrüche (drei Hunde, ein Rind und ein Equide). Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Polen | 7 | 19 | 12 |
Türkei | 7 | 10 | 5 |
Moldawien | 3 | 3 | 2 |
Rumänien | 1 | 1 | 6 |
Ungarn | 1 | 1 | 0 |
Slowakei | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 19 | 34 | 26 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Im September 2023 wurde erstmals auch in Österreich Fledermaustollwut bei einer Breitflügelfledermaus nachgewiesen. Eine Übertragung von Fledermaustollwut auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen ist extrem selten und konnte in Österreich bis dato nicht festgestellt werden. Dennoch sind solche “spill over” Infektionen nicht auszuschließen. Fledermäuse sollten nicht ohne entsprechende Schutzausrüstung und Fachkenntnis berührt werden. Ende Oktober 2024 wurde bei einer Katze in den Niederlanden Fledermaustollwut nachgewiesen. 8 Kontaktpersonen und 4 Kontakttiere haben daraufhin eine Postexpositionsprophylaxe (PEP) erhalten und stehen unter ärztlicher Beobachtung. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2025) wurden im ADIS 10 WNV-Ausbrüche bei Tieren in Europa gemeldet, im Vergleich zu 14 Ausbrüchen im Vormonat. Trotz der kalten Jahreszeit und des Endes der WNV-Übertragungs-Saison werden in Europa immer noch Ausbrüche von WNV bei Pferden und Vögeln festgestellt (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche). In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Im Berichtszeitraum hat Österreich keine weiteren Ausbrüche gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird als niedrig eingeschätzt.
Pferde
Bei Pferden wurden im Dezember 5 WNV-Ausbrüche gemeldet (8 im Vormonat). Meldungen kamen aus Frankreich (4) und Ungarn (1).
Vögel
Bei Vögeln wurden im Dezember 5 WNV-Ausbrüche gemeldet (6 im Vormonat). Meldungen kamen aus Deutschland (2) und Italien (3).
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erstellt einen monatlichen Bericht über die gemeldeten Ausbrüche bei Menschen, Vögeln und Pferden. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2024 und bis zum 4. Dezember 2024 wurden 1439 WNV-Infektionen beim Menschen in 19 EU-Ländern (Albanien, Österreich, Bulgarien, Cyprus, Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Italien, Kosovo, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Türkiye) gemeldet.
In Österreich wurden im Jahr 2024 36 WNV-Infektionen beim Menschen in den NUTS3 Regionen Nordburgenland, Weinviertel, Wiener Umland Nordteil, Wiener Umland Südteil und Wien festgestellt.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
In einer kürzlich durchgeführten Studie wurden erstmals Antikörper gegen das WNV bei Wildkaninchen und iberischen Hasen in Spanien nachgewiesen. Die potenzielle Rolle von Kaninchen als Sentineltiere zur Überwachung der Verbreitung des WNV in mediterranen Ökosystemen wird diskutiert, bleibt jedoch bislang unklar.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Deutschland | 10 | 53 | 3 | 2 | 2 | 0 |
Italien | 47 | 6 | 3 | 2 | 3 | 0 |
Frankreich | 2 | 30 | 0 | 2 | 0 | 4 |
Spanien | 6 | 18 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Österreich | 1 | 10 | 0 | 1 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 6 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Polen | 0 | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Slowenien | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 69 | 131 | 6 | 8 | 5 | 5 |
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.01.2025) wurde ein Ausbruch aus der Türkei in das ADIS gemeldet. Betroffen war ein Schafbetrieb in der Region Zentralanatolien. Aus Griechenland, Rumänien und Bulgarien gab es im Berichtszeitraum keine Meldungen von Fällen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
Zuletzt gab es eine Warnung der FAO, um das Bewusstsein für die zunehmende Ausbreitung von PPR in Europa zu schärfen. Die ersten Fälle in der EU wurden im Juli 2024 aus Griechenland und Rumänien gemeldet, und die wirtschaftlichen Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Nun bedarf es einer erhöhten Wachsamkeit der Veterinärmediziner:innen und andere Fachkräfte, welche mit kleinen Wiederkäuern zu tun haben, um weiteren Fällen vorzubeugen und die Ausbreitung zu verhindern.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Griechenland | 7 | 0 | 0 |
Türkei | 3 | 1 | 1 |
Bulgarien | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 10 | 2 | 1 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende Virusinfektion der Schafe und Ziegen. Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Es sind jedoch auch andere Paarhufer wie das Hausrind, Büffel und Wildwiederkäuer (z. B. Hirsch, Steinwild, Gazellen, Antilopen) sowie das Dromedar und das Schwein davon betroffen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch engen direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich. Deshalb ist das Risiko der Verschleppung des Virus – insbesondere auch bei Transporten von symptomlosen, aber bereits infizierten Tieren – von besonderer Bedeutung.
Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, Augen- und Nasenausfluss. Die Tiere bekommen Atembeschwerden, oftmals Wunden im Maulbereich und heftigen Durchfall. Sie können innerhalb weniger Tage sehr schwach und stark dehydriert werden, was häufig zum Tode führt.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.01.2025) wurden insgesamt 67 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, Bulgarien und der Türkei in das ADIS gemeldet.
In Bulgarien sind die Ausbrüche auf den Südosten des Landes begrenzt. In Griechenland und der Türkei sind die Ausbrüche über das jeweilige Land verteilt, wobei es in Griechenland eine deutliche Häufung der Fälle im Osten des Landes gibt. Betroffen sind fast ausschließlich reine Schafbetriebe, nur in Griechenland gab es auch Ausbrüche in 4 gemischten Schaf- und Ziegenherden.
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Griechenland | 89 | 129 | 48 |
Türkei | 3 | 9 | 15 |
Bulgarien | 3 | 4 | 4 |
GESAMT | 95 | 142 | 67 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpocken (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und unzureichend behandelte Tierhäute von Bedeutung. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.01.2025) wurden in Europa 75 Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle BT-Ausbrüche). ADIS-Meldungen erfolgten aus Österreich und Polen.
Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
In Österreich sind alle Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, von der Blauzungenkrankheit betroffen. Ausbrüche vom BTV Serotyp 3 (BTV-3) gab es weiterhin in Vorarlberg und Tirol, Ausbrüche vom BTV Serotyp 4 (BTV-4) in Kärnten, der Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich. In Oberösterreich ist im Berichtszeitraum erstmals auch der Serotyp 3 nachgewiesen worden. Damit ist Oberösterreich neben der Steiermark das zweite Bundesland, in dem bisher beide BTV Serotypen gefunden wurden. Im Burgenland gab es im Berichtszeitraum keine neuen Nachweise. Bis 27. Dezember 2024 waren insgesamt 312 Betriebe von Ausbrüchen mit BTV betroffen, wobei zum Stichtag des Berichtszeitraums noch nicht alle Ausbrüche in das ADIS gemeldet worden waren. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Im Berichtszeitraum wurde nachträglich ein vektorfreier Zeitraum von 01.12.2024 bis 30.04.2025 per Kundmachung festgelegt. Es ist zwar noch mit weiteren Nachweisen zu rechnen, dennoch ist aufgrund der jahreszeitlich bedingten Witterungsverhältnisse von einem Aktivitätsrückgang infizierter Gnitzen auszugehen.
Für ganz Österreich ist der Status “frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)” ausgesetzt. Für den innergemeinschaftlichen Handel sind zusätzliche Bestimmungen einzuhalten. Diese werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
In Deutschland gab es im Dezember 677 Ausbrüche, was weiterhin einen deutlichen Rückgang bedeutet. Der Status “frei von der BT” wurde für das gesamte Bundesgebiet ausgesetzt. In den Niederlanden kam es weiterhin zu Ausbrüchen mit BTV-3, wobei diese insgesamt deutlich zurückgegangen sind und es auch kaum mehr rein klinisch positive Fälle gegeben hat. Vom Serotyp 12, der erstmals im Oktober aufgetreten ist, gab es bisher 12 Ausbrüche. In Luxemburg und Belgien kam es im Berichtszeitraum auf den offiziellen Seiten zu keinen Meldungen von Ausbrüchen. In Dänemark und im Nordosten von Frankreich gab es bestätigte Fälle von BTV-3, wobei auch hier die Zahlen weiterhin rückläufig sind. In Spanien wo im November noch Nachweise von BTV-3, BTV-1 und BTV-8 gemeldet wurden, finden sich auf den offiziellen Seiten keine Updates für Dezember. In der Schweiz wurde im Dezember neben BTV-3 auch der Serotyp 8 in geringer Anzahl nachgewiesen. Die Blauzungenzone umfasst die ganze Schweiz. In Italien wurden im Dezember nur noch 32 BTV-Ausbrüche bestätigt.
Insgesamt ist das Seuchengeschehen europaweit in allen Ländern rückläufig. Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 4 oder 8 amtlich gestattet und ein inaktivierter Impfstoff ist zugelassen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit drei inaktivierte Impfstoffe mit einer Notfallzulassung in anderen EU-Ländern. Sie wurden durch die Novelle 2024 in die Tierimpfstoffanwendungsverordnung aufgenommen, wodurch eine Anwendung in Österreich möglich ist. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungsverordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten diese Impfungen keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen.
Das deutsche Referenzlabor (Friedrich-Loeffler-Institut) hat die Nachweisbarkeit von Antikörpern nach Impfung mit verschiedenen BTV-3 Impfstoffen in Labortests untersucht. Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen), um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Österreich | 109 | 95 | 73 |
Italien | 78 | 62 | 0 |
Polen | 0 | 1 | 2 |
Spanien | 3 | 0 | 0 |
Niederlande | 1 | 0 | 0 |
Nordmazedonien | 1 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 192 | 159 | 75 |
Quellen
KVG, FLI, Niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherproduktsicherheit, Luxemburger Regierung, Sciencano, Dänische Veterinär- und Lebensmittelbehörde, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.01.2025) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Jedoch ist zu beachten, dass die Meldung eines EHD-Ausbruchs in das ADIS nur erfolgen muss, sofern es sich um einen Ausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. EHD-Ausbrüche in NICHT-seuchenfreien Gebieten werden von den Mitgliedsstaaten hingegen in einem jährlichen Bericht an die Kommission gemeldet und könnten somit am Stichtag der Datenabfrage im ADIS nicht dargestellt sein. Die tatsächliche Häufigkeit und Ausbreitung der EHD kann daher deutlich höher liegen, als im ADIS abgebildet.
In Frankreich wurden zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 02. Januar 2025 3.750 EHD-Ausbrüche nachgewiesen, wobei noch nicht alle in das ADIS gemeldet worden sind. Zum Schutz der seuchenfreien Gebiete im Osten von Frankreich werden vom Staat Impfdosen für 1 Mio. Rinder zur Verfügung gestellt. In einer über 50 km breiten Impfzone werden Tiere über zwölf Monate gegen die EHD geimpft. Diese Maßnahme hat bisher eine gute Wirkung gezeigt. In Spanien wurde die Krankheit zuletzt in Rinderbetrieben in der Provinz Ávila (Zentralspanien) und der Provinz A Coruña (im Nordwesten) nachgewiesen. Nur die Balearen und die Kanarischen Inseln gelten als EHD-freie Gebiete. In der laufenden Vektorsaison wurden in Spanien mit Mitte Dezember insgesamt 186 EHD-Fälle gemeldet.
Aufgrund der jahreszeitlich bedingten Witterung und dem damit verbunden Aktivitätsrückgang der übertragenden Insekten ist mit einer weiteren Verminderung von Fällen zu rechnen.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Spanien | 24 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 32 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Spanien
Außerhalb des Berichtszeitraums meldete Deutschland am 10. Jänner den ersten Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) seit dem Jahr 1988 im Bundesland Brandenburg. Nach derzeit verfügbaren Informationen beschränkt sich der Ausbruch auf einen einzelnen Kleinbetrieb mit Wasserbüffeln. Das Auftreten weiterer Ausbrüche kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden (FLI).
Im Berichtszeitraum Dezember (Stichtag 03.01.2025) wurde erneut ein Ausbruch aus der Türkei in das ADIS gemeldet. Betroffen war ein Rind in der Provinz Gaziantep.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Rindern, Büffeln, Schweinen, Ziegen, Schafen und anderen Paarhufern. Auch wildlebende Paarhufer, wie Hirsche, Antilopen, Wildschweine, Giraffen und Kamele können erkranken. Pferde sind für die MKS nicht empfänglich. Das MKS-Virus ist nahezu weltweit verbreitet und kommt in Afrika, Asien, dem mittleren Osten und in Teilen Südamerikas endemisch vor. In Österreich trat die MKS das letzte Mal im Jahr 1981 auf.
Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, deren Produkten (z. B. Milch, Fleisch, Samen) und deren Ausscheidungen oder durch kontaminierte Gegenstände. Eine Übertragung über die Luft ist ebenfalls möglich (bis zu 60 km).
Generelle Symptome bei allen empfänglichen Tieren sind Blasenbildung (Aphten) im Maulbereich, am Euter und an den Klauen, Fieber, Schmerzen, Apathie, Appetitlosigkeit, Lahmheit und Rückgang der Milchleistung. Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Eine Infektion des Menschen mit dem Erreger ist gelegentlich aufgetreten, führt aber in der Regel nicht zu einer Erkrankung.
Okt | Nov | Dez | |
---|---|---|---|
Türkei | 4 | 6 | 1 |
GESAMT | 4 | 6 | 1 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Weitere Zunahme der Ausbrüche bei Wildschweinen, insbesondere in Polen