Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Tierseuchenradar – April 2023

| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar



Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.

Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung.

Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.

Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.

Gesichtete Quellen: ADIS

Definition der Ampelfarben:

rot-schwarzes Symbol Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
rotes Symbol Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
oranges Symbol Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.
grünes Symbol Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.
Neue Meldungen Feb. Mrz. Apr.
ASP Afrikanische Schweinepest: Im April 2023 wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 573 bei Wildschweinen gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen weiter gesunken. Die Situation in den Nachbarländern bleibt für Österreich besorgniserregend, da Ungarn, die Slowakei, Deutschland, Tschechien und Italien im April weitere Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen gemeldet haben. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
HPAI Aviäre Influenza: Im April 2023 wurden in Europa 257 Ausbrüche der Aviären Influenza A(H5N*) aus 16 Ländern gemeldet (im Vormonat 673 Ausbrüche aus 19 Ländern). Ausbrüche gab es bei Geflügel in Ungarn, Italien, Deutschland, Dänemark und Tschechien. Ausbrüche bei Wildvögeln in Deutschland, den Niederlanden, Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Österreich, Polen, Dänemark, Tschechien, Schweden, Spanien, Norwegen, Irland, der Slowakei und Litauen. Vögel in Gefangenschaft waren in Deutschland, Belgien und Norwegen von der AI betroffen.
Aus Österreich erfolgten im April 7 Meldungen der Aviären Influenza A(H5N1) bei Wildvögeln in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und im Burgenland. Es besteht ein anhaltend hohes Risiko eines Eintrages in Nutzgeflügelbestände und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft sowie weiterer Ausbrüche bei Wildvögeln.
Seit dem 28. April kommt es im Naturschutzgebiet Rheindelta (Vorarlberg) und seit dem 4. Mai im Vogelschutzgebiet Weidmoos (Salzburg) durch Ausbrüche der Aviären Influenza zu einem Massensterben bei Lachmöwen. Diese Ausbrüche sind in den Ausbruchsmeldungen in dieser Ausgabe des Tierseuchenradars noch nicht dargestellt, werden jedoch nachfolgend beschrieben und bei der Risikobewertung für Österreich berücksichtigt.
Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
RABIES Tollwut (RABIES): Ausbrüche waren in Moldawien, Polen, Rumänien und der Türkei zu verzeichnen. Für Heimtiere, die mit Flüchtlingen aus der Ukraine in die EU kommen, gelten weiterhin erleichterte Einreisebedingungen. Österreich ist seit 2008 anerkannt frei von terrestrischer Tollwut. Das Risiko eines Neueintrags des Tollwutvirus erhöht sich tendenziell mit der Ausbreitung in Osteuropa, wird aber aktuell noch als gering eingestuft. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.
WNF West Nil Fieber: Im April 2023 wurden keine WNF-Ausbrüche in Europa gemeldet (Vormonat 0 Ausbrüche). Das Risiko für Österreich wird als gering eingestuft. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.
Icon Schwein Icon Info

Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.

Afrikanische Schweinepest

Situation

Situation in Österreich

Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Tschechien, Deutschland und Italien vor.

Situation in Europa

Im April 2023 wurden in Europa 30 Ausbrüche bei Hausschweinen und 573 bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. In den letzten drei Monaten hat sich die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen nicht verändert. Andererseits hat sich die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen schrittweise verringert (im Vormonat 869 Ausbrüche, siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).

Im Jahr 2022 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Vorjahr beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November-März), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (April-Oktober) zunimmt oder unverändert bleibt (siehe Abbildung ASP-Verlauf).

Außerhalb des Berichtszeitraums meldete Italien am 10. Mai 7 Ausbrüche bei Wildschweinen und einen Ausbruch bei Hausschweinen. Bei Wildschweinen handelte es sich um 4 Primärausbrüche in einer neu betroffenen Region, in Reggio Calabria, und 3 Sekundärausbrüche in der Provinz Rom, in einer bereits eingeschränkten Zone. Bei Hausschweinen wurde ASPV in der Region Reggio-Calabria in einer Kleinhaltung mit 69 Schweinen nachgewiesen.

Hausschweine

Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen aus der Ukraine, Moldawien und Deutschland in das ADIS gemeldet.

Am 12. April bestätigte die zuständige Veterinärbehörde in Polen den ersten ASP-Ausbruch bei Hausschweinen seit September 2022. Der Ausbruch ereignete sich in einer kleinen Hinterhofhaltung in der Provinz Dolnoslaskie (Niederschlesien), nahe der Grenze zur Tschechischen Republik. In der Umgebung des infizierten Betriebs wurden im Laufe des Jahres zahlreiche Ausbrüche bei Wildschweinen bestätigt.

Am 26. April meldete Griechenland einen Ausbruch der ASP in einem kommerziellen Schweinebetrieb. Nach einem klinischen Verdacht wurden die Proben vom nationalen Referenzlabor durch RT-PCR als positiv bestätigt. Der Betrieb mit einem Bestand von 675 Tieren (1 Eber, 53 Zuchtsauen und 621 Mastschweine) befindet sich im Gemeindebezirk Livadia, Gemeinde Sintiki, regionale Einheit Serres, in der Zone I der verstärkten Überwachung. Dies ist der zweite Fall von ASP bei Hausschweinen in Griechenland in der Region Serres, nachdem die griechischen Behörden vor drei Jahren, am 5. Februar 2020, einen einzigen Fall in einer Hinterhofhaltung festgestellt hatten, der schnell getilgt wurde. Der erste Fall von ASP bei Wildschweinen in derselben Region wurde vor drei Monaten, am 20. Januar 2023, gemeldet.

Im April 2023 (Stichtag: 03.05.2023) wurden weitere Ausbrüche aus Rumänien (16) und Serbien (12) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei allen Ausbruchsbetrieben handelte es sich um Kleinhaltungen.

Wildschweine

Im April 2023 (Stichtag: 03.05.2023) meldeten 13 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden in Polen (221) gemeldet, gefolgt von Italien (94), Deutschland (83), Slowakei (80), Lettland (29), Ungarn (23), Litauen (21), Rumänien (16), Bulgarien (2), Tschechien (1), Moldawien (1), Estland (1) und der Ukraine (1).

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Falles zur österreichischen Staatsgrenze 117 km und befindet sich in der Slowakei (siehe Abbildung ASP-Distanz).

Zu den weiteren Nachweisen in Europa siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und zur räumlichen Verteilung siehe Detaildarstellung in der Abbildung ASP-Karte.

Tabelle ASP-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein (HS), Wildschwein (WS) im Zeitraum von 01.02.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Februar
März
April
HS WS HS WS HS WS
Polen 0 314 0 360 1 221
Deutschland 1 141 0 117 0 83
Italien (ohne Sardinien) 0 116 0 110 0 94
Slowakei 0 71 0 92 0 80
Rumänien 12 75 12 23 16 16
Ungarn 0 59 0 55 0 23
Serbien 11 34 13 32 12 0
Lettland 0 37 0 26 0 29
Litauen 0 22 0 40 0 21
Moldawien 6 0 5 4 0 1
Estland 0 8 0 1 0 1
Bulgarien 0 5 0 2 0 2
Tschechien 0 2 0 5 0 1
Nordmazedonien 0 6 0 1 0 0
Ukraine 2 1 0 1 0 1
Griechenland 0 0 0 0 1 0
GESAMT 32 891 30 869 30 573
Europakarte zu ASP-Ausbrüche wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung ASP-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.04.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Verlaufsgrafik zu ASP-Ausbrüche in Europa: Die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein stieg in den kälteren Wintermonaten und sinkt in den wärmeren Sommermonaten. Im April ist die Anzahl der ASP-Fälle bei Wildschweinen weiter gesunken . Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.05.2022 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der ASP-Ausbrüche zur Staatsgrenze: Im April 2023 betrug die Distanz der ASP-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze ca. 117 km. Die Distanz ist im Vergleich zum Vormonat länger geworden. Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.05.2022 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).

Folgen für Österreich

Für Österreich bleibt das Risiko einer Einschleppung von ASP hoch. Es wird eindringlich vor dem Mitbringen von Schweine- oder Wildschweinefleisch und anderen von diesen Tieren stammenden Produkten aus betroffenen Gebieten gewarnt. Das ASP-Virus ist extrem lange in der Umwelt überlebensfähig, vor allem in Blut, Fleischprodukten und Kadavern.

In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.

Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Richtlinien zur Biosicherheit sind in dem Dokument “Leitfaden Biosicherheit in Schweinehaltungen” zu finden. Das von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und dem Landvolk Niedersachsen zur Verfügung gestellte Dokument wird ständig auf dem neuesten Stand der EU-Verordnung gehalten. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.

Im seit 21. April 2021 geltenden Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) und den in Abhängigkeit davon geltenden zusätzlichen Rechtsakten der Europäischen Kommission, im Besonderen der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687, der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 (zuletzt geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2023/861/EU, vom 26. April 2023) und der ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Durchführungsverordnung 2023/861/EU sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP aufgeführt.

Weitere Informationen über die in Österreich bis jetzt durchgeführten ASP-Vorbereitungsmaßnahmen finden Sie hier.

Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.

Kommentar

Wie schon im Vorjahr beobachtet wurde, scheint generell die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa in den Sommermonaten (ab Juli/August) leicht anzusteigen und in den kalten Monaten zu sinken (Abbildung ASP-Verlauf). Im Gegensatz dazu steigt die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche beim Wildschwein in den kälteren Wintermonaten (für einen Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von März 2022).

In der epidemiologischen Analyse der EFSA werden einige mögliche Faktoren genannt, die diese saisonale Abhängigkeit der Ausbrüche erklären könnten.

Bei Hausschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Erntesaison, wie z.B. die Verwendung von kontaminiertem Grünfutter/Einstreu und der Einsatz von externen Erntehelfern, die das Virus in einen Betrieb von außen einbringen können, als mögliche Ursache für die Zunahme der gemeldeten ASP-Ausbrüche in den Sommermonaten diskutiert. Das Ernten von Feldfrüchten im Sommer oder das Vorbereiten der Felder im Frühjahr könnte zu einem erhöhten Verkehr von Fahrzeugen in und aus den Schweinebetrieben sowie in und aus potenziell kontaminierten Gebieten führen.

Bei Wildschweinen werden Faktoren im Zusammenhang mit der Jagdsaison als Erklärung für die Zunahme von ASP-Ausbrüchen im Winter genannt. Generell steigt die Anzahl toter Wildschweine im Winter aufgrund der Jagd und der natürlichen höheren Sterblichkeit (geringere Futterverfügbarkeit), was bedeutet, dass mehr Tiere untersucht werden. Darüber hinaus erleichtert die dünnere Vegetation das Auffinden von Kadavern und die kalte Temperatur ermöglicht eine längere Haltbarkeit der Kadaver bzw. des Virus in der Umwelt.

Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das vordergründige Risiko.

Quellen

ADIS, BLV, FLI, PROMED

Icon Huhn Icon Vogel Icon Info

Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Aviäre Influenza

Situation

Situation in Österreich

Im Berichtszeitraum April wurden aus Österreich 7 Ausbrüche der AI A(H5N1) bei Wildvögeln in das ADIS gemeldet. Diese Meldungen erfolgten für Fundorte (nicht Einzeltiere) in Wien (3x Lachmöwe), Bruck an der Leitha (1x Habicht), Eisenstadt-Umgebung (1x Taube) und Ried im Innkreis (2x Lachmöwe).

Aufgrund des Auftretens des AI A(H5N1) Virus im Berichtszeitraum in Österreich bei Wildvögeln als auch bei Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft in Nachbarländern ist das Risiko weiterer Ausbrüche für Österreich als hoch zu bewerten. AI-Meldungen bei Wildvögeln in Österreich betrafen im März erstmals vorrangig Lachmöwen (17 von 30 Meldungen) und auch im April waren bei 5 der 7 gemeldeten Ausbrüche Lachmöwen betroffen. Bislang galten hauptsächlich wildlebende Wasservögel und Greifvögel als empfänglich für das AI A(H5N1) Virus. Die anhaltenden Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen in Europa verdeutlichen das bestehende Risiko erneuter Übertragungen auf Geflügelbestände und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft.

Am 22. April ist die 3. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Das gesamte Bundesgebiet ist als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen.

Seit dem 28. April kommt es im Naturschutzgebiet Rheindelta (Vorarlberg) zu einem auffälligen Vogelsterben in einer Brutkolonie von Lachmöwen durch Infektionen mit dem hochpathogenen A(H5N1) Virus. Insgesamt konnten bisher ca. 270 tote Tiere aufgefunden werden. Die Bezirksverwaltungsbehörde Bregenz hat per Verordnung die folgenden Katastralgemeinden zu infizierten Zonen erklärt: Fußach, Gaißau, Hard, Höchst.

Seit dem 4. Mai wird im EU-Vogelschutzgebiet Weidmoos (Salzburg) ein weiteres lokal gehäuftes Auftreten der AI in einer Brutkolonie von Lachmöwen beobachtet. Bisher konnten ca. 200 tote Tiere aufgefunden werden. Bei der Untersuchung wurde ebenfalls der hochpathogene Subtyp A(H5N1) der AI nachgewiesen. Die Bezirksverwaltungsbehörde Salzburg-Umgebung hat per Verordnung die folgenden Katastralgemeinden zu infizierten Zonen erklärt: Lamprechtshausen und Schwerting, Bürmoos, Holzhausen. Da das betroffene Gebiet unmittelbar an Oberösterreich grenzt, hat die Bezirkshauptmannschaft Braunau per Verordnung die folgenden Katastralgemeinden zu infizierten Zonen erklärt: Holzöster, Eggenham, Moosdorf, Steinwag.

Situation in Europa

Im April 2023 wurden in Europa bei Geflügel 50 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*), bei Wildvögeln 203 Ausbrüche und bei Vögeln in Gefangenschaft 4 Ausbrüche gemeldet (Stichtag: 03.05.2023). Die Gesamtzahl von 257 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Vormonat (673 Ausbrüche) deutlich verringert. Im Berichtszeitraum wurden in 16 Ländern AI A(H5N*) Ausbrüche bei Geflügel, Wildvögeln oder Vögeln in Gefangenschaft nachgewiesen (Vormonat 19 Länder). Im April wurden hauptsächlich bei Wildvögeln Infektionen mit dem hochpathogenen AI-Virus nachgewiesen (siehe Abbildung HPAI-Verlauf). Zum Stichtag gingen im ADIS Meldungen aus Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Italien, Belgien, Ungarn, Österreich, Polen, Dänemark, Schweden, Tschechien, Spanien, Norwegen, Irland, der Slowakei und Litauen ein (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Mit Deutschland, Italien, Tschechien, Ungarn und der Slowakei erfolgten im April somit in fünf Nachbarländern Österreichs AI-Ausbruchsmeldungen (siehe Abbildung HPAI-Karte).

Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier.

Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.

Geflügel

Im April steigt die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten Ausbrüche von AI A(H5N*) bei Geflügel von 44 Ausbrüchen im Vormonat auf 50 Ausbrüche an. Mit Ungarn (39 Ausbrüche), Deutschland (3 Ausbrüche), Italien (6 Ausbrüche), Dänemark (1 Ausbruch) und Tschechien (1 Ausbruch) meldeten 5 Länder AI-Ausbrüche bei Geflügel im Berichtszeitraum (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Mit einer Entfernung von 154 km trat der AI-Ausbruch bei Geflügel in Italien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).

Wildvögel

Die Anzahl der AI-Meldungen bei Wildvögeln ist im April in Europa mit 203 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (619 Ausbrüche) deutlich gesunken. Die im Beobachtungszeitraum festgestellten Ausbrüche bei Wildvögeln sind weiterhin vermehrt auch in südlichen und östlichen Regionen Europas lokalisiert (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder sinkt im Vergleich zum Vormonat leicht auf 16 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Naheliegende Ausbrüche von AI A(H5N1) bei Wildvögeln traten im April in Deutschland mit 4 km Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).

Vögel in Gefangenschaft

Im April sinkt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche von AI A(H5N*) bei Vögeln in Gefangenschaft von 10 Ausbrüchen im Vormonat auf 4 Ausbrüche. Nachweise erfolgten mit Norwegen (2 Ausbrüche), Deutschland (1 Ausbruch) und Belgien (1 Ausbruch) in 3 Ländern (Vormonat 5 Länder) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Tabelle HPAI-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel (GE), Wildvögel (WV), Vögel in Gefangenschaft (VG) im Zeitraum von 01.02.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Februar
März
April
GE WV VG GE WV VG GE WV VG
Deutschland 5 166 10 4 189 4 3 98 1
Frankreich 21 160 13 3 54 2 0 2 0
Niederlande 0 60 2 0 103 0 0 30 0
Italien 0 49 0 4 94 0 6 17 0
Belgien 1 79 8 0 18 2 0 8 1
Schweiz 0 39 0 1 77 0 0 0 0
Ungarn 13 9 0 24 4 1 39 2 0
Österreich 1 21 1 0 30 0 0 7 0
Polen 17 15 0 2 9 0 0 7 0
Dänemark 0 19 0 1 8 0 1 7 0
Tschechien 5 3 0 2 1 0 1 10 0
Schweden 0 8 0 1 5 0 0 6 0
Spanien 1 6 0 0 9 0 0 2 0
Slowenien 1 6 1 0 8 0 0 0 0
Norwegen 0 9 0 0 1 0 0 2 2
Irland 0 5 0 0 4 0 0 1 0
Rumänien 0 3 0 0 2 0 0 0 0
Slowakei 0 2 0 0 1 0 0 2 0
Litauen 0 0 0 0 0 1 0 2 0
Serbien 0 0 0 0 2 0 0 0 0
Bulgarien 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Estland 0 0 0 1 0 0 0 0 0
Luxemburg 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Türkei 1 0 0 0 0 0 0 0 0
GESAMT 66 660 35 44 619 10 50 203 4
Europakarte zu HPAI-Fällen wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung HPAI-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.04.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Verlaufsgrafik zu HPAI-Fällen in Europa: Im Zuge des Frühjahrzuges der Wildvögel im April und Mai 2021 wurden vermehrt Fälle bei Wildvögeln festgestellt. Auch in den Sommermonaten wurde durchgehend eine geringe Fallzahl von HPAI bei Nicht-Geflügel eingemeldet. Mit Beginn des Herbstzuges ab November 2021 kam es zu einem drastischen Anstieg der Fälle bei Wildvögeln mit steigenden Fallzahlen auch beim Hausgeflügel. Im Januar 2022 kam es zu einem erneuten starken Anstieg der Fälle, wobei hauptsächlich Wildvögel betroffen waren. Ab Februar sind die Fallzahlen wieder rückläufig, im März folgte ein starker Anstieg der Fallzahlen bei Geflügel durch zwei Cluster im Westen Frankreichs. Mit Beginn der Sommermonate 2022 sinken die Ausbruchszahlen in Europa stark. Das Seuchengeschehen kommt jedoch nicht ganz zum Erliegen und Ende Juni steigt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche wieder leicht.
Abbildung HPAI-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.05.2022 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der HPAI-Fälle zur Staatsgrenze: Im Frühjahr 2021 traten Fälle von HPAI in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Staatsgrenze und auch in Österreich auf. In den Sommermonaten betrug die Distanz der HPAI-Fälle zur österreichischen Staatsgrenze ca. 500 km bis 1200 km. Im Herbst 2021 wurden Fälle von HPAI erneut dichter an österreichischem Staatsgebiet gemeldet und seit November treten Fälle von HPAI wieder bei Nicht-Geflügel in Österreich auf. Seit den letzten gemeldeten Ausbrüchen in Österreich im Mai 2022 steigt die Distanz der nächstgelegenen Ausbrüche zur Staatsgrenze auf ca. 200 km.  Detailbeschreibung im Kapitel "Situation in Europa".
Abbildung HPAI-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.05.2022 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).

Folgen für Österreich

Mit Inkrafttreten der 3. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 am 22. April ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Die Behörden können unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel oder anderen Vögeln untersagen oder nur unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen. Tierhalter müssen zudem Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der AI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt.

Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko, in denen Geflügel und gehaltene Vögel in Stallungen oder geschlossenen Haltungsvorrichtungen gehalten werden müssen, sind derzeit nicht ausgewiesen.

Seit dem 28. April kommt es durch Infektionen mit dem hochpathogenen H5N1 Virus zu einem Massensterben von Lachmöwen im Rheindelta (Vorarlberg) und seit dem 4. Mai auch im Vogelschutzgebiet Weidmoos (Salzburg) an der Grenze zu Oberösterreich. Die in den betroffenen Gebieten liegenden Katastralgemeinden wurden von den zuständigen Bezirkshauptmannschaften per Verordnung zu infizierten Zonen erklärt. Mit der Einrichtung von infizierten Zonen soll bei einem hohen Infektionsdruck durch lokale Maßnahmen eine Ausbreitung der AI und eine Übertragung auf Geflügelbetriebe und gehaltene Vögel verhindert werden.

Von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurden mit 06. Mai folgende Katastralgemeinden als infizierte Zone erklärt: Fußach, Gaißau, Hard, Höchst.

Von der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurden mit 10. Mai folgende Katastralgemeinden als infizierte Zone erklärt: Lamprechtshausen und Schwerting, Bürmoos, Holzhausen.

Von der Bezirkshauptmannschaft Braunau wurden mit 10. Mai folgende Katastralgemeinden als infizierte Zone erklärt: Holzöster, Eggenham, Moosdorf, Steinwag.

In den infizierten Zonen gelten folgende Maßnahmen:

  • Verbringungsbeschränkungen von wildlebenden Vögeln sowie Erzeugnissen daraus

  • Meldepflicht für tot aufgefundene Vögel

  • Stallpflicht für Geflügel und gehaltene Vögel, bzw. mindestens nach oben hin abgedeckte Haltungsvorrichtungen, um einen Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu verhindern.

In ganz Österreich sollten Geflügelbetrieben, Zoo- und Hobbyhaltungen mit äußerster Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potentielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Beispiele für Informationsmaterial finden Sie für private Geflügelhaltungen hier und für Geflügelbetriebe hier.

Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Tot aufgefundene Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und untersucht werden, damit Viruseinträge frühzeitig erkannt und dementsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Kommentar

Wie im Rest Europas ist auch in Österreich mit Ende der Wintermonate ein deutlicher Rückgang der Ausbruchszahlen zu beobachten. Ausbrüche der AI bei Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft wurden zuletzt im Februar in Österreich bestätigt. Dieser Entwicklung wurde durch die Aufhebung der Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko Rechnung getragen. Das hochpathogene AI A(H5N1) Virus zirkuliert jedoch weiterhin in Österreich und wird bei Wildvögeln nachgewiesen, betroffen sind hauptsächlich Möwen. Bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass nur ein Teil der AI-Infektionen entdeckt wird und verendete Tiere aufgefunden werden. Massensterben von Vögeln in Brutkolonien wurden in der Vergangenheit schon mehrfach aus vielen Weltregionen gemeldet, bislang hauptsächlich aus Küstengebieten. Ähnlich wie die massiven Ausbrüche bei Lachmöwen in Vorarlberg und Salzburg meldeten zuletzt jedoch auch weitere Länder in Europa vermehrte Todesfälle bei Lachmöwen im Binnenland. Ein möglicher Grund hierfür ist, dass die Lachmöwe (auch Binnenmöwe genannt), im Gegensatz zu vielen anderen Möwenarten, hauptsächlich im Binnenland lebt und an Binnengewässern in Kolonien brütet. In diesen Brutkolonien steigt mit der Tierdichte auch das Infektionsrisiko. Abgesehen von der Entfernung von verstorbenen Tieren können keine Maßnahmen ergriffen werden, um das Vorkommen und die Ausbreitung der AI in den Brutkolonien einzudämmen. Für Geflügelbetriebe und Haltungen von Vögel im Umfeld dieser Ausbrüche besteht ein besonders hohes Risiko einer Übertragung durch Wildvögel. Für den Menschen besteht durch den aktuell zirkulierenden Virustyp nur ein sehr geringes Infektionsrisiko. Bei Kontakt zu infizierten Tieren sollte dennoch geeignete Schutzkleidung getragen und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Quellen

ADIS, EFSA

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Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Tollwut

Im Berichtzeitraum (Stichtag: 03.05.2023) wurden in Europa 5 RABIES-Ausbrüche (Vormonat 20 Ausbrüche) verzeichnet. Alle Fälle traten in bereits bekannte Tollwut-Gebieten auf. Rumänien meldete Tollwutfälle bei zwei Rinden und die Türkei bei einem Rind. In Moldawien war ein Hund und in Polen ein Fuchs betroffen (für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).

Tabelle RABIES-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten RABIES-Ausbrüche im Zeitraum von 01.02.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Feb Mrz Apr
Türkei 12 12 1
Rumänien 1 5 2
Moldawien 3 3 1
Polen 0 0 1
Ungarn 1 0 0
GESAMT 17 20 5

Kommentar

Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist der Transport von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von tollwütigen oder nicht geimpften Welpen zu bekämpfen.

Informationen zu den kriegsbedingt erleichterten Reiseverkehrsregelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine in Begleitung von Heimtieren finden Sie hier.

Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 detektiert. Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.

Quellen

ADIS, KVG

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Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

West Nil Fieber

Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.05.2023) wurden keine WNF-Ausbrüche in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle WNF-Ausbrüche). Aufgrund der ausgebliebenen Ausbruchsmeldungen und der aktuell jahreszeitlich bedingten vektorarmen Periode, wird das Risiko für Österreich als gering eingeschätzt.

Bei WNF handelt es sich um eine Zoonose, die durch den Stich infizierter Stechmücken übertragen wird. Der saisonale Anstieg der WNF-Ausbrüche in den Sommermonaten ist eine Folge der Zunahme von Stechmücken. Ebenso ist die Abnahme der Ausbrüche in den Wintermonaten durch die jahreszeitlich bedingten geringeren Vorkommen von Stechmücken zu erklären. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Mit dem Gelsen-Monitoring der AGES werden an definierten Standorten in Österreich Stechmücken gesammelt, klassifiziert und auf das WNV untersucht. Seit dem ersten Nachweis einer WNV-Infektion in Österreich bei Greifvögeln 2008 wird bei Wildvögeln ein Überwachungsprogramm durchgeführt. Ebenfalls seit 2008 untersucht die AGES bei entsprechenden pathomorphologischen Hinweisen auch andere Tierarten auf WNV. Nachweise bei Pferden erfolgten erstmals 2016, wobei Pferde ebenso wie Menschen für das Virus Endwirte darstellen - von ihnen geht keine weitere Infektionsgefahr aus. Ein serologisches Überwachungsprogramm bei Pferden wurde 2011 gestartet. Für Pferde stehen mehrere zugelassene Impfstoffe gegen WNV zur Verfügung. Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion finden Sie auf der Homepage der AGES. Einen wöchentlichen Überblick des ECDC über die gemeldeten WNF-Ausbrüche bei Pferden, Vögeln und Fälle/Infektionen beim Menschen finden Sie hier.

Tabelle WNF-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten WNF-Ausbrüche für Vogel (VO), Equid (EQ) im Zeitraum von 01.02.2023 bis 30.04.2023 (Stichtag: 03.05.2023).
Februar
März
April
VO EQ VO EQ VO EQ
Deutschland 0 1 0 0 0 0
GESAMT 0 1 0 0 0 0
| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar



Aktualisiert: 08.09.2023

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