Ziel der Schwerpunktaktion war es, zu prüfen, ob bzw. inwieweit am österreichischen Markt befindliche Pufferballs bzw. Fluffy-Bälle und ähnliche Produkte den Anforderungen der Spielzeugverordnung entsprechen, insbesondere ob sie die Anforderungen der europäischen Norm EN 71 Teil 1 „Mechanische und physikalische Sicherheit von Spielzeug“ erfüllen.
37 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 14 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- zehn Proben wurden als „Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren“ eingestuft, alle zehn wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- neun Proben wiesen Kleinteile auf, das Erstickungsrisiko wurde als „ernstes Risiko“ bewertet und die Proben als „gesundheitsschädlich“ beanstandet
- eine Probe wurde aufgrund von ablösbaren Kleinteilen und einer erhöhten Keimzahl beanstandet, das Risiko wurde insgesamt als „hohes Risiko“ beurteilt und damit als „nicht den Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung 2011 entsprechend“ beanstandet
- eine Probe wurde zusätzlich zur Beanstandung als „gesundheitsschädlich“ aufgrund von Sicherheitsmängeln beurteilt (Füllmaterial zugänglich)
- bei allen zehn Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor.
- 27 Proben wurden als „Spielzeug für Kinder ab 3 Jahren“ eingestuft, davon wurden vier Proben beanstandet:
- eine Probe wurde aufgrund von Sicherheitsmängeln beanstandet (Strangulationsgefahr aufgrund einer zu langen/elastischen Yoyo-Schnur)
- eine Probe wies Kennzeichnungsmängel auf (mangelhafter Warnhinweis)
- zwei Proben wurden wegen einer mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet.