Ziel der Schwerpunktaktion war eine Überprüfung, ob die auf dem österreichischen Markt befindlicher Modepuppen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
33 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Acht Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- Zwei Proben wegen ablösbarer Kleinteile bzw. Überschreitung des Grenzwerts für Aluminium
- Drei Proben wegen fehlerhafter Kennzeichnung (widerrechtlich angebrachte bzw. mangelhafte Warnhinweise)
- Fünf Proben wegen fehlender oder mangelhafter EG-Konformitätserklärung