Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der gesetzlichen Normen. Zudem wurde die Speichel- und Schweißechtheit der eingereichten Proben überprüft.
62 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht, 28 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- Fünf Proben waren gesundheitsschädlich
- Zwei Proben waren für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet
- Zwei Proben entsprachen nicht den Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung
- Eine Probe wurde aufgrund der Überschreitung des Höchstgehaltes für Benzo(e)pyren beanstandet
- Bei fünf Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- 20 Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet