Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen und der gesetzlich festgelegten Grenzwerte von Spielzeug, das auf Jahrmärkten, Messen, Kirtagen, Volksfesten und dergleichen angeboten wird. Dabei handelte es sich überwiegend um Spielzeug aus dem billigeren Segment der Produktpalette.
Es wurden 62 Proben aus ganz Österreich untersucht. 44 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- Neun Proben wurden als „gesundheitsschädlich“ beurteilt; acht Proben aufgrund ablösbarer Kleinteile und eine Probe aufgrund eines zu hohen Schalldruckpegels
- 19 Proben entsprachen nicht den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen (ablösbare Kleinteile, deren Risikobewertung ein geringeres Risiko ergab, zu dünne Verpackungs-folien, mikrobiologische Kontamination, erhöhter Schalldruckpegel, Überschreitung des Migrationsgrenzwertes für Bor, Füllmaterial zugänglich, zugängliche scharfe Spitzen, Überschreitung der vorgegebenen Länge für Schnüre und Ketten, Umfang Schlaufe zu groß, Verhältnis Masse zu Elastizitätskonstante zu hoch)
- Bei 26 Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor (mangelhafte oder fehlende Warn-hinweise, fehlende CE-Kennzeichnung)
- 25 Proben wegen Mängeln betreffend Spielzeugkennzeichnungsverordnung (fehlende bzw. mangelhafte Angaben betreffend Name/Adresse des Herstellers/Bevollmächtig-ten/Importeurs und/oder der Identifikationskennzeichnung, CE-Kennzeichnung nicht korrekt)
- 34 Proben wegen fehlender bzw. mangelhafter EG-Konformitätserklärung