Ziel der Schwerpunktaktion war zu erheben, ob diese Waren Auffälligkeiten hinsichtlich Hygieneparameter, Authentizität, Kontaminanten (Mykotoxine (DON, ZON, Aflatoxine, Ochratoxin A), Blei, Cadmium, Arsen, Quecksilber) sowie Pestizide aufweisen.
15 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Zwei Proben wurden beanstandet:
- • beide Beanstandungen erfolgten aufgrund vom Gehalt an nicht zugelassenen Insektenarten
EU-weit erfolgten bisher Zulassungen für vier Insektenarten als neuartige Lebensmittel gemäß der Novel Food Verordnung (EU) 2015/2283. Als erstes Insekt wurde 2021 der gelbe Mehlwurm (Larve von Tenebrio molitor) zugelassen. Es folgten die Hausgrille (Acheta domesticus) und die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Zuletzt wurden die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) sowie das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille zugelassen.