Ziel der Schwerpunktaktion war die Ermittlung von technisch vermeidbaren Gehalten des verbotenen Stoffs Phenol in Nagellacken. Es wurden 70 Proben aus ganz Österreich untersucht. Phenol konnte in keiner Probe nachgewiesen werden. Neun Proben wurden dennoch beanstandet:
- Bei fünf Proben war weder am Produkt noch in der Nähe des Verkaufsortes eine Bestandteilliste verfügbar
- Bei vier weiteren Proben waren Pflichtangaben nicht ordnungsgemäß angebracht
- Bei einer Probe fehlte zusätzlich die Notifizierung