Ziel der Schwerpunktaktion war bundesweit eine repräsentative und zuverlässige Datenbasis zur Bewertung der Exposition der Verbraucher:innen und der Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte in ausgewählten Lebensmitteln zu erlangen. Diese dient auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als zusätzliche Datengrundlage zur Expositionsabschätzung.
852 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 33 Proben wurden beanstandet:
- 33 Proben wurden wegen zweifelsfreier Überschreitung von Pestizidrückstands-Höchstgehalten beanstandet. Je eine Probe Gurken (Herkunft Türkei) bzw. Tomaten (Herkunft Österreich) wurden als „gesundheitsschädlich“ und vier Proben (2 x Augenbohnen – Herkunft Madagaskar; 1 x Gurken und 1 x Tomaten – Herkunft jeweils Türkei) als „für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt
- Bei 19 Lebensmittelproben aus biologischem Anbau wurden Rückstände über der analytischen Bestimmungsgrenze bestätigt und eine Ursachenabklärung durch die zuständige Behörde angefordert. Bei zwei dieser 19 Proben wurde der Rückstandshöchstgehalt überschritten und beanstandet