Ziel der Schwerpunktaktion „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke“ war eine Überprüfung dieser Produktgruppe, z. B. diätetische Mittel gegen Reizdarm, gegen Blasenentzündung oder gegen Säuglingskoliken. Es handelt sich dabei nicht um Medikamente.
Zehn Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.
- vier Proben wurden beanstandet
Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für spezielle Patientinnen- und Patientengruppen zur teilweisen Ernährung konzipiert sind, werden in vielen Fällen mit unzulässigen Wirkungsaussagen beworben. Oft sind diese Produkte aufgrund ihrer Zusammensetzung Nahrungsergänzungsmittel und dürfen nicht als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke vermarktet werden.