Ziel der Schwerpunktaktion war es, aus Drittländern importierte kosmetische Mittel auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Insbesondere wurden Produkte, die als "Black Henna" zu Hautbemalung beworben werden, überprüft.
Es wurden 34 Proben aus ganz Österreich untersucht. 25 Proben wurden beanstandet:
- Drei Proben wurden als gesundheitsschädlich beurteilt, davon zwei Haarfärbemittel wegen der Verwendung von PPD ohne entsprechende Kupplerverbindung und ein Mittel zu Hautbemalung wegen des Einsatzes von Phenol - einer ätzenden Verbindung.
Produkte zur Hautbemalung enthalten oftmals gesundheitsschädliche Substanzen wie p-Phenylenediamine (PPD), die ohne eine entsprechende Kupplersubstanz zur Bildung der gesundheitsgefährdenden Verbindung Bandrowskibase führen.