Ziel der Schwerpunktaktion war zu erheben, inwieweit sich blauer Gin, der häufig mit Extrakten aus den getrockneten Blüten von Clitoria ternatea L. gefärbt wird, am österreichischen Markt befindet.
19 Proben aus ganz Österreich wurden auf unzulässige, neuartige Lebensmittelzutaten untersucht. Sieben Proben wurden beanstandet:
- fünf Proben wegen blauem Blütenextrakt von Clitoria ternatea L.
- zwei Proben wegen blauem Gardenien Extrakt aus der Blüte Gardenia jasminoides Ellis., der ebenso als unzulässige neuartige Lebensmittelzutat zu beurteilen ist