Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung, ob in Hennahaarfärbemitteln der Stoff „Brillantgrün“ eingesetzt wird. Bei Brillantgrün handelt es sich um einen verbotenen Inhalts-stoff laut Kosmetikverordnung.
24 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Neun Proben wurden beanstandet (Mehrfachbeanstandungen):
- Zwei Proben waren aufgrund ihrer Zusammensetzung gesundheitsschädlich
- Sechs Proben wegen des Nachweises von Brillantgrün
- Eine Probe, weil sie als „Henna“ ausgelobt war, obwohl keine gemahlenen Hennablätter enthalten waren
- Vier Proben wegen verbotener Oxidationsmittel
- Zwei Proben aufgrund von Kennzeichnungsmängeln, fehlenden deutschen Angaben und der fehlenden Notifizierung