Führen sie Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Tierseuchen und Tierkrankheiten durch. Dazu gehören unter anderem,
- Betriebseigene Kleidung und Stiefel verwenden
- Beim Betreten und Verlassen der Stallungen Hände reinigen und desinfizieren
- Personenverkehr am Betrieb auf das Notwendigste einschränken
- Transportfahrzeuge reinigen und desinfizieren
- Einschränkung des Viehverkehrs