Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanze & Umwelt

Welche Maßnahmen gelten im Seuchenfall?

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Landwirt:innen

Maßnahmen sind entsprechend der behördlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu gehören unter anderem,

  • Sperre des betroffenen Betriebes
  • Keulung aller empfänglichen Tiere im Seuchenbetrieb
  • Unschädliche Beseitigung der Tierkadaver sowie Reinigung und Desinfektion
  • Etablierung einer Schutzzone (Mindestradius 3 km um den Seuchenbetrieb) und einer Überwachungszone (Mindestradius 10 km um den Seuchenbetrieb) und Untersuchung aller Betriebe mit empfänglichen Tieren in den Zonen
  • Handelsrestriktionen

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Landwirt:innen

Aktualisiert: 02.04.2025

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