Enterokokken
Enterokokken
Steckbrief
Enterokokken sind Bakterien, die zur normalen Dickdarmflora des Menschen, zahlreicher Säugetiere sowie von Vögeln gehören. Sie können Harnwegsinfektionen, Bauchfellentzündungen und selten Herzklappenentzündungen verursachen.
Vorkommen
Weltweit
Erregerreservoir
Mensch, Tier, Umwelt
Infektionsweg
Durch fäkale Verunreinigung von Wasser, Lebensmitteln etc.
Symptomatik
Bei Verschleppung aus dem Darmbereich kann es zu Harnwegsinfektionen, Bauchfellentzündungen und selten – bei Einschwemmung in den Blutkreislauf sowie bei vorgeschädigten Herzklappen – zur Herzklappenentzündung kommen.
Therapie
Geeignete Antibiotika stehen zur Verfügung
Vorbeugung
Sind Enterokokken im Trinkwasser nachweisbar, ist eine Desinfektion des Trinkwassers mit geeigneten und zugelassenen Desinfektionsmitteln (z. B. Chlor, Chlordioxid, Hypochloritlauge) durch den Trinkwasserversorger erforderlich.
Situation in Österreich
Enterokokken werden in Trinkwasser, (Bade-)Beckenwasser und in Badegewässern routinemäßig analysiert. Der Nachweis von Enterokokken zeigt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine fäkale Verunreinigung an, daher besteht auch die Möglichkeit, dass das Wasser mit pathogenen Mikroorganismen (Bakterien, Viren, Parasiten) verunreinigt ist. Für Trinkwasser gilt ein Parameterwert (Grenzwert) von 0 in 100 ml, d. h. Enterokokken dürfen in 100 ml Wasser nicht nachweisbar sein.
Fachinformation
Enterokokken kommen ubiquitär in der Umwelt (Wasser, Erdboden), beim Tier und beim Menschen (in der normalen Darmflora). Erstmalig angezüchtet wurden diese Bakterien im Jahr 1899 aus Stuhlproben. In Lebensmitteln spielen Enterokokken eine Rolle bei Fermentations- und Reifungsprozessen (z. B. Camembert und Ziegenkäse).
Da Enterokokken regelmäßig im Stuhl von Mensch und Tier zu finden sind, wird ihr Nachweis in Badegewässern auch als Hinweis auf Verschmutzung mit Fäkalien gewertet. Fäkale Verunreinigungen können durch Einbringung obligat krankmachender Mikroorganismen (z. B. Stuhl von Personen mit Hepatitis A Viren) zu Erkrankungen führen.
Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage ist gemäß Trinkwasserverordnung verpflichtet die Abnehmer zu informieren und auf etwaige Vorsichtsmaßnahmen (z. B. Nutzungsbeschränkungen für das Wasser oder bestimmte Behandlungsverfahren wie z. B. bei Nichteinhaltung der mikrobiologischen Anforderungen das Kochen bei Siedetemperatur, die zumindest drei Minuten gehalten werden muss) hinzuweisen. Weiters sind die Abnehmer darauf hinzuweisen, dass diese Informationen allen Verbrauchern (z. B. durch Aushang im Gebäude) in geeigneter Weise zur Kenntnis zu bringen sind.
Nach Abschluss der Desinfektion sind bakteriologische Kontrolluntersuchungen erforderlich um den Erfolg der getätigten Maßnahmen überprüfen zu können.
Kontakt
Aktualisiert: 25.09.2024