Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Rückstandskontrollplan

Die Kontrolle von Lebensmittel tierischen Ursprungs auf Rückstände von Arzneimitteln und Hormonen ist ein wesentlicher Bestandteil zum gesundheitlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Ein wichtiges Instrument der Überwachung ist der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP).

Der NRKP ist Teil eines in der gesamten Europäischen Union harmonisierten Programms, in dessen Rahmen lebende Tiere und tierische Erzeugnisse auf Rückstände von unerwünschten Stoffen untersucht werden. Die Hauptziele des NRKPs sind das Aufdecken illegaler Anwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen sowie die Kontrolle des gesetzeskonformen Einsatzes von zugelassenen Arzneimitteln. Weiters wird die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten (Pestizide, Schwermetalle, Mykotoxine etc.) erfasst.

Der Plan wird jährlich neu erstellt und enthält genaue Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse, über die Probenahme sowie über die zu untersuchenden Parameter und die anzuwendende analytische Methodik. Die regionale Zuordnung der Probenkontingente sowie die Probenziehung liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Sie werden im Rahmen der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung von örtlichen und regionalen Gegebenheiten durchgeführt. Bei Verdacht auf unzulässige oder vorschriftswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln oder Hormonen werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt und Proben gezogen.

Zur Untersuchung gelangen Blut, Harn und Futtermittel im Rahmen der Kontrolle der Tierbestände, tierisches Gewebe (Muskel, Leber, Niere, Nierenfett), Blut und Harn im Rahmen der Kontrolle anlässlich der Schlachtung sowie Proben aus der tierischen Primärproduktion wie Milch, Eier und Honig.

Untersuchungsspektrum

Laut Untersuchungsprogramm werden folgende Stoffgruppen im Rahmen des NRKP untersucht:

  • verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe wie Stilbene, Thyreostatika, Steroide, Resorcylsäure-Lactone, beta-Agonisten, verbotene Tierarzneimittel (Stoffgruppe A gemäß Richtlinie 96/23/EG)
  • Stoffe mit antibakterieller Wirkung, z.B. Penicilline, Sulfonamide, Chinolone, Tetracycline, Makrolide, Aminoglycoside etc. (Stoffgruppe B1 gemäß Richtlinie 96/23/EG)
  • Sonstige Tierarzneimittel wie Antiparasitika, Kokzidiostatika einschl. Nitroimidazole, Beruhigungsmittel, entzündungshemmende Mittel, Carbamate und Pyrethroide (Stoffgruppe B2 gemäß Richtlinie 96/23/EG)
  • Andere Stoffe und Umweltkontaminanten wie organische Chlorverbindungen, einschl. PCB, organische Phosphorverbindungen, chemische Elemente (z.B. Blei, Cadmium), Mykotoxine, Farbstoffe (Malachitgrün, Kristallviolett) und sonstige Stoffe

Für die Auswahl der zu untersuchenden Stoffe im Einzelnen ist in erster Linie ihre Relevanz ausschlaggebend. Der NRKP ist kein starres Programm - Erkenntnisse aus den vorangegangenen Beobachtungsperioden sowie Empfehlungen der EU-Kommission und der EU-Referenzlaboratorien werden laufend berücksichtigt.

Ergebnisse des NRKP

Im Jahr 2021 wurden in 42 aus insgesamt 9.528 untersuchten Planproben Rückstände und Kontaminanten gefunden, die zu einer Überschreitung von Grenzwerten geführt haben bzw. bei denen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe nachgewiesen werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,4 %.

Aktualisiert: 14.09.2022

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