Bis auf Weiteres ist die Einfuhr von Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs (wie z. B. frisches Gras, Heu und Stroh) verboten, wenn es seit dem 1. März 2025 in Ungarn oder der Republik Slowakei erzeugt wurde. Das bedeutet, dass alle Einzelfuttermittel pflanzlichen Ursprungs, die vor diesem Zeitpunkt erzeugt wurden, eingeführt werden dürfen. Die Einfuhr von Gülle und Mist von empfänglichen Tieren aus Ungarn und der Slowakei ist verboten (siehe MKS-Sofortmaßnahmenverordnung).
Darf ich Heu, Futtermittel oder Mist aus Ungarn und der Slowakei beziehen?
Aktualisiert: 14.09.2022