Staatliches Labor für Sortenbestimmung bei Kartoffeln (PAGE)

Speisekartoffeln sind Kartoffeln (Erdäpfel), die zum unmittelbaren Verbrauch durch den Menschen bestimmt sind und die folgenden drei Kochtypen entsprechen ( VO zur Vermarktung von Speisekartoffeln, BGBl. II Nr. 244/2014):

  • festkochend (speckige Kartoffeln);
  • vorwiegend festkochend;
  • mehligkochend (mehlige Kartoffeln).

Die dem jeweiligen Kochtyp entsprechenden Sorten sind der Beschreibenden Sortenliste (Saatgutgesetz 1997, BGBl. I Nr.72/1997) zu entnehmen.

Aufmachung und Verpackung von Speisekartoffeln: Der Inhalt jedes Packstückes muss gleichmäßig sein und muss somit grundsätzlich – unbeschadet der Toleranzen – Kartoffeln desselben Ursprungs, derselben Sorte und Qualität umfassen. Sortentoleranzen bei Speisekartoffeln: Der Anteil an Knollen fremder Sorten darf 2% nicht übersteigen.

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor eventueller Übervorteilung zu schützen wird im Zuge amtlicher Kontrollen (Vermarktungsnormengesetz – VNG, BGBl. I Nr.68/2007 bzw. BGBl. I Nr.189/2013) auf allen Stufen der Vermarktung die Einhaltung der Vorgaben überwacht. Dazu erfolgt auch eine laboranalytische Überprüfung von Kartoffelproben hinsichtlich Sortenechtheit und Sortenreinheit.

Die Sortenprüfung wird mittels elektrophoretischem (Polyacrylamid-Gelelektrophorese, kurz PAGE) Vergleich der Prüfsorte mit Referenzmaterial aus dem amtlichen Kontrollanbau der AGES durchgeführt. Die Untersuchungen werden saisonal auf Basis eines risikobasierten Kontrollplans in Speisekartoffeln und Speisefrühkartoffeln („Heurige Erdäpfel” oder „Heurige”) auf allen Stufen der Vermarktung durchgeführt.

 

Leitung

Andreas Adler

Aktualisiert: 10.10.2023