Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Vogelgrippe: Weitere Ausbrüche bei Haus- und Wildgeflügel

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Erneut Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in zwei weiteren Geflügelbetrieben, aber auch bei tot aufgefundenen Wildvögeln in der bereits bestehenden Sperrzone im Bezirk Amstetten (NÖ) bestätigt.

Zu Beginn dieser Woche wurden erneut Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) in zwei weiteren Geflügelbetrieben, aber auch bei tot aufgefundenen Wildvögeln in der bereits bestehenden Sperrzone (Schutz- und Überwachungszone) im Bezirk Amstetten (NÖ) bestätigt. Die aktuell betroffenen Gebiete finden sich auf der Website des Gesundheitsministeriums.

Die bereits bestehenden Sperrzonen werden an die neuen Ausbrüche angepasst. Für diese Sperrzonen gilt eine generelle Stallpflicht, auch für Kleinbetriebe mit weniger als 50 Tieren. Geflügel und deren Erzeugnisse wie Eier, Fleisch etc. dürfen nur mit behördlicher Genehmigung aus der Sperrzone gebracht werden.

Die Auflagen in der Sperrzone  bleiben mindestens 30 Tage ab der vorläufigen Reinigung und Desinfektion des Ausbruchsbetriebes aufrecht. Die weitere Entwicklung wird seitens der Veterinärbehörden aufmerksam beobachtet.

Biosicherheitsmaßnahmen jetzt besonders wichtig

Aufgrund des vermehrten Auftretens der hochpathogenen Aviären Influenza empfiehlt das Gesundheitsministerium allen Geflügelhalter:innen, besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu legen: direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten bestmöglich verhindert werden. Bei Gesundheitsproblemen der Tiere sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen und die Aviäre Influenza ausgeschlossen werden. Wichtig zu wissen: Jede Geflügelhaltung, auch wenn es sich nur um ein Tier handelt, muss bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden.

Kurzvideos Aviäre Influenza

Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung ist es nun auch umso wichtiger, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden. Solche Tiere sollen nicht berührt und am Fundort belassen werden. Die Bergung und Untersuchungen werden von der zuständigen Behörde veranlasst.

Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden. Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Vögeln (z.B. Arbeiter in Geflügelbetrieben) ist es in seltenen Fällen möglich, dass Vogel Influenza A-Viren auf Menschen übertragen werden und bei diesen zu grippeähnlichen Erkrankungen führen.  

Information des Landes Niederösterreich zu den aktuellen Seuchenausbrüchen

Information zur Aviären Influenza

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