Die EFSA erhöhte die zulässige tägliche Aufnahme (Acceptable Daily Intake, ADI) von 5 auf 9 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Der ADI-Wert ist jene Menge eines Stoffes, die ein Mensch ein Leben lang täglich konsumieren kann, ohne dass es zu gesundheitlichen Auswirkungen kommt. Der neue ADI umfasst Saccharin und seine Natrium-, Calcium- und Kaliumsalze (E 954). Der vorherige ADI-Wert wurde 1995 auf der Grundlage der erhöhten Inzidenz von Blasentumoren, die in Studien an Ratten beobachtet wurden, festgelegt. Inzwischen besteht jedoch ein wissenschaftlicher Konsens darüber, dass diese Tumoren spezifisch für männliche Ratten sind und den Menschen nicht betreffen.
Die Sachverständigen der EFSA haben alle verfügbaren Daten überprüft und sind zu dem Schluss gelangt, dass Saccharin keine DNA-Schädigung verursacht und dass es unwahrscheinlich ist, dass der Verzehr von Saccharin mit einem Krebsrisiko beim Menschen einhergeht. Darüber hinaus liegt die Verbraucherexposition unterhalb des neu abgeleiteten ADI. Das bedeutet, dass kein Gesundheitsrisiko besteht.