Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Insekten in Lebensmitteln

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Insekten gelten in der EU als Neuartige Lebensmittel (= Novel Foods). Sie dürfen erst nach einem aufwändigen Zulassungsverfahren in Lebensmitteln verwendet werden.

Derzeit sind in der EU folgende Insekten als neuartige Lebensmittel zugelassen:

  • Acheta domesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren, getrocknet und pulverförmig sowie teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)
  • Locusta migratoria (Wanderheuschrecke), gefroren, getrocknet und in Pulverform
  • Gefrorene, getrocknete und pulverförmige sowie mit UV-Licht behandelte Mehlwürmer (Larven von Tenebrio molitor)
  • Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer), gefroren, als Paste, getrocknet und in Pulverform

Lebensmittel, die Insekten enthalten, müssen speziell gekennzeichnet sein, z. B. „UV-behandeltes Larvenpulver von Tenebrio molitor (Mehlwurm)“. Es muss zudem der Hinweis vorhanden sein, dass diese Zutat bei Verbraucher:innen, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann. Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.

Da die Zucht der Insekten sehr aufwändig ist, stellen gezüchtete Insekten nicht billige Zutaten dar und sind derzeit wohl Nischenprodukte. Es ist davon auszugehen, dass Lebensmittel mit gezüchteten Insekten als Zutat ausschließlich von Personen gekauft werden, die diese auch wirklich konsumieren wollen. Daher sind Ängste, dass Insekten in Lebensmittel einfach hineingegeben werden und dadurch an Kund:innen geraten, die diese nicht verzehren wollen, zwar nachvollziehbar, aber aus unserer Sicht einerseits durch den erwähnten Kostenfaktor, aber auch durch die verpflichtende Kennzeichnung und dadurch die damit einhergehende Transparenz an die Kund:innen, unbegründet.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Seite Insekten in Lebensmitteln

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